Die Pläne zur Gründung einer Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft als bundeseigene GmbH
der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Bernd Reuther, Daniela Kluckert, Dr. Christian Jung, Torsten Herbst, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung für die 19. Wahlperiode setzte 2018 eine verlässliche und lückenlose Mobilfunkversorgung als Ziel der Bundesregierung fest. Als Mittel zum Zweck nennt der Vertrag eine Reihe von Mitteln: Lizenzvergaben, Ausbau- und Versorgungsauflagen, Anpassungen im Telekommunikations- und Kartellrecht sowie Bemühungen um eine verstärkte Transparenz. Zudem soll die Gründung einer nachgeordneten Behörde zur Unterstützung des Bundes hinsichtlich dieser Aufgaben geprüft werden.
Die von der Bundesregierung zu diesem Zweck geplante Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) sollte daher ursprünglich den Ausbau der LTE/4G-Mobilfunknetze vollenden und die bestehenden Versorgungslücken im Netz auflösen. Im Rahmen des Konjunkturprogramms „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ wurde der MIG zudem der flächendeckende Aufbau des 5G-Netzes mit Fördermitteln über 5 Mrd. Euro zugeordnet.
Für die geplante MIG sind bis 2026 245 Mio. Euro für den Aufbau, das auf 100 Mitarbeiter geschätzte Personal und den Betrieb eingeplant. Zudem sie soll nach Aussage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21392 bereits im dritten Quartal 2020 gegründet werden (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/funkloch-behoerde-kritik-an-mig-schonvor-dem-start).
Ein Bericht des Bundesrechnungshofs äußert Kritik an einigen Aspekten des Vorhabens MIG. So soll der Bundesrechnungshof von Seiten des federführenden Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zunächst nicht eingebunden wurden sein, obwohl dies haushaltsrechtlich vorgeschrieben ist.
Zudem hinterfragt der Bundesrechnungshof die grundsätzliche Entscheidung der Bundesregierung, die MIG als bundeseigene GmbH zu gründen. Die Begründung eines solchen Schritts ist aus Sicht des Bundesrechnungshofs unter Anbetracht der Voraussetzungen zur Gründung einer bundeseigenen GmbH zumindest fragwürdig, und auch die notwendige Prüfung von Alternativen in Form einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde nach Ansicht des Bundesrechnungshofs nur unzureichend durchgeführt.
Nach Ansicht der Fragesteller ist die Errichtung einer bundeseigenen GmbH weder der schnellste noch effizienteste Weg zu einer flächendeckenden, leistungsstarken Mobilfunkinfrastruktur. Durch den Bericht des Bundesrechnungshofs sehen die Fragesteller sich in dieser Ansicht bestätigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung insgesamt aus dem Bericht des Bundesrechnungshofs zur geplanten Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG)?
Wie begründet die Bundesregierung die grundsätzliche Entscheidung, die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft zu errichten?
Ist die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft in der aktuell geplanten Fassung nach Kenntnis der Bundesregierung vollständig haushaltsrechtlich konform ausgestaltet, insbesondere im Hinblick auf § 65 der Bundeshaushaltsordnung?
Welche Bundesministerien waren bzw. sind bei der Errichtung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft beteiligt?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Kritik des Bundesrechnungshofs, dass der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft keine überprüfbaren operativen Ziele gesetzt wurden und dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur seinen haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Kontroll- und Steuerungsfunktionen nicht nachkommen kann?
Welche Kosten sind dem Bund für die Erstellung des Wirtschaftlichkeitsgutachtens für die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft entstanden?
Wann wurde das Wirtschaftlichkeitsgutachten von wem in Auftrag gegeben, wie lautete die genaue Ausschreibung, und wann wurde das Gutachten beim Bund eingereicht?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Kritik des Bundesrechnungshofs am Wirtschaftlichkeitsgutachten für die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft?
Sieht die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft dennoch als sichergestellt an?
Welche Auflagen hat das Bundesministerium der Finanzen bezüglich der Errichtung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft gestellt (bitte aufschlüsseln)?
Wie begründet das Bundesministerium der Finanzen die Auflagen für die Errichtung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft?
Soll von den Auflagen des Bundesministeriums für Finanzen ausgehend eine Prüfung stattfinden, ob private Netzanbieter den finalen Ausbau des 4G-Netzes durchführen können, und wenn ja, wie soll dies ausgestaltet werden?
Wird die Bundesregierung dem Bundesrechnungshof sowie dem Bundestag die gewünschten Haushaltsunterlagen zeitnah vorlegen?
Wie äußert sich die Bundesregierung bezüglich der Anschuldigung des Bundesrechnungshofs, prüfungsrelevante Unterlagen zurückgehalten und damit die vorgeschriebene Tätigkeit des Rechnungshofs sowie die Information des Bundestages behindert zu haben?
Will die Bundesregierung mit der Errichtung der MIG fortfahren, auch wenn die seitens des Bundesrechnungshofs vorgebrachten Bedenken noch nicht vollständig ausgeräumt sind?
Falls nein, welche Auswirkungen für den Zeitplan sind zu erwarten?
Wie viele der zur Erkennung der Qualität des Mobilfunkempfangs genutzten Rasterzellen in der Bundesrepublik befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Kategorie „kein Netz“ (bitte in absoluten Zahlen sowie prozentual aufschlüsseln)?
Wie verteilen sich diese Rasterzellen ohne Netz auf die Bundesländer (bitte nach Anzahl in den Bundesländern in absoluten und prozentualen Werten aufschlüsseln)?
Wie begründet die Bundesregierung die Ausdehnung des Auftrags der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft um den im Rahmen des Konjunkturprogramms „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ angekündigten Aufbau des 5G-Mobilfunknetzes durch diese in Deutschland?
Welche Alternativen zum Konzept einer Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft gibt es, welche wurden auf ihre Tauglichkeit geprüft und wieso wurden diese jeweils verworfen (bitte aufgeschlüsselt nach Alternativen und Ablehnungsgründen bzw. Schwächen)?
Welche ordnungspolitischen Möglichkeiten stehen der Bundesregierung in Bezug auf Rahmenbedingungen oder Anreize für den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur zur Verfügung (bitte aufschlüsseln)?
Welche ordnungspolitischen Maßnahmen wurden von der Bundesregierung in den vergangenen sieben Jahren für den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur getätigt (bitte aufschlüsseln)?
Wieso wird die Bundesnetzagentur nicht in Teilen oder vollständig mit den Aufgaben der geplanten Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft betraut?
Sind die der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft gestellten Aufgaben und Ziele nach Kenntnis und nach Meinung der Bundesregierung auch durch private Netzbetreiber unter veränderten Rahmenbedingungen, durch die Bundesnetzagentur oder andere bestehende Organisationen und Institutionen zu erfüllen?
Wenn ja, welche Vorteile hat die Errichtung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft demgegenüber, insbesondere im Hinblick auf den notwendigen Personalaufwand und Personalaufwuchs, die Notwendigkeit von Liegenschaften und technischer Ausstattung, den entstehenden Pensions- und Rentenansprüchen sowie weitere Kosten?
Wurde die Gefahr unnötiger Doppelstrukturen beim Auf- und Ausbau der digitalen Infrastruktur von Seiten des Bundes geprüft, insbesondere im Hinblick auf das Gigabitbüro des Bundes, die Broadband GmbH der Bahn, der Autobahn GmbH sowie private Netzbetreiber?
Wenn ja, warum wurde das Risiko für vernachlässigbar gehalten?
Wenn nein, wieso nicht, und ist eine Prüfung noch geplant?
Welche organisatorischen oder inhaltlichen Entscheidungen wurden getätigt, um Überschneidungen sowie Doppelstrukturen soweit als möglich zu vermeiden (bitte einzeln auflisten)?
Wie begründet die Bundesregierung die Entscheidung, die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft als bundeseigene GmbH zu gründen?
Wie begründet die Bundesregierung die Entscheidung, die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft als Tochtergesellschaft der Toll Collect zugründen?
Welche Anpassungen wurden diesbezüglich am Gesellschaftsvertrag der Toll Collect vorgenommen?
Welche Gespräche fanden auf Leitungsebene zur Etablierung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft sowie der Definition ihrer Aufgaben mit Vertretern der Länder, der Kommunen, Beratungsunternehmen oder privaten Netzbetreibern statt, und welche Ergebnisse hatten diese Gespräche jeweils?