Wirkung und Verwendung der freigewordenen BAföG-Mittel und Hochschulpaktmittel in Hamburg
der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit der Unterrichtung Bundestagsdrucksache 19/19630 hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über die Verwendung der freigewordenen BAföG-Mittel (BAföG = Bundesausbildungsförderungsgesetz) in den Bundesländern informiert. Seit dem Jahr 2015 werden die Länder entlastet, da der Bund die vollständige Finanzierung der BAföG-Geldleistungen übernommen hat. Für Hamburg entstehen so Einsparungen in Höhe von mehr als 30 Mio. Euro pro Jahr.
Bislang konnte das Bundesland Hamburg aber nicht darstellen, wofür die freigewordenen Mittel verwendet wurden bzw. werden. Es wird nur auf „Verbesserungen im Bildungsbereich“ verwiesen, weiterhin wird angegeben, dass eine Zuordnung haushaltstechnisch nicht möglich wäre.
Nach Auffassung der Fragesteller ist die technische Begründung für die fehlenden Angaben nicht nachvollziehbar, da es durchaus nachweisbar sein müsste, in welchen Bereichen Mehrausgaben finanziert werden oder wurden. Die Angaben des Landes Hamburg sind daher nicht zufriedenstellend, es besteht zudem die Möglichkeit, dass die freigewordenen Mittel einfach im Globalhaushalt der Stadt versickert sind.
Ebenso ist es nach Auffassung der Fragesteller zweifelhaft, ob die Mittel des Hochschulpakts in Hamburg zielgerichtet eingesetzt wurden. Die jeweiligen Einzelpläne (Nummer 3.2) der Stadt weisen Kennzahlen sowohl für aus Landesmitteln finanzierte Studienanfänger als auch für über den Hochschulpakt finanzierte Studienanfänger aus. Bei der Universität Hamburg ist etwa die Anzahl der grundfinanzierten Studienanfänger aus Landesmitteln in den Planwerten von 8 400 im Jahr 2014 (https://www.hamburg.de/contentblob/4362354/92408cd312acfc6ce68ea62ca2fcd42c/data/-3-2.pdf) auf 8 015 im Jahr 2020 (https://www.hamburg.de/contentblob/11504686/c2db48478f6fa5e98f3023a39db154bc/data/3-2.pdf) gesunken. Gleichzeitig ist die Zahl der durch Hoch
schulpaktmittel finanzierten Studienanfänger gestiegen, die Planwerte für die Universität Hamburg lagen 2014 bei 900, im Jahr 2020 hingegen bei 1 430. In den anderen Hochschulen sind sie entweder leicht gestiegen (Technische Universität Hamburg – TUHH) oder konstant geblieben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche genauen „Verbesserungen im Bildungsbereich“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Hamburg aus den freigewordenen BAföG-Mitteln jährlich seit 2015 finanziert worden?
a) Welche Anstrengungen hat der Bund unternommen, die Verwendung dieser Mittel in Hamburg nachgewiesen zu bekommen?
b) Erschließt sich der Bundesregierung die Begründung der Stadt Hamburg, dass die Verwendung der Mittel technisch nicht darstellbar sei, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser Aussage?
Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, die Übernahme der BAföG-Mittel haushaltstechnisch zu verändern, damit diese im Haushalt der Stadt Hamburg zugeordnet werden können, wenn ja, wie?
Welche Vereinbarungen bestehen mit der Stadt Hamburg in Bezug auf die Nutzung der Hochschulpaktmittel, etwa über die Entwicklung von Studienplätzen aus Eigen- und Hochschulpaktmitteln seit Einführung des ersten Hochschulpakts, und wie wurden diese Ziele jährlich mit welchen Ergebnissen überprüft?
In welcher Höhe hat die Stadt Hamburg jährlich seit Einführung des ersten Hochschulpakts Hochschulpaktmittel erhalten, und in welcher Höhe wird sie in Zukunft Mittel aus dem Zukunftsvertrag erhalten?
Wie haben sich die von der Stadt Hamburg eigenfinanzierten Studienplätze seit Einführung des ersten Hochschulpakts nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich entwickelt?
Wie haben sich die von privaten Hochschulen in Hamburg angebotenen Studienplätze seit Einführung des ersten Hochschulpakts nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich entwickelt?
a) Wie sind diese Studienplätze bei der Berechnung der Hochschulpaktmittel berücksichtigt worden?
b) In welcher Höhe haben die privaten Hochschulen in Hamburg jährlich Mittel aus dem Hochschulpakt erhalten?
c) Ist es vorgesehen und möglich, Hochschulpaktmittel auch an private Hochschulen auszuschütten, und in welchem Umfang sollten diese von den Hochschulpaktmitteln profitieren?
d) Hält die Bundesregierung die Beteiligung der privaten Hochschulen an der Verteilung der Hochschulpaktmittel in Hamburg für angemessen?
Wie haben sich die durch Hochschulpaktmittel finanzierten Studienplätze in Hamburg seit Einführung des ersten Hochschulpakts jährlich entwickelt?
Wie nimmt die Bundesregierung die Nutzung der Hochschulpaktmittel durch die Stadt Hamburg wahr, insbesondere vor dem Hintergrund der Aufwendung von Eigenmitteln der Stadt?
Wie überprüft der Bund, ob die Hochschulpaktmittel in Hamburg vereinbarungsgemäß verwendet werden?
Über welche Sanktionsmöglichkeiten verfügt der Bund, wenn Hochschulpaktmittel nicht vereinbarungsgemäß eingesetzt werden?
a) Wurden gegen das Bundesland Hamburg Sanktionen in diesem Zusammenhang verhängt, wenn ja welche, wann, und warum?
b) Gibt es im Bereich der Sanktionsmöglichkeiten mit dem auf den Hochschulpakt folgenden Zukunftsvertrag Änderungen, und wenn ja, welche?