Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung
der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Bundeshaushalt 2020 wurden insgesamt 1 Mrd. Euro für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter bereitgestellt (Kapitel 17 02 Titel 884 04 und Kapitel 30 04 Titel 884 41).
Nachdem der Koalitionsausschuss Anfang Juni 2020 angekündigt hat, zur Belebung der Konjunktur das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung zu beschleunigen, wurden dafür vom Deutschen Bundestag im Zweiten Nachtragshaushalt weitere 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Hierbei sollen jene Bundesländer belohnt werden, die die Mittel zügig abrufen. Denn Länder, die Mittel für Investitionen in den Jahren 2020 und 2021 abrufen, sollen die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich erhalten.
Von diesen zusätzlichen Mitteln sollen 750 Mio. Euro entgegen der anfänglichen Planung nicht dem Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ zugeführt werden, sondern über Zuweisungen für die Gewährung von Finanzhilfen direkt an die Länder fließen (Kapitel 17 02 Titel 882 01, Kapitel 17 02 Titel 884 06, Verwaltungsvereinbarung Ausschussdrucksache 19(8)6189).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie unterscheiden sich die Mittel in Kapitel 17 02 Titel 882 01 von den Mittel für das Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ in Kapitel 30 04 Titel 884 41?
Aus welchem Grund hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die zunächst als Zuweisung an das Sondervermögen geplanten 750 Mio. Euro in Kapitel 17 02 Titel 884 06 in eine Zuweisung für die Gewährung von Finanzhilfen an die Länder umzuwandeln?
Warum war bei der Aufstellung des Zweiten Nachtragshaushalts die in Frage 2 beschriebene Ursache noch nicht ersichtlich? Was hat sich zwischen der Einbringung des zweiten Nachtragshaushalts im Kabinett am 15. Juni 2020 und der Haushaltsausschusssitzung am 1. Juli 2020 geändert, dass die oben beschriebene Korrektur vorgenommen werden musste?
Erwartet die Bundesregierung, dass das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ noch im Jahr 2020 in Kraft tritt?
a) Wenn ja, warum wurden die Mittel in Kapitel 17 02 Titel 882 01 als Zuweisung für die Gewährung von Finanzhilfen an die Länder zur Verfügung gestellt, die Mittel in Kapitel 30 04 Titel 884 41 aber als Zuweisung an das Sondervermögen ausgebracht?
b) Wenn nein, warum nicht? Warum wurde dann Kapitel 30 04 Titel 884 41 überhaupt erst ausgebracht und nicht erst im Bundeshaushalt 2021 veranschlagt?
Erwartet die Bundesregierung, dass im Jahr 2020 Mittel aus dem Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ abfließen werden?
a) Wenn ja, wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung aus? In welchem zeitlichen Szenario kann es noch zu Abflüssen bis zum 31. Dezember 2020 kommen?
b) Wenn nein, warum wurden neben der bereits im Haushalt 2020 zugewiesenen 1 Mrd. Euro ans Sondervermögen weitere 750 Mio. Euro ans Sondervermögen zugewiesen, wenn 2020 nicht mit einem Abfluss zu rechnen ist?
Welche konjunkturelle Wirkung erwartet die Bundesregierung von Kapitel 17 02 Titel 882 01?
Welche konjunkturelle Wirkung erwartet die Bundesregierung von Kapitel 30 04 Titel 884 41?