Mittelabfluss bei Städtebauförderung
der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Städtebauförderung ist seit Jahrzehnten ein zentraler Baustein, um Kommunen bei der Bewältigung städtebaulicher Probleme zu unterstützen. Die immer stärkere Ausdifferenzierung der Förderprogramme hat jedoch ein Anwachsen des Verpflichtungsrahmens der Bundesfinanzhilfen begünstigt. Wurden im Jahre 2000 durch den Bund noch Finanzhilfen in Höhe von 700 Mio. D-Mark (entspricht ca. 350 Mio. Euro) zugesichert, ist der Verpflichtungsrahmen in der aktuellen Fördervereinbarung auf 790 Mio. Euro angewachsen. Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2021 entfallen auf die Titelgruppe „Förderung des Städtebaus“ insgesamt 1,15 Mrd. Euro (Bundestagsdrucksache 19/22600).
Der Bundesrechnungshof hat bereits 2019 verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ausgestaltung der Städtebauförderung geltend gemacht, da die Förderprogramme entgegen Artikel 104b des Grundgesetzes weder zeitlich befristet noch mit fallenden Jahresbeträgen ausgestaltet waren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie hoch waren in den letzten zehn Jahren die Gesamtausgaben des Bundes zur Städtebauförderung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hoch war in den letzten zehn Jahren der Mittelabfluss für die Städtebauförderung im Vergleich zu den bereitgestellten Mitteln (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hoch waren in den letzten zehn Jahren die in das nächste Haushaltsjahr übertragbaren Mittel aus der Städtebauförderung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie verteilten sich in den letzten zehn Jahren die Mittelabflüsse für die Städtebauförderung auf die Bundesländer?
Wie hoch waren in den letzten zehn Jahren die Ausgaben des Bundes zur Städtebauförderung (bitte nach den einzelnen Förderprogrammen aufschlüsseln)?
Wie hoch war in den letzten zehn Jahren der Mittelabfluss für die Städtebauförderung im Vergleich zu den bereitgestellten Mitteln (bitte nach Programmen aufschlüsseln)?
Wie hoch waren in den letzten zehn Jahren die in das nächste Haushaltsjahr übertragbaren Mittel aus der Städtebauförderung (bitte nach Programmen aufschlüsseln)?
Wie viele Maßnahmen zur Städtebauförderung hat der Bund in den letzten zehn Jahren gefördert (bitte nach Jahren und Bundesländern tabellarisch aufschlüsseln)?
Wie hat sich die Anzahl der Förderprogramme in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Wie begründet die Bundesregierung, dass laut Bundesrechnungshof aus dem Bundeshaushalt 2018 insgesamt 621 Mio. Euro zur Förderung des Städtebaus in das Jahr 2019 übertragen werden konnten (https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2019/downloads/2019-bemerkungen-gesamtberichtpdf), während die Gesamtausgaben für die Städtebauförderung 2018 knapp 850 Mio. Euro waren?
Wie erfasst die Bundesregierung, wie viele Mittel pro Programmjahr in den einzelnen Förderprogrammen der Städtebauförderung nicht abgerufen werden?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Höhe der in das nächste Haushaltsjahr übertragbaren Mittel zur Städtebauförderung zukünftig zu reduzieren?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Ausgestaltung der Städtebauförderung nach Artikel 104b des Grundgesetzes trotz fehlender zeitlicher Befristung und fallender Jahresbeträge verfassungskonform ist (bitte begründen)?
Welchen Änderungsbedarf zur Ausgestaltung der Städtebauförderung sieht die Bundesregierung infolge der verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesrechnungshofes?