Zusammenarbeit von Bundesregierung und externen Interessensträgern – Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Otto Fricke, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Christoph Meyer, Michael Link, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Renata Alt, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Till Mansmann, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Frank Sitta, Katja Suding, Linda Teuteberg, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) wurde 1992 gegründet und firmiert heute als eingetragener Verein mit Sitz in Potsdam. Das PIK ist ein Institut der Leibniz-Gemeinschaft und wird zu gleichen Teilen durch den Bund und das Land Brandenburg finanziert. Das PIK ist durch seine Mitarbeiter auch in Beratungsgremien der Bundesregierung vertreten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Hat die Bundesregierung, vor dem Hintergrund ihres Finanzierungsanteils am PIK, Kenntnis über die Auftragsvergabe von Dritten an das PIK in den Jahren 2017 bis 2020, und wenn ja, wer waren die sechs größten Auftraggeber (bitte nach Auftraggeber, Forschungsgegenstand und Auftragsvolumen aufschlüsseln)?
Wie begründete die Bundesregierung seinerzeit die erstmalige institutionelle Förderung des PIK, und sieht sie diese Voraussetzung auch heute noch als erfüllt und als Grundlage für die fortdauernde Förderung an?
Welche konkreten eingetragenen Vereine erhalten ihre Grundfinanzierung zum überwiegenden Teil aus Bundesmitteln (bitte namentlich benennen)?
Hat die Bundesregierung bei eingetragenen Vereinen, die ihre Grundfinanzierung zum überwiegenden Teil aus Bundesmitteln erhalten, Einfluss auf die Vereinssatzung, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung bei eingetragenen Vereinen, die ihre Grundfinanzierung zum überwiegenden Teil aus Bundesmitteln erhalten, Kenntnis über die konkreten Vereinsmitglieder, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung bei eingetragenen Vereinen, die ihre Grundfinanzierung zum überwiegenden Teil aus Bundesmitteln erhalten, Einfluss auf die Aufnahme von Mitgliedern, und wenn nein, warum nicht?
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass bei eingetragenen Vereinen, die ihre Grundfinanzierung zum überwiegenden Teil aus Bundesmitteln erhalten, über den gesamten Förderzeitraum der satzungsgemäße Vereinszweck verfolgt wird, und wie sind entsprechende Monitoringverfahren ausgestaltet?
Flossen dem PIK oder seinen weiteren Organisationseinheiten in den Jahren von 2017 bis 2020 Mittel aus dem Bundeshaushalt zu, und wenn ja, in welcher Höhe, und aus welchen Titeln (bei Projektmitteln bitte nach Einzelprojekten und Jahresleistungen aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung Ergebnisse des Bundesrechnungshofes zur Überprüfung der angemessenen, sachgerechten und dem Zuwendungszweck entsprechenden Verwendung von gewährten Mitteln aus dem Bundeshaushalt durch das PIK bekannt, und wenn ja, welches Ergebnis lieferten diese Überprüfungen bei der Verwendung der gewährten Mittel des PIK oder seiner weiteren Organisationseinheiten?
Wurde das PIK oder wurden seine Mitarbeiter in den Jahren von 2017 bis 2020 mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt, und wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für das PIK, seine weiteren Organisationseinheiten oder seine Mitarbeiter als Auftragnehmer?
Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche weiteren Mitbewerber gab es?
An welchen Projekten und Vorhaben der Bundesregierung, wie etwa Veranstaltungen, Unterrichtungen und Publikationen, haben das PIK oder seine Mitarbeiter in den Jahren von 2017 bis 2020 in welchem Umfang mitgewirkt (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Bestehen oder bestanden Vertragsverhältnisse zwischen der Bundesregierung und dem PIK, und wenn ja, was haben sie zum Inhalt?
Entsendet das PIK oder entsenden seine weiteren Organisationseinheiten Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte des Bundes, und wenn ja, in welche?
Sofern Frage 14 zutrifft, welche konkrete Organisationseinheit entscheidet in den jeweiligen Bundesministerien über die Besetzung der jeweiligen Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte auf welcher rechtlichen Grundlage (bitte einzeln zuordnen)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Mitglieder von Ausschüssen, Beratungsgremien oder Fachbeiräten der Bundesregierung, einzelnen Bundesministerien oder nachgelagerten Behörden eine wirtschaftliche Beziehung zum PIK oder zu einer seiner Organisationseinheiten unterhalten, und wenn ja, um welche Personen und Gremien handelt es sich?
Erachtet die Bundesregierung eine wirtschaftliche Beziehung von Mitgliedern von Ausschüssen, Beratungsgremien oder Fachbeiräten der Bundesregierung, einzelnen Bundesministerien oder nachgelagerten Behörden mit drittmittelfinanzierten Forschungseinrichtungen generell als problematisch, und wenn ja, welche Vorkehrungen und Mechanismen hat sie etabliert, um eine Interessenverquickung zu unterbinden, bzw. wenn nein, warum nicht?
Fand oder findet ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und Bundesbehörden auf der einen und dem PIK und seinen weiteren Organisationseinheiten auf der anderen Seite statt?
Auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben?
Wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe?