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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Pläne der Bundesregierung für synthetische Kraftstoffe

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

07.12.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2399404.11.2020

Pläne der Bundesregierung für synthetische Kraftstoffe

der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Bernd Reuther, Daniela Kluckert, Dr. Christian Jung, Torsten Herbst, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Till Mansmann, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Synthetisch hergestellte Kraftstoffe versprechen eine Ergänzung zu bestehenden Treibstoffen und eine Möglichkeit, den Betrieb von Verbrennungsmotoren nachhaltig zu gestalten, etwa durch Kraftstoffe, die durch Power-to-X-Verfahren aus erneuerbarem Strom und CO2 gewonnen werden. Deutschland ist, was Forschung und Erprobung synthetischer Kraftstoffe anbelangt, ein starker Wettbewerber. Die Verwendung erneuerbarer Kraftstoffe und die Verwendung von zum Erzeugungszeitpunkt überschüssigem Strom birgt dabei ein enormes Potenzial. Da in einigen Sektoren Kraftstoffe mit besonders hoher Energiedichte benötigt werden, etwa bei der Luft- und Seefahrt, und eine alleinige Festlegung auf Elektromobilität als Antriebskraft der Zukunft zahlreiche neue Herausforderungen verursacht, ist die Verwendung von synthetischen Kraftstoffen nach Ansicht der Fragesteller eine Gelegenheit, Mobilität zeitnah nachhaltig und innovativ zu gestalten. Gerade als umweltfreundliche Option für die Weiternutzung des Verbrennungsmotors und als Energiespeicher bieten synthetische Kraftstoffe vielversprechende Möglichkeiten.

Um die Verwendung synthetischer Kraftstoffe in verschiedenen Mobilitätsbereichen zu ermöglichen, braucht es neben der technischen Durchführbarkeit auch ausreichende Mengen sowie klare gesetzliche Rahmenbedingungen, sowohl was die Produktion als auch den Vertrieb anbelangt. Auf EU-Ebene sowie in einigen Nachbarländern der Bundesrepublik Deutschland wie etwa Dänemark oder die Niederlande wurden bereits konkrete Schritte in diese Richtung unternommen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit schließt dagegen in seiner Antwort auf die Schriftliche Frage 171 des Abgeordneten Dr. Lukas Köhler auf Bundestagsdrucksache 19/22308 die Ausweitung des geplanten CO2-Preises auf klimaneutrale Kraftstoffe explizit nicht aus. Nach Ansicht der Fragesteller braucht es aber Technologieoffenheit statt einseitiger Festlegung der Antriebstechnologien, um die Emissionen schnell und effizient zu senken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Rolle spielen synthetisch erzeugte Kraftstoffe in den Plänen der Bundesregierung, insbesondere bis 2030, im Hinblick

auf den Straßenverkehr,

auf den Luftverkehr,

auf Hochsee- sowie Binnenschifffahrt,

auf die CO2-Ziele,

auf die Klimaschutzstrategie der Bundesregierung,

auf die Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland?

2

Welche Perspektive sieht die Bundesregierung jeweils für die genannten Bereiche?

3

Gibt es eine finale abgestimmte Position der Bundesregierung zu diesen Fragen, oder unterscheiden sich die Einschätzungen der Bundesministerien diesbezüglich aktuell noch, und wenn ja, in welcher Form unterscheiden sie sich?

4

Welche Schritte hat die Bundesregierung jeweils diesbezüglich bisher unternommen bzw. plant sie zu unternehmen, im Hinblick

auf finanzielle Unterstützung (bitte nach Maßnahme, Volumen, zuständigem Bundesministerium sowie Zeitplan aufschlüsseln),

auf nichtfinanzielle Unterstützung (bitte nach Maßnahme, Volumen, zuständigem Bundesministerium sowie Zeitplan aufschlüsseln),

auf rechtliche Rahmenbedingungen (bitte nach Maßnahme, Volumen, zuständigem Bundesministerium sowie Zeitplan aufschlüsseln)?

5

Wie hoch sind die jeweiligen jährlichen Ausgaben der Bundesregierung für synthetisch erzeugte Kraftstoffe sowie damit zusammenhängende Maßnahmen und Projekte, insbesondere im Vergleich zur Förderung der Elektromobilität, wie z. B. Kaufprämie, sowie zu den Vorteilen bei Kfz-Steuer, Energiesteuer oder Dienstwagensteuer (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?

6

Gibt es Überlegungen, Fördermaßnahmen wie sie für die Elektromobilität bestehen, etwa Kfz-Steuerbefreiung, Umweltprämien oder bei geldwerten Vorteilen, auf Fahrzeuge, die nachweislich mit synthetisch erzeugten Kraftstoffen betankt werden, auszuweiten bzw. ähnliche Maßnahmen einzuführen?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die CO2-Bilanz von in Deutschland synthetisch erzeugten Kraftstoffen, die über Herkunftsnachweise aus erneuerbaren Energien hergestellt wurden?

8

Welche Bundesministerien sind mit dem Thema synthetisch erzeugte Kraftstoffe befasst, und welches Bundesministerium koordiniert die Aktivitäten?

9

Welche Auswirkungen hat der Referentenentwurf vom 24. September 2020 zur Umsetzung der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie (RED II) auf Zulassung, Herstellung und Vertrieb von synthetisch erzeugten Kraftstoffen in Deutschland?

10

Plant die Bundesregierung die Aufnahme der DIN EN 15940 in das Bundes-Immissionsschutzgesetz, wenn die RED II in nationales Recht umgesetzt wurde?

11

Entspricht das Vorgehen der Bundesregierung bezüglich der Umsetzung der RED II bisher den in der Nationalen Wasserstoffstrategie genannten Zielen sowie den dort unter „Anwendungsbereich Verkehr, Maßnahme 5“ konkret benannten Aspekten?

12

Wie, und bis wann sollen die in der Nationalen Wasserstoffstrategie unter „Anwendungsbereich Verkehr, Maßnahme 5“ genannten Maßnahmen umgesetzt werden?

13

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der bisher erfolgten Umsetzung der RED II in Bezug auf synthetisch erzeugte Kraftstoffe in EU-Mitgliedstaaten?

14

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, das deutsche Fahrzeughalter synthetisch erzeugte Kraftstoffe in europäischen Nachbarländern (Niederlande, Dänemark, Schweden) tanken können und diese dann auch auf deutschen Straßen fahren?

15

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Menge synthetisch erzeugter Kraftstoffe nach Deutschland eingeführt wird?

16

Wie hoch sind aktuell die Kosten für synthetisch erzeugte Kraftstoffe nach Kenntnis der Bundesregierung (nach Herstellungsart und Herstellungsort aufschlüsseln)?

17

Wie hat sich dieser Preis in den letzten Jahren entwickelt, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus sowie aus weiteren Faktoren auf die weitere Preisentwicklung synthetisch erzeugter Kraftstoffe?

18

Wie verläuft der bisherige Hochlauf der Produktion von synthetisch erzeugten Kraftstoffen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland sowie in anderen Ländern?

Wie hoch ist die Produktionsmenge synthetisch erzeugter Kraftstoffe in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 sowie in den vergangenen fünf Jahren?

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung um den Produktionshochlauf gezielt zu fördern?

19

An wie vielen Verkaufsstellen, wie etwa Tankstellen, ist es nach Kenntnis der Bundesregierung heute möglich, synthetisch erzeugte Kraftstoffe zu tanken?

20

An wie vielen Verkaufsstellen ist es nach Kenntnis der Bundesregierung technisch möglich bzw. zeitnah umsetzbar, synthetisch erzeugte Kraftstoffe zu tanken?

21

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus ihren bisherigen Maßnahmen sowie aus der Entwicklung bezüglich synthetisch erzeugter Kraftstoffe in Deutschland?

Berlin, den 21. Oktober 2020

Christian Lindner und Fraktion

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