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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausgleich der pandemiebedingten Schäden der Deutsche Bahn AG

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

27.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2303901.10.2020

Ausgleich der pandemiebedingten Schäden der Deutsche Bahn AG

der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG (DB AG) erarbeiteten ein 3-Säulen-Modell zum Ausgleich der pandemiebedingten Schäden der Deutsche Bahn AG. Das Modell enthält: 1. eine Gegensteuerung durch die Deutsche Bahn AG im Systemverbund (Einsparmaßnahmen), 2. die Anpassung der Verschuldungsgrenze und 3. eine Eigenkapitalerhöhung (Bericht des Bundesrechnungshofs nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) über aktuelle Erkenntnisse zur wirtschaftlichen Lage und zum coronabedingten zusätzlichen Finanzierungsbedarf des DB-AG-Konzerns, 25. Mai 2020).

Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer gab in der 64. Sitzung des Haushaltsausschusses am 27. Mai 2020 bekannt, dass die genaue Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen bzw. Einsparmaßnahmen auf Seiten der Deutsche Bahn AG (1. Säule) erst nach den Gesprächen mit der Europäischen Kommission zur Eigenkapitalerhöhung festgelegt werden soll. Ein Abwarten der beihilferechtlichen Prüfung der Europäischen Kommission betreffend die Eigenkapitalerhöhung wirft, da die Prüfung weiterhin andauert, jedoch verschiedene Fragen auf, die an dieser Stelle adressiert werden sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der beihilferechtlichen Prüfung der Europäischen Kommission zur im Rahmen des Zweiten Nachtrags für den Bundeshaushalt 2020 durch die Bundesregierung beschlossenen Eigenkapitalerhöhung der Deutsche Bahn AG in Höhe von 5 Mrd. Euro?

2

Welche Folgen hätte nach Einschätzung der Bundesregierung ein negatives Ergebnis der beihilferechtlichen Prüfung der Europäischen Kommission auf das 3-Säulen-Modell zum Ausgleich der pandemiebedingten Schäden der Deutsche Bahn AG?

3

Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung die Möglichkeit, dass sich die beihilferechtliche Prüfung der Europäischen Kommission bis in das Jahr 2021 hineinziehen könnte?

4

Welche Alternativen zu einer Eigenkapitalerhöhung zieht die Bundesregierung in Betracht, sollte die Deutsche Bahn AG ohne die finanziellen Mittel der Eigenkapitalerhöhung nicht in der Lage sein, ihre Ausgaben zu begleichen?

5

Welche Einschätzungen liegen der Bundesregierung zu dem Ausgleich einer solchen finanziellen Lücke (siehe Frage 4) durch die Deutsche Bahn AG selbst über den Kapitalmarkt vor?

6

Welche konkreten Maßnahmen zur Gegensteuerung im Systemverbund der Deutsche Bahn AG bzw. zum Ausgleich von pandemiebedingten Schäden durch die Deutsche Bahn AG selbst wurden durch die Bundesregierung mit der Deutsche Bahn AG bis zum Stichtag 25. September 2020 beraten?

7

Wie begründet die Bundesregierung ihr Abwarten des Ergebnisses der beihilferechtlichen Prüfung der Europäischen Kommission bevor Maßnahmen zur Gegensteuerung im Systemverbund der Deutsche Bahn AG umgesetzt werden sollen?

8

Sollten die tatsächlichen pandemiebedingten Schäden der Deutsche Bahn AG in ihrem finanziellen Umfang die geplante Eigenkapitalerhöhung unterschreiten, halten dann die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG an der Gegensteuerung im Systemverbund der Deutsche Bahn AG fest?

Berlin, den 30. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

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