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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Cyber-Crime in Deutschland und Europa
(insgesamt 9 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
08.10.2020
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/2282424.09.2020
Cyber-Crime in Deutschland und Europa
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Jürgen Martens, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario
Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta
Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas
Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand,
Katja Hessel, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge,
Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander
Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin
Strasser, Katja Suding, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole
Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Cybercrime in Deutschland und Europa
Cyberkriminelle nutzen die Corona-Krise zunehmend für die Begehung von
Straftaten im Internet. Seit Jahresbeginn wurden unzählige problematische
Internetseiten im Zusammenhang mit der Pandemie registriert, wie aus einer
Untersuchung des Cybersicherheitsunternehmens Palo Alto Networks hervorgeht
(vgl. https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/it-cyberkriminelle-mach
en-sich-corona-pandemie-zunutze/25770176.html?ticket=ST-7050550-5cOWV
GCUIf6kX2pvkS6f-ap1).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „Cybercrime“?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Straftaten in
Deutschland im Zusammenhang mit Cyberkriminalität üblicherweise innerhalb
eines Jahres zur Anzeige gebracht werden?
a) Wenn ja, wie viele Strafanzeigen sind üblicherweise pro Monat zu
verzeichnen?
b) Welche Delikte werden zur Anzeige gebracht?
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, gegen wen sich Cyberattacken
hauptsächlich richten?
a) Wenn ja, wie stark sind Unternehmen im Verhältnis zu Privatpersonen
betroffen?
b) Wie stark sind Behörden im Vergleich zu Unternehmen und
Privatpersonen betroffen?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/22824
19. Wahlperiode 24.09.2020
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwieweit sich die Anzahl der
im Zusammenhang mit Cyberkriminalität stehenden Delikte in Deutschland
im Zeitraum 2017 bis 2020 verändert hat?
Wenn ja, wie viele Delikte wurden pro Monat zur Anzeige gebracht?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich Cyberkriminalität in
den übrigen europäischen Staaten bzw. in der Europäischen Union
entwickelt hat (ggf. bitte nach Staaten getrennt angeben)?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Methoden
Cyberkriminelle hauptsächlich nutzen, um sich oder einem Dritten Vermögensvorteile
zu verschaffen?
7. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die aufgrund von
Cyberkriminalität verursachten Vermögensschäden insgesamt bzw. durchschnittlich in
Deutschland sind?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Straftaten im
Zusammenhang mit dem Erschleichen staatlicher Subventionshilfen in
Deutschland seit Beginn des Jahres unter Nutzung von IT verwirklicht wurden?
9. Plant die Bundesregierung eine Strategie, um Cyberkriminalität
entgegenzuwirken?
Berlin, den 17. September 2020
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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