Vandalismussicherheit und Barrierefreiheit von Aufzügen im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn
der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer, Jens Beeck, Carl-Julius Cronenberg, Matthias Nölke, Johannes Vogel (Olpe), Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Ausfall von Aufzügen in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen der Deutschen Bahn (DB) ist den Fragestellern als Missstand aus zahlreichen Bürgergesprächen bekannt. Neben der Beeinträchtigung durch Verschmutzung werden hierbei häufig Ausfälle aufgrund technischer Probleme ins Feld geführt. Die Deutsche Bahn unterhält ca. 2 200 Personenaufzüge. Ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/13092 ergreift die DB „alle ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen, um die Verfügbarkeit an höhenfördertechnischen Anlagen auf einem hohen Niveau zu halten“. Laut Auskunft der Bundesregierung sind zu jedem Zeitpunkt im Durchschnitt ca. 66 Aufzüge nicht verfügbar.
Funktionierende Aufzüge sind nicht nur eine Frage der Bequemlichkeit für alle Zugreisenden, die mit schwerem Gepäck reisen. Aufzüge sind unverzichtbar, wenn es darum gehen soll, dass Bürgerinnen und Bürger barrierearm Bahnhofsgebäude und insbesondere Bahnsteige nutzen können. Dies betrifft alle Bürgerinnen und Bürger mit Mobilitätseinschränkungen, d. h. unter anderem Rollstuhlfahrer, Bürger mit Sinnesbeeinträchtigungen, Bürger mit kognitiven Beeinträchtigungen sowie ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger oder Erkrankte sowie Familien mit kleinen Kindern.
Der fortschreitende Prozess des demographischen Wandels mit der einhergehenden steigenden Zahl mobilitätseingeschränkter Menschen gibt der Frage barrierefreier öffentlicher Verkehrsmittel eine immer größere Bedeutung. Ein großes Problem im Bereich des barrierefreien Zugangs zu öffentlichen Transportmitteln und deren Nutzung stellt die Tatsache dar, dass oftmals Aufzüge von Vandalismus betroffen sind und deshalb ausfallen.
Daraus folgt die Frage, inwieweit durch eine bessere technische Ausstattung und eine Anwendung erhöhter Schutzmaßnahmen bzw. eines erhöhten Schutzstandards dem Ausfall von Aufzügen durch Vandalismus begegnet werden kann und welche Gründe und Faktoren für die Anwendung des jetzigen Schutzstandards auschlaggebend sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wann sind nach Kenntnis der Bundesregierung zuletzt die Vorgaben zur Inverkehrbringung von neuen Aufzügen in Bezug auf die Sicherheit von Aufzügen gegen Vandalismus erhöht worden, und für wann ist die nächste Änderung der Vorgaben in diesem Zusammenhang geplant?
Wann sind nach Kenntnis der Bundesregierung zuletzt die Vorgaben zur Inverkehrbringung von neuen Aufzügen in Bezug auf die Barrierefreiheit verbessert worden, und für wann ist die nächste Änderung der Vorgaben in diesem Zusammenhang geplant?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für den Ausfall von Personenaufzügen der Deutschen Bahn (bitte nach Anteil in den Kategorien Stromausfall, Vandalismus, unsachgemäße Behandlung, Streugut und sonstige technische Störungen unterteilen)?
Welche durch Vandalismus verursachten Schäden begründen, dass Aufzüge der Deutschen Bahn nicht benutzbar sind (bitte die zehn häufigsten Schäden nennen)?
Welche Komponenten sind wie häufig betroffen (bitte die zehn Komponenten nennen, die am häufigsten betroffen sind)?
Welche Methoden und Angriffsmittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Vandalismus in Aufzügen der Deutschen Bahn am häufigsten angewandt (bitte die zehn häufigsten Methoden und Angriffsmittel nennen)?
An wie vielen Tagen waren 2019 und im ersten Halbjahr 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung Aufzüge nicht benutzbar (bitte für jedes Land Nennung der zehn Aufzüge bzw. Bahnhöfe, die am längsten nicht benutzbar waren, bitte gesondert ausweisen, wenn es sich um den einzigen Aufzug handelte mit dem das dazugehörige Gleis barrierefrei erreichbar war)?
Wie erklären sich nach Kenntnis der Bundesregierung die überdurchschnittlichen mittleren Ausfallraten der Länder Thüringen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vom 1. Januar bis 30. Juni 2019?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Wartungskosten (bitte im Verhältnis zu allen Aufzügen angeben)?
In wie vielen Fällen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen vier Jahren Schadenersatzforderungen der Deutschen Bahn gegen die Verursacher von Schäden an Aufzügen durchgesetzt werden, und in welcher Höhe?
Inwiefern bestehen aus Sicht der Bundesregierung Zielkonflikte zwischen Anforderungen der Barrierefreiheit und einem erhöhten Schutz gegen Vandalismus bei Aufzügen (bitte insbesondere auf Anforderungen von eingeschränkter Ausdauer, eingeschränkter Geschicklichkeit, Sehbehinderung, Hörbehinderung eingehen)?
Welchen Schutzstandard gegen Vandalismus bei Aufzügen verwendet die Deutsche Bahn nach Kenntnis der Bundesregierung?
Welches ist der höchste auf dem Markt erhältliche Schutzstandard hinsichtlich einer Steigerung des Schutzes gegen Vandalismus, und wie wurde dieser entwickelt?
Welche Auswahlprozesse durchläuft die Festlegung der Schutzstandards?
Wie werden Behindertenverbände an diesem Prozess beteiligt?
Welchen Standard der Barrierefreiheit verwendet nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Bahn?
Welches ist der höchste auf dem Markt erhältliche Standard der Barrierefreiheit, und inwiefern wurde dieser unter Beteiligung von Behindertenverbänden entwickelt?
Müssen Aufzüge im Verantwortungsbereich der Deutschen Bahn das Zwei-Sinne-Prinzip erfüllen?
Wann hat die Bundesregierung zuletzt mit Behindertenverbänden das Thema Barrierefreiheit im Bahnverkehr erörtert (bitte Angaben zu den letzten zehn Treffen, den beteiligten Verbänden sowie zu dem jeweiligen Rahmen, in dem das Treffen stattfand)?
Wann hat die Bundesregierung zuletzt mit Behindertenverbänden und der Aufzugindustrie das Thema Barrierefreiheit im Bahnverkehr erörtert (bitte Angaben zu den letzten zehn Treffen, den beteiligten Verbänden sowie zu dem jeweiligen Rahmen, in dem das Treffen stattfand)?
Wie hat die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen Behindertenverbänden und Industrie bei der Entwicklung von vandalismussicheren und barrierefreien Aufzügen in den letzten Jahren unterstützt?
Wie viele Beschwerden gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren wegen ausgefallener Aufzüge ein (bitte jährlich angeben, für 2020 soweit vorhanden)?
Wie häufig waren nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen in den vergangenen fünf Jahren in defekten Aufzügen eingeschlossen (bitte jährlich angeben, für 2020 soweit vorhanden)?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine zukünftige Entschädigung im Falle einer ausgefallenen Aufzuganlage geplant, und wenn nein, warum nicht?
Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die App „DB Barrierefrei“ heruntergeladen?
Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung im Mittel die Übermittlung von einem gestörten Aufzug über das Programm „Ausbau Digitalisierung Anlagenmanagement“ an die App „DB Barrierefrei“?
Beinhaltet die App „DB Barrierefrei“ nach Kenntnis der Bundesregierung eine Warnmitteilung, falls ein regelmäßig genutzter Aufzug gestört ist?
Beinhaltet die App „DB Barrierefrei“ nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit der Abfrage aller Aufzüge auf einer gewählten Route?
Wie viele spontane Hilfeleistungen hat die Deutsche Bahn in den vergangenen fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung angeboten (bitte jährlich angeben, für 2020 soweit vorhanden)?
Wie viele angemeldete Hilfeleistungen hat die Deutsche Bahn in den vergangenen fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung angeboten (bitte jährlich angeben, für 2020 soweit vorhanden)?
Wie lange im Voraus muss nach Kenntnis der Bundesregierung eine Hilfeleistung angemeldet werden, um geleistet werden zu können?
Wie sieht die Hilfeleistung nach Kenntnis der Bundesregierung konkret aus, wenn ein mobilitätseingeschränkter Mensch zu einem bestimmten Gleis muss, welches wegen eines ausgefallenen Aufzugs nicht erreichbar ist?
Welchen Anteil bilden nach Kenntnis der Bundesregierung die Hilfeleistungen, die zwar beantragt, aber nicht geleistet werden konnten?
Wie viel hat die DB nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren in einen barrierefreien Zugang investiert (bitte jährlich angeben für die Kategorien Bahnhöfe, Züge, Busse, Reisezentren, Fahrkartenautomaten und digitale Plattformen)?