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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung der Autobahn GmbH des Bundes bis zum 1. Januar 2021

(insgesamt16 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

18.12.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2362123.10.2020

Umsetzung der Autobahn GmbH des Bundes bis zum 1. Januar 2021

der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Bernd Reuther, Daniela Kluckert, Dr. Christian Jung, Torsten Herbst, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen einer Reform der Bundesfernstraßenverwaltung zur Gründung einer bundeseigenen GmbH, der Autobahn GmbH, entschieden. Diese soll ab dem 1. Januar 2021 die Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen und Fernstraßen in Deutschland übernehmen. Ab diesem Zeitpunkt sollen die Bundesautobahnen nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt werden. Mit tausenden Kilometern Autobahn und einer großen Anzahl Mitarbeitern wird die Gesellschaft damit voraussichtlich eine der größten Infrastrukturbetreiberinnen in Deutschland sein. Hoheitliche Aufgaben, die weder dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur obliegen, noch der Autobahn GmbH durch Beleihung zugewiesen werden, sollen künftig wiederum überwiegend durch das Fernstraßen-Bundesamt ausgeübt werden.

In Anbetracht der zugrunde liegenden Reform und der Bedeutung dieses Teils der Straßeninfrastruktur ist eine möglichst einwandfreie Übernahme aller Tätigkeitsbereiche der Autobahn GmbH zum 1. Januar 2021 nach Ansicht der Fragesteller von großer Bedeutung für den Standort Deutschland.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wurden bisher alle Liegenschaften für die Autobahn GmbH bezogen, bzw. ist es sicher, dass diese bis zum 31. Dezember 2020 bezogen sein werden? Wenn nein, welche Liegenschaften werden voraussichtlich nicht vor dem 31. Dezember 2020 bezogen, und welche Auswirkungen wird dies auf die Autobahn GmbH konkret haben?

2

Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher für Räumlichkeiten der Autobahn GmbH entstanden (bitte nach Standorten aufschlüsseln)?

3

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierungen Planungen für weitere zukünftige Räumlichkeiten der Autobahn GmbH (nach Bauvorhaben, Kostenschätzung, Budget und Zeitplan aufschlüsseln)?

4

Wie viele Liegenschaften der Vorgängerbetriebe der Autobahn GmbH werden von dieser voraussichtlich weitergenutzt, für wie viele Liegenschaften liegen anderweitige Nutzungskonzepte vor, und wie viele Liegenschaften sollen veräußert werden?

5

Wie viele Personalstellen sind aktuell unbesetzt, und wie viele sind ausgeschrieben?

6

Wie viele der besetzten Personalstellen sind mit Personal der Vorgängerbetriebe der Länder besetzt (bitte nach Bundesländern und Regionen aufschlüsseln)?

7

Was ist der Soll-Personalstand der Autobahn GmbH (bitte insgesamt sowie nach Regionen bzw. Niederlassungen aufschlüsseln)?

8

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die Autobahn GmbH zum 1. Januar 2021 personell vollständig besetzt sein wird, und mit welchen Auswirkungen auf den Betrieb rechnet sie, sollte dies nicht der Fall sein (bitte insgesamt sowie nach Regionen bzw. Niederlassungen aufschlüsseln)?

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich Alternativpläne für den Betrieb oder Gespräche mit den Bundesländern über mögliche Adhoc-Lösungen?

9

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die Autobahn GmbH zum 1. Januar 2021 materiell sowie im Bereich IT vollständig besetzt sowie ausgerüstet sein wird, und mit welchen Auswirkungen auf den Betrieb rechnet sie, sollte dies nicht der Fall sein?

10

Mit welchen Bundesländern wurden bisher IT-Kooperationsvereinbarungen getroffen, was beinhalten diese, und sind die Vereinbarungen alle identisch (bitte nach Bundesländern sowie ggf. nach Unterschieden in den Vereinbarungen auflisten)?

11

In welcher Höhe wurden zum Zeitpunkt der Gründung Mittel für Beratungsleistungen für die Autobahn GmbH veranschlagt (bitte aufschlüsseln)?

12

In welcher Höhe wurden bisher nach Kenntnis der Bundesregierung Beratungsleistungen für die Autobahn GmbH durchgeführt (bitte nach Projekten, Projektkosten, Auftraggeber, Auftragnehmer, Dauer und konkreter Leistung aufschlüsseln)?

13

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die bisherigen Aufbaukosten für die Autobahn GmbH, und durch welche Haushaltstitel sind diese abgedeckt (bitte aufschlüsseln)?

14

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher eine interne Prüfung eines oder mehrerer Vorgänge in der Autobahn GmbH?

15

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein externer Revisor für die Autobahn GmbH bestellt, und wenn ja, zu welchem genauen Zweck, und mit welchen bisherigen Ergebnissen?

16

Gab oder gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Diskrepanz bei Vergütungsvereinbarungen in der Autobahn GmbH zwischen vom Aufsichtsrat genehmigten Beträgen und geschlossenen Verträgen?

Berlin, den 7. Oktober 2020

Christian Lindner und Fraktion

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