Führerschein für die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt
der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), Jens Beeck, Carl-Julius Cronenberg, Matthias Nölke, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Ein Führerschein bietet nicht nur die Möglichkeit einer unabhängigen und flexiblen Mobilität, er ist in vielen Fällen auch eine unabdingbare Voraussetzung für die Aufnahme einer Beschäftigung (Individuelle Beschäftigungsfähigkeit: Konzept, Operationalisierung und erste Ergebnisse, Brussig/Knuth 2009). Ohne Führerschein kann in ländlichen Regionen eine Beschäftigung schon allein an einer nicht hinreichenden Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr scheitern. In zahlreichen Stelleninseraten ist ein Führerschein als grundlegende Anforderung aufgeführt. So fällt auch die Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in den deutschen Arbeitsmarkt häufig deutlich leichter, wenn diese über einen Führerschein verfügen.
Die theoretische Prüfung kann, neben der deutschen Sprache, in zwölf unterschiedlichen Fremdsprachen abgelegt werden: Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch und Hocharabisch (Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung). Die meisten Anträge auf Asyl wurden im Jahr 2019 von Menschen aus Syrien, dem Irak, der Türkei, Afghanistan, Nigeria und dem Iran gestellt (Aktuelle Zahlen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Dezember 2019). In diesen Staaten werden, über die in Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung genannten Sprachen hinaus, zahlreiche weitere Sprachen gesprochen, wie beispielsweise Kurdisch oder Persisch.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele Asylanträge wurden in den Jahren 2015 bis einschließlich 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung von Menschen mit folgenden Staatsangehörigkeiten gestellt (bitte nach Jahren aufgliedern):
a) Syrien,
b) Irak,
c) Türkei,
d) Afghanistan,
e) Nigeria,
f) Iran,
g) Eritrea,
h) Somalia?
Welche Muttersprachen wurden in den Jahren 2015 bis einschließlich 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung von den Asylantragstellerinnen und Asylantragstellern aus den folgenden Staaten gesprochen (bitte nach Jahren aufgliedern und die gesprochenen Sprachen pro Staat prozentual angeben):
a) Syrien,
b) Irak,
c) Türkei,
d) Afghanistan,
e) Nigeria,
f) Iran,
g) Eritrea,
h) Somalia?
Wie viele Personen aus den folgenden Staaten, die in den Jahren 2015 bis einschließlich 2020 als Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach Deutschland gekommen sind, haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in ebendiesem Zeitraum für eine Führerscheinprüfung angemeldet (bitte nach Jahren aufgliedern und die von den Prüflingen gesprochenen Muttersprachen angeben):
a) Syrien,
b) Irak,
c) Türkei,
d) Afghanistan,
e) Nigeria,
f) Iran,
g) Eritrea,
h) Somalia?
Wie viele Personen aus den folgenden Staaten, die in den Jahren 2015 bis einschließlich 2020 als Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach Deutschland gekommen sind, haben nach Kenntnis der Bundesregierung in ebendiesem Zeitraum eine Führerscheinprüfung erfolgreich absolviert (bitte nach Jahren aufgliedern und die von den Prüflingen gesprochenen Muttersprachen angeben):
a) Syrien,
b) Irak,
c) Türkei,
d) Afghanistan,
e) Nigeria,
f) Iran,
g) Eritrea,
h) Somalia?
Wie viele Personen aus den folgenden Staaten, die in den Jahren 2015 bis einschließlich 2020 als Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach Deutschland gekommen sind, haben nach Kenntnis der Bundesregierung in ebendiesem Zeitraum eine Führerscheinprüfung endgültig nicht bestanden (bitte nach Jahren aufgliedern und die von den Prüflingen gesprochenen Muttersprachen angeben):
a) Syrien,
b) Irak,
c) Türkei,
d) Afghanistan,
e) Nigeria,
f) Iran,
g) Eritrea,
h) Somalia?
Was sind, nach Kenntnis der Bundesregierung, die 20 häufigsten Muttersprachen, die in den Jahren 2015 bis einschließlich 2020 von Migrantinnen und Migranten, die in ebendiesem Zeitraum nach Deutschland gekommen sind, gesprochen wurden (bitte die prozentualen und absoluten Zahlen pro Jahr und die Herkunftsländer angeben)?