Prävention und Deradikalisierung gegen politischen Extremismus
der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 12. Mai 2020 stellten der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer und der Präsident des Bundeskriminalamts die bundesweiten Fallzahlen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) im Jahr 2019 vor. Im Vergleich zum Vorjahr 2018 stieg die Politisch motivierte Kriminalität insgesamt um 14,2 Prozent. In den Phänomenbereichen „PMK-rechts“ (+9,4 Prozent) und „PMK-links“ (+23,7 Prozent) sind signifikante Anstiege zu verzeichnen, während in den Phänomenbereichen „PMK-ausländische Ideologie“ und „PMK-religiöse Ideologie“ ein Rückgang erkennbar ist (vgl. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/pmk-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=8, letzter Abruf am 4. September 2020).
Aus Sicht der Fragesteller muss die Effektivität der verschiedenen Deradikalisierungsmaßnahmen und Programme des Bundes und der Länder gewährleistet sein und evaluiert werden, in welchen Bereichen Verbesserungspotential besteht. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) tritt 2020 in die zweite Förderperiode (2020 bis 2024) ein. Dies bietet die Gelegenheit, die Effektivität der ersten Förderperiode auch im parlamentarischen Raum zu analysieren und zu bewerten. Auch die Arbeit des Nationalen Präventionsprogramms gegen islamistischen Extremismus (NPP) oder der Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) müssen fortlaufend durch Dritte, nicht nur behördenintern, hinsichtlich ihrer Wirksamkeit evaluiert werden. Speziell von Interesse sind hier die bestehenden, oder möglicherweise mangelnden, Kooperationen und Abstimmungen zwischen Bund, Ländern und zivilgesellschaftlichen Akteuren, da nach Ansicht der Fragesteller nur durch eine einheitliche Strategie erfolgreich gegen die steigenden Fallzahlen angegangen werden kann.
Neben den Präventionsprogrammen, die einer Radikalisierung vorbeugen sollen, müssen Deradikalisierungsprogramme beispielsweise im Strafvollzug für politisch motivierte Straf- und Gewalttäter erfolgreich resozialisieren. Eine im April 2020 veröffentlichte Studie des Counter Extremism Project Germany (CEP) kommt zu dem Schluss, dass „ein gemeinsames Konzept bzw. eine Strategie, in der Sicherheit und Reintegration zusammengedacht werden, fehlt“ (s. https://www.counterextremism.com/sites/default/files/CEP-Report_Resozialisierung%20und%20Reintegration_Islamistischer%20Extremismus.pdf, S. 32, letzter Abruf am 4. September 2020). Dies wirft die Frage auf, inwiefern politischer Handlungsbedarf mit Blick auf eine gemeinsame Deradikalisierungsstrategie von Bund und Ländern besteht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie hoch ist das Fördervolumen des Bundes für Radikalisierungsprävention und Deradikalisierungsprogramme? Wie hat es sich in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte nach Jahren und Prävention bzw. Deradikalisierung aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Fördervolumen der Länder für Radikalisierungsprävention und Deradikalisierungsprogramme? Wie hat es sich in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte nach Ländern, Jahren, Prävention bzw. Deradikalisierung aufschlüsseln)?
Welche konkreten Maßnahmen und Programme zur Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung von extremistischen Aktivisten und Straftätern aus den o. g. Phänomenbereichen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in den Ländern?
Welche konkreten Maßnahmen und Programme zur Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung führt bzw. unterhält der Bund, und wie hoch sind die jeweiligen Fördervolumen (bitte nach Maßnahmen bzw. Programmen aufschlüsseln)?
Wie verteilt sich das Fördervolumen des Bundes für Maßnahmen und Programme zur Radikalisierungsprävention und Deradikaliserung auf die jeweiligen Phänomenbereiche „PMK-rechts“, „PMK-links“, „PMK-religiöse Ideologie“ und „PMK-ausländische Ideologie“?
In welcher Höhe erhalten die Bundesländer Fördergelder des Bundes für Radikalisierungsprävention und/oder Deradikalisierungsprogramme (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
In welcher Höhe erhalten nichtstaatliche Akteure Fördergelder des Bundes für Radikalisierungsprävention und/oder Deradikalisierungsprogramme?
Wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“, dessen erste Förderperiode Ende 2019 ausgelaufen ist, mit Blick auf Radikalisierungsprävention und Deradikalisierungsprogramme?
Welche Verbesserungsmöglichkeiten werden für die zweite Förderperiode (2020 bis 2024) gesehen?
Wie viele „Modellprojekte zur Radikalisierungsprävention“ wurden durch das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ in dessen erster Förderperiode durch den Bund gefördert?
Wie verteilen sich diese „Modellprojekte zur Radikalisierungsprävention“ auf die verschiedenen Bundesländer?
In welcher Höhe wurden die spezifischen „Modellprojekte zur Radikalisierungsprävention“ finanziell durch den Bund unterstützt?
Wie viele „Modellprojekte zur Radikalisierungsprävention“ gab es für die jeweiligen Phänomenbereiche (Rechtsextremismus, Gewaltbereiter Islamismus und Linksextremismus)?
Wie viele Teilnehmer gab es bei diesen „Modellprojekten zur Radikalisierungsprävention“, wie waren diese auf die verschiedenen Phänomenbereiche (Rechtsextremismus, Gewaltbereiter Islamismus und Linksextremismus) verteilt, und wie viele der Teilnehmer sind während oder infolge der Teilnahme straffällig oder rückfällig geworden?
Wie verteilt sich das Fördervolumen für die „Modellprojekte zur Radikalisierungsprävention“ auf die spezifischen Phänomenbereiche (Rechtsextremismus, Gewaltbereiter Islamismus und Linksextremismus)?
Wie viele Organisationen, Programme oder Projekte hatten sich im Rahmen der „Modellprojekte zur Radikalisierungsprävention“ in der ersten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ für finanzielle Mittel beworben?
Werden diese „Modellprojekte zur Radikalisierungsprävention“ auch in der zweiten Förderperiode (2020 bis 2024) des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ weiterhin unterstützt, und falls dies nicht der Fall ist, wieso?
Wie viele Organisationen und Projekte zur Extremismusprävention haben sich bereits für die zweite Förderperiode des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ im sogenannten Interessenbekundungsverfahren (Mai bis Juli 2020) um Fördermittel beworben?
Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit und Effektivität von personenbezogenen Deradikalisierungsmaßnahmen und Präventionsarbeit? Sind solche personenbezogenen Maßnahmen ein essentieller Bestandteil der zukünftig zu fördernden Programme?
Welche Ergebnisse und Empfehlungen hat die Arbeitsgruppe Deradikalisierung (AG Derad) des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) der Innenministerkonferenz (IMK) in deren Frühjahrssitzung, wie in Nummer 4 zu TOP 3 (Umgang mit Rückkehrern aus den jihadistischen Kampfgebieten insbesondere Syrien und Irak) der 211. IMK vom 4. bis 6. Dezember 2019 beschlossen, vorgelegt?
Hat die AG Derad des GTAZ umfassende Handlungsempfehlungen erarbeitet, wie Deradikalisierung im Strafvollzug am effektivsten zu erreichen ist, und wenn ja, welche Empfehlungen waren dies? Welche dieser Empfehlungen wurden seitdem umgesetzt?
Sieht die Bundesregierung die momentanen Deradikalisierungsmaßnahmen im aktiven Strafvollzug der Länder als ausreichend an?
Welche Deradikaliserungsmaßnahmen oder Deradikaliserungsprogramme im aktiven Strafvollzug der Länder unterstützt die Bundesregierung finanziell, und in welcher Höhe?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob verurteilte und inhaftierte Straftäter aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität, die im aktiven Strafvollzug an Deradikalisierungsprogrammen teilgenommen haben, nach der Entlassung aus der Haft rückfällig geworden sind?
Wenn ja, wie verteilen sich diese auf die verschiedenen o. g. Phänomenbereiche?
Wie viele der Teilnehmer an Deradikaliserungsmaßnahmen im Strafvollzug der Länder waren bzw. sind, nach Kenntnis der Bundesregierung, als Gefährder oder relevante Personen eingestuft, und wie verteilen sich diese auf die o. g. Phänomenbereiche?
Besteht aus Sicht der Bundesregierung ein ausreichendes Angebot an prosozialen Reintegrationsmaßnahmen und Reintegrationsprogrammen für politisch motivierte Straf- und Gewalttäter?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der o. g. CEP-Studie, wonach in Deutschland „ein gemeinsames Konzept bzw. eine Strategie, in der Sicherheit und Reintegration zusammengedacht werden, fehlt“?
Erkennt die Bundesregierung eine Notwendigkeit für eine gemeinsame Strategie von Bund und Ländern zur Deradikaliserung im Strafvollzug, welche die verschiedenen Ansätze der Bundesländer vereinheitlicht und Richtlinien anhand von Best Practices erarbeitet?
Sieht die Bundesregierung Unterschiede in der Effektivität von Deradikalisierungsmaßnahmen in den jeweiligen Phänomenbereichen „PMK-rechts“, „PMK-links“, „PMK-religiöse Ideologie“ und „PMK-ausländische Ideologie“?
In welcher Höhe wurden Fördermittel seit der Einsetzung für das Nationale Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus (NPP) aufgewandt, und wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit des NPP?
Sieht die Bundesregierung mit Blick auf die aktuellen Fallzahlen der Politisch motivierten Kriminalität die Notwendigkeit für eine Schöpfung eines Nationalen Präventionsprogramms für die Bereiche „PMK-rechts“ und „PMK-links“?
Wie viele Fälle oder Meldungen hat die Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in den Jahren seit deren Gründung behandelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit zur Einrichtung einer Beratungsstelle Radikalisierung für die Phänomenbereiche „PMK-rechts“ und „PMK-links“, wie dies bereits bei der Beratungsstelle für Radikalisierung des BAMF für den Bereich Islamismus geschehen ist?