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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ergebnisse der zwei Schulgipfel bezüglich der Digitalisierung von Schulen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

04.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2339814.10.2020

Ergebnisse der zwei Schulgipfel bezüglich der Digitalisierung von Schulen

der Abgeordneten Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Peter Heidt, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Renata Alt, Jens Beeck, Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In der Corona-Krise hat sich gezeigt, dass Schulen in Deutschland durch die vernachlässigte Digitalisierung viel Nachholbedarf beim Lehren und Lernen mit digitalen Medien haben. Die Umstellung von Präsenzunterricht zum Unterricht von zu Hause konnte nur in den wenigsten Schulen bzw. Haushalten einwandfrei stattfinden. Schülerinnen und Schüler aus finanziell benachteiligten Familien wurden während dieser Zeit besonders stark abgehängt. Es fehlen neben ausreichender Technik vor allem ausreichend Breitbandanschlüsse und die Versorgung der Lehrkräfte mit dienstlichen E-Mail-Adressen und Laptops. Zur Verbesserung der Situation wurden bei einem ersten informellen Treffen im Bundeskanzleramt am 13. August 2020 verschiedene Maßnahmen besprochen. Schule und Bildung sollen endlich Priorität haben. Am Treffen teilgenommen haben neben Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU), SPD-Chefin Saskia Esken, die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek (CDU) und die Kultusminister mehrerer Bundesländer – Dr. Stefanie Hubig (Rheinland-Pfalz, KMK-Präsidentin [KMK = Kultusministerkonferenz]), Dr. Alexander Lorz (Hessen), Bettina Martin (Mecklenburg-Vorpommern), Ties Rabe (Hamburg), Dr. Michael Piazolo (Bayern), Christian Piwarz (Sachsen) und Karin Prien (Schleswig-Holstein). Laut Presseberichten seien aber keine konkreten Beschlüsse gefasst worden (https://www.zeit.de/news/2020-08/13/informeller-schulgipfel-im-kanzleramt). Nach jetzigem Stand hat die Deutsche Telekom auf Bitten von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek ein Angebot für Schülerinnen und Schüler erstellt, die bisher keinen Internetzugang haben. Mit der 10-Euro-Flatrate sollen diese das unbegrenzte Datenvolumen ausschließlich für Bildungsinhalte nutzen können (https://www.zeit.de/news/2020-08/13/informeller-schulgipfel-im-kanzleramt). Außerdem sollen Lehrkräfte eigene Laptops erhalten. Allein dafür wurden rund 500 Mio. Euro kalkuliert. Aus dem zweiten Gipfel ging nun hervor: Da die Mittel für die Endgeräte für Lehrkräfte aus dem Corona-Aufbauprogramm der EU finanziert werden sollen, diese aber erst im nächsten Jahr zur Verfügung stehen werden, schießt der Bund die Mittel nun vor (https://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2020-09/schulgipfel-corona-krise-digitalpakt-kanzleramt-kultusminister-angela-merkel).

Ein weiteres großes Thema des ersten informellen Treffens im Bundeskanzleramt war der Breitbandanschluss an Schulen. Laut Medienberichten sollen die Länder dem Bundeskanzleramt eine Liste über alle Schulen zur Verfügung stellen, die eine Übertragungsrate von 1 MBit pro Schüler unterschreiten (https://www.sueddeutsche.de/bildung/schule-dienstlaptop-corona-1.4999696).

Am 21. September 2020 fand ein weiteres Treffen im Bundeskanzleramt statt – diesmal unter Beteiligung aller Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder. Dabei haben Bund und Länder verschiedene Handlungsstränge identifiziert (Erarbeitung eines Rahmens für schulische Infektionsschutzmaßnahmen, Ausbau der Glasfaser-Internetanbindung, Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten, Finanzierung von technischen Administratoren, Bildung von Kompetenzzentren, schrittweise Entwicklung einer Bildungsplattform und qualitativ hochwertige Bildungsmaterialien), in denen Verbesserungen notwendig sind, um erneute Schulschließungen zu verhindern (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bundeskanzlerin-merkel-im-austausch-mit-den-kultusministerinnen-und-ministern-der-laender-ueber-massnahmen-zur-staerkung-des-schulsystems-in-der-coronapandemie-1789874). Für die Zukunft ist auch ein Expertengespräch zum Thema „Lüften“ sowie ein weiteres Treffen in diesem Format Anfang 2021 geplant (https://www.sueddeutsche.de/bildung/schulgipfel-kanzleramt-kommentar-1.5040474).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Welche Beschlüsse wurden von wem während des Treffens und im Anschluss an das Treffen im Bundeskanzleramt am 13. August 2020 und am 21. September 2020 gefasst?

2

Wurden die im Rahmen des Treffens vom 21. September 2020 definierten Handlungsstränge im Konsens innerhalb der Gruppe der geladenen Ministerinnen und Minister aus Bund und Ländern identifiziert?

Wenn nein, welche abweichenden Auffassungen gab es?

3

Inwiefern sehen sich die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und das Bundeskanzleramt für die Digitalisierung der Schulen zuständig?

Weshalb koordiniert das Bundeskanzleramt ein Treffen mit den Kultusministerinnen und Kultusministern der Länder zu bildungspolitischen Fragen im Lichte der Corona-Pandemie, obwohl dafür nach Ansicht der Fragesteller originär die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek Verantwortung trägt?

Auf wessen Vorschlag fanden die Treffen am 13. August 2020 sowie am 21. September 2020 jeweils statt?

4

Welche Rolle nehmen die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und das Bundeskanzleramt bei der Unterstützung des Bildungssystems in Deutschland vor, während und nach der Corona-Pandemie ein?

5

Inwiefern arbeiten die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und die Kultusministerinnen und Kultusminister der Bundesländer aufgrund der Corona-Krise verstärkt zusammen?

6

Gibt es Absprachen und/oder Vereinbarungen dazu, bis wann die auf den Treffen vom 13. August 2020 und 21. September 2020 besprochenen Maßnahmen umgesetzt werden sollen?

a) Wie, und bis wann plant die Bundesregierung die Umsetzung der Absichtserklärungen aus den beiden Treffen in verbindliche Beschlüsse?

b) Wenn nein, warum gibt es keine entsprechenden Absprachen und/oder Vereinbarungen?

7

Gab es beim Treffen am 21. September 2020 unter Beteiligung aller Kultusministerinnen und Kultusminister verbindliche Beschlüsse?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, weshalb nicht, und ist eine Beschlussfassung im Rahmen einer Sitzung der Kultusministerkonferenz geplant?

8

Welche Zwischenschritte sind zwischen dem ersten Treffen am 13. August 2020 und dem 21. September 2020 umgesetzt worden?

9

Mit der Umsetzung welcher Absichtserklärung oder verbindlichen Beschlüsse sowie mit der Erfüllung welcher Aufgaben wurde bzw. wurden im Lichte der Treffen vom 13. August 2020 sowie vom 21. September 2020

a) das Bundeskanzleramt,

b) das Bundesministerium für Bildung und Forschung,

c) die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder,

d) andere Bundesministerien beauftragt (bitte mit Datum der Auftragserteilung, zuständigem Ministerium und geplantem Erfüllungszeitpunkt ausweisen)?

10

Für wann ist ein erneutes Treffen der Kultusministerinnen und Kultusminister mit der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek geplant, und welche Zwischenschritte sollen bis dahin umgesetzt werden?

11

Wer ist zu den nächsten Gesprächen eingeladen?

Werden auch Vertreter aus der Schulpraxis, aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft eingebunden?

a) Wenn ja, welche Akteure werden zum nächsten Treffen eingeladen?

Wo liegen die Verantwortlichkeiten der Akteure?

b) Wenn nein, wieso werden keine weiteren Akteure eingeladen?

13

Welche Expertinnen und Experten waren am 23. September 2020 geladen, und was genau wurde besprochen?

14

Wann werden Ergebnisse aus den Gesprächen und wissenschaftlichen Einschätzungen des Treffens am 23. September 2020 an die Öffentlichkeit kommuniziert?

15

Wie können Schülerinnen und Schüler den 10-Euro-Datentarif der Deutschen Telekom und/oder der anderen Anbieter nutzen?

a) Wer schließt die Verträge ab?

Wenn die Eltern die Verträge abschließen müssen, können sie die Kosten über das Bildungs- und Teilhabepaket erstatten lassen?

b) Wie wird sichergestellt, dass der Datentarif bei benachteiligten Kindern ankommt?

c) Welche Bildungsinhalte sind über den Datentarif abrufbar?

d) Gibt es andere Anbieter, außer der Deutschen Telekom, die einen Datentarif für benachteiligte Schüler anbieten wollen?

Wenn ja, welche Anbieter sind das?

e) Inwiefern müssen und werden die Länder, Schulträger bzw. Kommunen und Schulen in den Prozess der Beantragung eines Schülerdatentarifs einbezogen?

f) Welche Einschränkungen haben die Schülerdatentarife?

16

Hat sich die Bundesregierung mit der Deutschen Telekom und möglichen anderen Anbietern dazu ausgetauscht, wie viele Nutzerinnen und Nutzer es voraussichtlich geben wird, die auf den 10-Euro-Datentarif angewiesen sind?

a) Wenn ja, wie viele Nutzerinnen und Nutzer wird es voraussichtlich geben?

b) Wenn nein, wieso gibt es keine Zahlen zur Bedürftigkeit von Schülerinnen und Schülern?

17

Hat die Bundesregierung den oft fehlenden Breitbandanschluss im Blick, der es vielen Schülerinnen und Schülern, vor allem in ländlichen Regionen, auch mit einem guten Datentarif nicht ermöglicht, auf das Internet zuzugreifen?

a) Wenn ja, inwieweit intensivieren sich derzeit die Gespräche mit dem zuständigen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Beschleunigung des Breitbandausbaus an Schulen?

b) Wenn nein, inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass der Datentarif im Sinne von digitaler Chancengleichheit wirksam sein wird?

18

Mit welchen Maßnahmen wird der Breitbandausbau vorangetrieben?

Inwiefern arbeitet das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zusammen, um den Glasfaserausbau erfolgreicher als bislang zu fördern?

19

Hat das Bundeskanzleramt die bei den Ländern angefragten Listen über die Übertragungsraten der Schulen, die eine Übertragungsrate von 1 MBit pro Schüler unterschreiten, erhalten?

a) Wenn ja, wie viele Schulen unterschreiten die genannte Übertragungsrate (bitte prozentual und absolut nach Ländern, Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft sowie jeweiligem Schultyp aufschlüsseln)?

b) Wenn nein, welche Länder haben die Listen nach Kenntnis der Bundesregierung schon erstellt, und wann ist mit einer Gesamtübersicht zu rechnen?

20

Wie und über welche Verwaltungsstellen werden die zusätzlichen Mittel der weiteren Maßnahmen (z. B. für die Anschaffung von Endgeräten für Lehrkräfte) vergeben (bitte einzeln nach Maßnahme auflisten)?

21

Nach welcher Verfahrensart müssen die Endgeräte für Lehrkräfte im Rahmen eines Vergabeverfahrens ausgeschrieben werden?

Welche Begründung liegt dieser gewählten Verfahrensart zugrunde?

22

Wann erhalten die Länder die Mittel zur Anschaffung von Endgeräten für Lehrkräfte?

23

Wann können die Lehrkräfte nach Auffassung des Bundeskanzleramtes damit rechnen, digitale dienstliche Endgeräte für den Unterricht nutzen zu können?

Wie stellen das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Bildung und Forschung sicher, dass dies so schnell wie möglich geschieht?

24

Wie wird sichergestellt, dass die Lehrkräfte die dienstlichen Endgeräte bestmöglich für den Gebrauch im Unterricht nutzen können?

Wird es Schulungen zum Datenschutz geben?

Bekommen die Lehrkräfte Unterstützung bei der Handhabung der Hardware und Software für die schulischen Prozesse?

25

Gibt es abseits vom Schulgipfel ein Gremium, das sich in diesem und/oder im nächsten Jahr mit der Digitalisierung im Bildungsbereich beschäftigen wird?

Wenn ja, aus welchen Akteuren setzt sich dieses Gremium zusammen?

Welche Aufgabe hat dieses Gremium?

26

Wie wird sichergestellt, dass die Lehrkräfte die Endgeräte nicht nur für das Schreiben von E-Mails, sondern auch für die Erstellung von digitalem Lehr- und Lernmaterial nutzen können?

Wird es gleichzeitig mit dem Aushändigen der Endgeräte Angebote für digitalen, medien- und zielgruppengerechten Unterricht geben?

Wenn ja, wie gestalten sich diese Fort- und Weiterbildungen?

27

Wie wird sichergestellt, dass die netztechnischen Infrastrukturen dem erhöhten Aufkommen an Datenvolumen entsprechen?

28

Können zukünftig auch digitale Lehr- und Lernmaterialen mit Mitteln aus dem DigitalPakt Schule finanziert werden, und falls nein, warum nicht?

29

Inwiefern werden die Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern nach Kenntnis der Bundesregierung auf mögliche neue Schulschließungsszenarien vorbereitet?

30

Inwiefern arbeitet die Bundesregierung daran, alle Maßnahmen (dienstliche Endgeräte, Sofortausstattungsprogramm, Administratoren, Lernplattformen, etc.) zusammenzudenken und die Prozesse zum Abrufen der Mittel möglichst simpel, aber nachvollziehbar zu gestalten?

31

Auf welchem Stand befinden sich die Absprachen zur Unterstützung der Länder durch den Bund mit Finanzhilfen für Administratoren?

32

Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, digitale Lernmittel in das Lernmittelfreiheitsgesetz aufzunehmen?

a) Wenn ja, wie weit fortgeschritten sind die Überlegungen, und bis wann ist mit einer konkreten Umsetzung zu rechnen?

b) Wenn nein, wieso werden digitale Lernmittel anders als „analoge“ Lernmittel behandelt?

33

Wann wird die Bundesregierung mit dem Deutschen Bundestag und seinen Mitgliedern zu dem Thema digitale Bildung und Bildung in Deutschland während und nach der Corona-Krise in den Diskurs eintreten?

34

Inwiefern wurde auch über die Rolle des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) bei der Umsetzung qualitativ hochwertiger Bildung gesprochen?

35

Gibt es Überlegungen, das Kooperationsverbot nach Artikel 91b des Grundgesetzes für den Bildungsbereich weiter zu lockern?

Wenn ja, wie sehen diese Pläne aus, und für wann plant die Bundesregierung die Umsetzung dieser?

Wenn nein, weshalb nicht?

Berlin, den 30. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

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