Einfluss der ägyptischen Geheimdienste auf in Deutschland lebende ägyptische Staatsbürger
der Abgeordneten Gyde Jensen, Alexander Graf Lambsdorff, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das ägyptische Regime unter Staatspräsidenten Abdelfattah Al-Sisi steht unter dem Verdacht der gezielten Überwachung von ägyptischen Staatsbürgern in Deutschland und weltweit (http://www.dw.com/de/%C3%A4gyptens-geheimdienst-ein-langer-schatten/a-54217159). Al-Sisi, der für die Repressionen gegen Oppositionelle, Andersgläubige und Journalisten bekannt ist, verletzt so die universell gültigen Menschenrechte ägyptischer Staatsbürger, für deren menschenrechtlichen Schutz im Falle ihres Aufenthalts in Deutschland auch die Bundesregierung verantwortlich ist.
Im Dezember 2019 gab das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bekannt, dass ein Mitarbeiter im Bundespresseamt als mutmaßlicher Spion der ägyptischen Geheimdienste enttarnt wurde (https://www.zeit.de/politik/2020-07/verfassungsschutz-bundespresseamt-mitarbeiter-spion-aegyptischer-geheimdienst). Auch der Verfassungsschutzbericht von 2019 befasste sich mit den Aktivitäten des ägyptischen Auslandsgeheimdienstes General Intelligence Service (GIS) und des Inlandsgeheimdienstes National Security Service (NSS). Darin wird bestätigt, dass die beiden Geheimdienste gezielt im Ausland lebende Landsleute für Spionagezwecke rekrutieren (https://www.verfassungsschutz.de/de/download-manager/_vsbericht-2019.pdf).
Medienberichten zufolge werden in Deutschland lebende ägyptische Staatsbürger, Dissidenten und politische Flüchtlinge durch ägyptische Geheimdienste eingeschüchtert, um ihre regimekritischen Stimmen auch im Ausland zu schwächen. Aus Angst vor akuter Bedrohung für Leib und Seele oder einer Festnahme bei der Einreise nach Ägypten können in Deutschland lebende Ägypter so grundlegende Freiheitsrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung auch außerhalb Ägyptens nicht ausüben (https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-07/aegypten-ueberwachung-deutschland-spionage/seite-3t). Das verstärkte Auftreten ägyptischer Geheimdienste ist nicht nur auf Deutschland begrenzt. Auch in anderen Ländern versuchen die ägyptischen Geheimdienste, Kritiker des Regimes ruhigzustellen. Im Fokus solcher Einschüchterungen stehen vor allem Dissidenten, Regierungskritiker und Andersdenkende (https://www.dw.com/de/%C3%A4gyptens-geheimdienst-ein-langer-schatten/a-54217159).
Die Menschenrechtslage hat sich in Ägypten seit dem gescheiterten arabischen Frühling und dem Amtsantritt von Präsident Al-Sisi im Jahr 2013 dramatisch verschlechtert. Die ägyptische Regierung nutzt den Vorwand der Terrorbedrohung gezielt, um Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und andere Kritiker des Regimes zu unterdrücken (https://www.hrw.org/world-report/2019/country-chapters/egypt). Fraglich ist dabei, inwieweit die Bundesregierung durch den Ausbildungs- und Technologietransfer im Rahmen der Sicherheitskooperation mit Ägypten unbeabsichtigt zur Stärkung der Fähigkeiten der ägyptischen Regierung bei der Unterdrückung ihrer Staatsbürger beiträgt. Die menschenrechtswidrigen Vorgehensweisen der ägyptischen Behörden im In- und Ausland erfordern aus Sicht der Fragesteller eine kritische Betrachtung der Aktivitäten der ägyptischen Geheimdienste in Deutschland, aber auch der Sicherheitskooperation zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ägypten. Zudem muss ein genauerer Blick auf den Schutz der Betroffenen in der Bundesrepublik Deutschland geworfen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Befasst sich die Bundesregierung mit der Menschenrechtslage in Ägypten in Bezug auf den Umgang mit Oppositionellen, Andersdenkenden und Journalisten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, über die Befunde des Verfassungsschutzberichtes 2019 hinausgehend, zur Überwachung von in Deutschland lebenden ägyptischen Staatsbürgern durch ägyptische Geheimdienste?
Wurden aufgrund dieser Fälle konkrete Konsequenzen seitens der Bundesregierung gezogen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, über den Fall des Mitarbeiters des Bundespresseamts hinausgehend, über weitere Fälle von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in deutschen Bundesbehörden oder Bundesministerien, deren Tätigkeit für ägyptische Geheimdienste enttarnt wurde?
Wurden aufgrund dieses oder weiterer Fälle konkrete Konsequenzen seitens der Bundesregierung gezogen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Überwachung und Bedrohung von in Deutschland lebenden Ägyptern durch die ägyptische Regierung?
Wurden aufgrund dieser Fälle konkrete Konsequenzen seitens der Bundesregierung gezogen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Inwiefern schützt die Bundesrepublik Deutschland in Deutschland lebende ägyptische Staatsbürger vor der Überwachung durch ägyptische Geheimdienste?
Gibt es Leitlinien zum Schutz von Oppositionellen aus Drittstaaten, die in Deutschland Schutz vor dem Zugriff durch die Sicherheitskräfte ihrer Herkunftsländer?
Gibt es eine gemeinsame Haltung und ein gemeinsames Vorgehen auf EU-Ebene gegen die genannten Aktivitäten der ägyptischen Geheimdienste?
Wenn ja, wie wird gegen diese Aktivitäten auf EU-Ebene vorgegangen?
Gibt es eine gemeinsame Haltung und ein gemeinsames Vorgehen mit internationalen Partnern gegen die genannten Aktivitäten der ägyptischen Geheimdienste?
Wenn ja, wie wird gegen diese Aktivitäten gemeinsam mit Partnerstaaten vorgegangen?
Inwiefern hat die Bundesregierung aufgrund der Erkenntnisse über die Aktivität der ägyptischen Geheimdienste in der Bundesrepublik Konsequenzen für die deutsch-ägyptische Sicherheitskooperation gezogen?
Befürwortet die Bundesregierung die Fortführung der Sicherheitskooperation weiterhin (bitte begründen)?
Bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP zur Sicherheitskooperation mit Ägypten auf Bundestagsdrucksache 19/7535, in der die Bundesregierung die Sicherheitskooperation mit Ägypten auf Grundlage der Achtung von Menschenrechten befürwortet, durch welche konkreten Maßnahmen versucht die Bundesregierung im Rahmen der Sicherheitskooperation die bessere Achtung der Menschenrechte zu stärken?
Welche und wie viele Maßnahmen fanden im Rahmen der Sicherheitskooperation zwischen Deutschland und Ägypten 2019 statt (bitte mit Nennung des Kooperationspartners in Ägypten und Themen bzw. Titel der Maßnahmen angeben)?
Welche, und wie viele Maßnahmen sind im Rahmen der Sicherheitskooperation zwischen Deutschland und Ägypten für 2020 geplant (bitte mit Nennung des Kooperationspartners in Ägypten und Themen bzw. Titel der Maßnahmen angeben)?
Gibt es eine Bewertung seitens der Bundesregierung bezüglich der Reform des ägyptischen NGO-Gesetzes (NGO = Nichtregierungsorganisationen), ratifiziert von Präsident Al-Sissi am 21. August 2019?
Welche Änderungen haben sich seit der Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP zur Sicherheitskooperation mit Ägypten auf Bundestagsdrucksache 19/7535 ergeben?
Sind der Bundesregierung seit ihrer Antwort zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP zur Sicherheitskooperation mit Ägypten auf Bundestagsdrucksache 19/7535 neue Informationen über den Stand der Verhandlungen zum geplanten Abkommen von EUROPOL zum Datenaustausch mit Ägypten bekannt?
Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass im Rahmen der Sicherheitskooperation übergebene Technik nicht zur Verfolgung und Überwachung von Kritikern des ägyptischen Regimes genutzt wird?
Bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP zur Sicherheitskooperation mit Ägypten auf Bundestagsdrucksache 19/7535, in der die Bundesregierung angab, dass eine nachwirkende Kontrolle von Ausbildungsinhalten im Rahmen der Sicherheitskooperation weder gewünscht noch möglich ist, aus welchen Gründen wünscht die Bundesregierung keine nachwirkende Kontrolle dieser Ausbildungsinhalte?
a) Aus welchen Gründen ist eine nachwirkende Kontrolle nicht möglich?
b) Mit welchen Instrumenten wird die Effektivität der Sicherheitskooperation mit Ägypten evaluiert?
c) Mit welchen Instrumenten wird die Effektivität der Sicherheitskooperation mit anderen Staaten evaluiert?