Umgang mit Antiziganismus
der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Jahr 2019 verzeichneten die Sicherheitsbehörden 78 Straftaten mit antiziganistischen Motiven in ganz Deutschland. Es verging im vergangenen Jahr demnach in Deutschland statistisch keine Woche ohne antiziganistische Straftat. Die überwältigende Mehrheit dieser Straftaten werden dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität-rechts (PMK-rechts) zugeordnet. Lediglich drei Straftaten gehen auf eine ausländische Ideologie zurück, zwei waren nicht zuzuordnen. 68 dieser Straftaten, davon 63 aus dem Phänomenbereich PMK-rechts, richteten sich gegen Personen, davon zwei versuchte Tötungsdelikte, sechs Körperverletzungen sowie eine Erpressung und ein Widerstandsdelikt. Diese Zahlen gehen aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/19339 hervor.
Die Fragesteller sind der Ansicht, dass diese Zahlen Anlass sein müssen, um Anliegen von Sinti und Roma stärker in den Fokus von Politik und Zivilgesellschaft zu rücken. Wie andere Minderheiten auch, haben Sinti und Roma mit Vorurteilen zu kämpfen und unter daraus resultierender Diskriminierung zu leiden. Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte und Anfang 2019 eingesetzte Unabhängige Kommission Antiziganismus (UKA) ist ein guter erster Schritt, um den Kampf gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit auch in Bezug auf den Antiziganismus zu verstärken. Die Fragesteller erwarten hier klare und konkrete Lösungsansätze. Dass diese geliefert werden, hat die Kommission bereits mit ihrer Stellungnahme „zur Frage der Post-2020 EU-Rahmenstrategie in Bezug auf Roma und Romnja“ beweisen können (vgl. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Sonstiges/Stellungnahme_UKA_zur_Frage_Post-2020_EU-Rahmenstrategie_in_Bezug_auf_Roma_und_Romnja.pdf). Die Fragesteller stellen fest, dass der Ball nun im Feld der Bundesregierung liegt, die ersten Handlungsanweisungen der Kommission in ihre Haltung gegenüber den europäischen Partnern und in ihre Arbeit gegen Antiziganismus in Deutschland einzuflechten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Definition von Antiziganismus verwenden die Bundesregierung und ihre nachgelagerten Behörden?
Wie wird sichergestellt, dass die Perspektive der Betroffenen in der Unabhängigen Kommission Antiziganismus gehört und berücksichtigt wird?
Welche Rolle spielt Antiziganismus nach Ansicht der Bundesregierung und der ihr nachgelagerten Behörden in der rechtsextremen Szene?
Existiert bei der Bundesregierung oder bei den ihr nachgelagerten Behörden eine Gefährdungsbewertung bezüglich der Bedrohungslage für Sinti und Roma?
Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung oder der ihr nachgelagerten Behörden von einer ausländerextremistischen Gefährdung für Sinti und Roma in Deutschland auszugehen?
Sind der Bundesregierung oder den ihr nachgelagerten Behörden Aktivitäten oder Organisationen mit einem gezielt antiziganistischen Fokus bekannt, und wenn ja, welche, und in welchem Ausmaß sind diese aktiv?
Mit welchen Maßnahmen begegnen die Bundesregierung und die ihr nachgelagerten Behörden, insbesondere die Sicherheitsbehörden des Bundes, dem wachsenden Antiziganismus?
Mit welchen Projekten unterstützen die Bundesregierung und die ihr nachgelagerten Behörden den Abbau von Klischees über Sinti und Roma, die laut mehreren Umfragen in der Gesellschaft nach wie vor weit verbreitet sind?
Unterstützt die Bundesregierung Erinnerungsprojekte mit Bezügen zum Porajmos, dem Völkermord an den europäischen Sinti und Roma?
Wenn ja, wie viele Projekte werden seit 2017 unterstützt, und in welcher Form (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
Wie wird sichergestellt, dass die Bundesregierung und die ihr nachgelagerten Behörden ihre Beschäftigten regelmäßig und umfassend für Antiziganismus sensibilisieren?
Erwägt die Bundesregierung, eine bundesweite Meldestelle, analog zu den Meldestellen für antisemitische Vorfälle, zu schaffen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Antiziganismus in Deutschland wirkungsvoll zu unterbinden?
Welche gesetzgeberischen Maßnahmen hat sie bereits ergriffen, und welche zukünftigen Maßnahmen plant sie?
Welche Maßnahmen aus dem „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“ haben die Bundesregierung und die ihr nachgelagerten Behörden in eine nationale Strategie übernommen?
Wie ist die Umsetzung der deutschen Strategie zur Integration der Roma fortgeschritten?
Ist die Unabhängige Kommission Antiziganismus ein Bestandteil einer derartigen nationalen Strategie?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik einiger Verbände, die fordern, den Fokus statt auf Integration auf Antidiskriminierung zu legen?
Wird sich die Bundesregierung für eine Weiterentwicklung der EU-Rahmenstrategie einsetzen?
Wenn ja, welche Schwerpunkte sollte die weiterentwickelte EU-Rahmenstrategie setzen?
Wenn nein, wie wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass das Thema Antiziganismus auf der EU-Ebene weiterhin behandelt wird?
Wie setzt sich die Bundesregierung für die Durchsetzung der Menschenrechte für Sinti und Roma in Europa ein?
Ist der Bundesregierung der Bericht der Europäischen Kommission mit dem Titel „Combatting Antigypsyism – Expert reports building on forward-looking aspects of the evaluation of the EU Framework for National Roma Integration Strategies“ bekannt?
Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Handlungsempfehlungen der Expertinnen und Experten, und wie werden diese in die Arbeit der Bundesregierung gegen Antiziganismus integriert?