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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rückkehr von Berufssportlern und Nationalspielern aus Risikogebieten

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

23.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2321108.10.2020

Rückkehr von Berufssportlern und Nationalspielern aus Risikogebieten

der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Stephan Thomae, Reginald Hanke, Dr. Marcel Klinge, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

September, Oktober und November sind in den meisten Sportarten die Monate, in denen der Spielbetrieb in den Ligen gewöhnlich wieder startet. Ebenfalls kommen in diesen Zeiträumen auch die Nationalkader und Nationalteams das erste Mal wieder zusammen, um die neuen Spielzeiten auch in den Auswahlteams einzuläuten. So stehen vor allem im September, Oktober und November Punkt-, Pokal-, Qualifikations- oder Freundschaftsspiele unter anderem im Fußball, Handball, Basketball usw. an.

Natürlich finden parallel viele Spiele der Nationalteams statt, in denen auch Spieler vieler verschiedener Nationen für ihr Heimatland auflaufen, die bei einem deutschen Lizenzclub bzw. Verein unter Vertrag stehen. Einige Clubs bzw. Vereine haben beispielsweise deutsche, französische, spanische oder kroatische Nationalspieler, die in den vergangenen Wochen Länderspiele in ihrem Heimatland bestritten haben und in den nächsten Monaten weitere Länderspielreisen antreten werden. Der Reisebetrieb tangiert dabei sowohl Staaten innerhalb sowie außerhalb der EU und schließt dabei vom Robert Koch-Institut (RKI) eingestufte Risikogebiete nicht aus.

Das Bundesministerium für Gesundheit gibt bekannt (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/Merkblatt_Reisende_DE.pdf?__blob=publicationFile, Stand: 10. September 2020, 9.30 Uhr):

  • Wenn Sie auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind Sie – abgesehen von den unten genannten Ausnahmen – verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben sowie sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten (Quarantäne).

Wenn Sie sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind Sie nach Ihrer Einreise verpflichtet, auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle einen Nachweis über eine Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 vorzulegen. Anderenfalls haben Sie auf Anforderung eine solche Testung zu dulden.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Test- und Zeitabfolge bei rückkehrenden Nationalspielern und Berufssportlern, um die vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Vorschriften einzuhalten bei Einreise aus einem Risikogebiet?

2

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Test- und Zeitabfolge bei rückkehrenden Nationalspielern und Berufssportlern, um die vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Vorschriften einzuhalten bei Einreise aus einem Nicht-Risikogebiet?

3

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Ausnahmen für Berufssportler und Nationalspieler bei Einreisen aus dem Ausland bzw. Rückkehr von Länderspielreisen nach Deutschland hinsichtlich der Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit bezüglich der Einreise aus dem Ausland?

a) Wenn ja, welche Ausnahmegenehmigung gibt es bei Rückkehr aus einem Nicht-Risikogebiet für Berufssportler und Nationalspieler?

b) Wenn ja, welche Ausnahmegenehmigung gibt es bei Rückkehr aus einem Risikogebiet für Berufssportler und Nationalspieler?

c) Wenn nein, warum nicht?

4

Ab welchem Tag nach Rückreise aus einem Risikogebiet dürfen nach Kenntnis der Bundesregierung rückkehrende Nationalspieler regulär wieder bei ihrem Club (Arbeitgeber) mittrainieren?

5

Ab welchem Tag nach Rückreise aus einem Nicht-Risikogebiet dürfen nach Kenntnis der Bundesregierung rückkehrende Nationalspieler regulär wieder bei ihrem Club (Arbeitgeber) mittrainieren?

6

Wer kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit nach Einreise aus einem Risikogebiet bei Berufssportlern?

7

Bekommen Clubs und Vereine nach Kenntnis der Bundesregierung finanzielle Unterstützung durch den Bund hinsichtlich der Aufwendungen für durchzuführende Corona-Tests, um den Trainings- und Spielbetrieb wieder aufzunehmen?

Wenn ja, wie hoch sind die durchschnittlichen Ausgaben von Clubs und Vereinen nach Kenntnis der Bundesregierung für durchzuführende Corona-Tests?

8

Ist der Bundesregierung bewusst, dass der VfL Wolfsburg am 17. September 2020 ein Qualifikationsspiel zur UEFA-Euro-League beim albanischen Club FK Kukësi (https://de.uefa.com/uefaeuropaleague/fixtures-results/#/rd/2001237, Stand: 10. September 2020, 10.30 Uhr) austrägt und drei Tage nach dem Spiel in Albanien am 20. September 2020 das nächste Heimspiel gegen Bayer 04 Leverkusen in der Bundesliga (https://www.bundesliga.com/de/bundesliga/spieltag/2020-2021/1/vfl-wolfsburg-vs-bayer-04-leverkusen/liveticker, Stand: 10. September 2020, 10.30 Uhr) bestreitet?

a) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Situation?

b) Wenn ja, wie ist es möglich, dass ein Fußballspiel in Deutschland von einer Mannschaft bestritten werden darf, die drei Tage zuvor ein Fußballspiel in Albanien bestritten hat?

c) Wenn ja, steht die Bundesregierung diesbezüglich in Abstimmung mit Vereinen und Verbänden?

d) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 30. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

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