KfW-Förderprogramm 455: Investitionszuschuss „Altersgerecht Umbauen“ sowie „Einbruchschutz“
der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Durch den demografischen Wandel verändern sich nach Ansicht der Fragesteller die Anforderungen an das Wohnumfeld. Neue Lebens- und Wohnräume werden zu einer gesamtgesellschaftlichen Herausforderung. Viele Senioren wünschen sich beispielsweise, so lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben zu können. Dies ist auch im Interesse der Pflege- und Sozialkassen, auf die ansonsten ohne speziellen Wohnraum für Ältere hohe Kosten zukommen.
Laut Statistischem Bundesamt umfasst die Bevölkerungsgruppe der über 65-Jährigen bereits 18,3 Millionen Menschen im Jahr 2020 – eine Steigerung um 1 Million seit 2015. In nur zehn Jahren werden es laut Prognose des Statistischen Bundesamtes knapp 22 Millionen Menschen sein, das entspricht dann etwa 26 Prozent der Bevölkerung im Jahr 2030. Derzeit sind es etwa 22 Prozent (https://service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/#!y=2030&a=20,65&g, 14. September 2020).
Die Schaffung von ausreichend barrierefreiem oder barrierearmem Wohnraum ist somit nach Auffassung der Fragesteller ein dringend anzugehendes Problem. Mit ihren Programmen im Wohnungsbau und in der Wohnungssanierung leistet die deutsche Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Beitrag zu altersgerechten Umbauten sowie zum Einbruchschutz. Die staatseigene KfW unterstützt dabei unabhängig vom Alter diejenigen, die beispielsweise keinen Pflegegrad besitzen bzw. den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse nicht nutzen können oder weitere Finanzierungsmittel benötigen. Förderziel ist es, Barrieren im Wohnungsbestand zu reduzieren und die Sicherheit zu erhöhen.
Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute. Zusätzlich ermöglicht es den Schutz vor Wohnungseinbruch (KfW, Deutscher Bundestag Drucksache 19/23476 19. Wahlperiode 16.10.2020 Merkblatt, https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004555_M_455_E.pdf, 14. September 2020).
Allerdings waren die Mittel für die bezuschussten Maßnahmen für altersgerechte Umbauten in den Jahren 2016 und 2017 jeweils bereits Anfang des dritten Quartals für das gesamte Jahr ausgeschöpft. Im Jahr 2020 war bereits Ende März 2020 mehr als die Hälfte der Mittel verbraucht (https://www.aktion-barrierefreies-bad.de/zuschussprogramm_455-b_fast_leer/). Obwohl der Bund die Mittel für den barrierereduzierenden Umbau für 2017 bereits auf 75 Mio. Euro und Anfang 2020 auf 100 Mio. Euro (https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_560320.html, 14. September 2020) aufgestockt hat, scheinen diese Gelder bei Weitem nicht ausreichend.
In ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD betont die Bundesregierung, dass ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen barrierearme und barrierefreie Wohnungen und ein Wohnumfeld benötigen, in dem sie möglichst lange selbstbestimmt leben können. Die Koalition der Fraktionen CDU/CSU und SPD verspricht: „Deshalb wollen wir das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen verstetigen. Zugleich wollen wir die Wiedereinführung der Kreditvariante des KfW-Programms Altersgerecht Umbauen mit Bundesmitteln ebenso prüfen (…). Das erfolgreiche KfW-Förderprogramm Kriminalprävention durch Einbruchsicherung wollen wir ebenfalls verstetigen. Von der Förderung sollen Eigentümer, Mieter und private Kleinvermieter auch von Mehrfamilienhäusern, profitieren. Zudem wollen wir die Förderung von Maßnahmen zur Kriminalprävention auf den Neubau ausweiten.“ (Koalitionsvertrag, S. 111).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele Menschen in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Bedarf an altersgerechtem bzw. barrierearmen oder barrierefreiem Wohnraum, und wie vielen Menschen kann ein solcher Wohnraum tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie groß schätzt die Bundesregierung den Bedarf an altersgerechten bzw. barrierefreien Wohnungen bis zu den Jahren 2025, 2030, 2035, 2040, 2045 und 2050?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Nutzung des
a) KfW-Kredits 159,
b) KfW-Zuschusses 455 zum altersgerechten Umbau,
c) KfW-Zuschusses 455 zum Einbruchschutz?
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (vgl. S. 111) wird explizit die Bedeutung des KfW-Förderprogramms Altersgerechtes Umbauen und Einbruchschutz hervorgehoben – plant die Bundesregierung eine weitere Aufstockung der Mittel dieser KfW-Programme im Bundeshaushalt für das Haushaltsjahr 2021?
a) Falls ja, in welcher Höhe (bitte nach KfW-Förderprogramm Umbau bzw. Einbruchschutz aufschlüsseln)?
b) Falls nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Verstetigung der KfW-Programme (bitte nach Programm aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Attraktivität und Bekanntheit der KfW-Förderprogramme weiter zu fördern bzw. auszubauen?
Plant die Bundesregierung weitere Änderungen der Bedingungen beim
a) KfW-Förderzuschuss Einbruchschutz, und falls ja, welche?
b) KfW-Förderzuschuss Altersgerechtes Umbauen, und falls ja, welche?
c) KfW-Förderkredit 159, und falls ja, welche?
In welcher Höhe wurden die Mittel im KfW-Förderprogramm Einbruchschutz in den Jahren 2012 bis 2020 (bis Ende August) abgerufen?
a) Wie viele Wohneinheiten wurden dadurch jeweils gefördert (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Falls nicht alle Mittel abgerufen wurden, wie viele Mittel blieben bis zum Stichtag übrig (bitte ebenfalls aufschlüsseln)?
Wurden die Mittel im KfW-Förderprogramm Altersgerecht Umbauen in den Jahren 2012 bis 2017 – wie auch in den Jahren 2018 und 2019 – jeweils ausgeschöpft?
a) Wie viele Wohneinheiten wurden von 2012 bis 2020 dadurch jeweils gefördert (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Falls nicht alle Mittel abgerufen wurden, wie viele Mittel blieben übrig (bitte ebenfalls nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Mittel sind für das laufende Antragsjahr noch verfügbar?
Wie hoch war der Anteil der Antragsteller im Zeitraum von 2012 bis 2020, die ihre Immobilie
a) selbst nutzen,
b) vermieten (bitte jeweils nach Jahren und KfW-Programm – Kredit- als auch Förderprogramme – aufschlüsseln)?
Welche weiteren konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Problem des Mangels an altersgerechten bzw. barrierearmen und barriere-freien Wohnungen anzugehen und dem steigenden Bedarf anzupassen?
a) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung?
b) Falls keine weiteren Maßnahmen geplant sind, wie begründet die Bundesregierung dies?
Welche weiteren konkreten Programme und Unterstützungen plant die Bundesregierung zur Beratung und Information von Eigentümern und Mietern zur Finanzierung und Umsetzung von altersgerechten bzw. barrierearmen und barrierefreien Umbauten?
a) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung?
b) Falls keine weiteren Maßnahmen geplant sind, wie begründet die Bundesregierung dies?