Drohender Baustopp bei Projekten der Autobahn GmbH des Bundes
der Abgeordneten Oliver Luksic, Dr. Christian Jung, Frank Sitta, Bernd Reuther, Daniela Kluckert, Torsten Herbst, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen einer Reform der Bundesfernstraßenverwaltung zur Gründung einer bundeseigenen GmbH, der Autobahn GmbH, entschieden. Diese soll ab dem 1. Januar 2021 die Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen und Fernstraßen in Deutschland übernehmen. Ab diesem Zeitpunkt sollen die Bundesautobahnen nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt werden. Mit tausenden Kilometern Autobahn und einer großen Anzahl Mitarbeitern wird die Gesellschaft damit voraussichtlich eine der größten Infrastrukturbetreiberinnen in Deutschland sein. Hoheitliche Aufgaben, die weder dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur obliegen noch der Autobahn GmbH durch Beleihung zugewiesen werden, sollen künftig wiederum überwiegend durch das Fernstraßen-Bundesamt ausgeübt werden.
Für die Lebensqualität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Landes spielt der Zustand der Verkehrsinfrastruktur nach Auffassung der Fragesteller eine herausragende Rolle. Leistungsfähige Verkehrswege sind dabei nicht nur bedeutsam für Wirtschaftswachstum, sondern auch für eine hohe Lebensqualität im gesamten Bundesgebiet. Insbesondere vor dem Hintergrund des erwarteten steigenden Verkehrsaufkommens in den kommenden Jahren haben gezielte öffentliche Investitionen in den Erhalt und den Neubau der deutschen Fernstraßen daher höchste Priorität. Das zentrale Planungsinstrument der Bundesregierung für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland ist der im August 2016 beschlossene Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030. Dieser definiert, welche Infrastrukturprojekte im Bundesgebiet bis 2030 finanziert und umgesetzt werden sollen. Die Autobahn GmbH übernimmt damit ab dem 1. Januar 2021 auch die Verantwortung für eine Vielzahl laufender sowie in Planung befindlicher Straßenbauprojekte des BVWP 2030.
Deren Umsetzung und Finanzierung ist daher von großer Wichtigkeit für lokale, regionale, nationale und europäische Verkehrsplanung. Laut Berichten des „Handelsblatts“ bestehen möglicherweise Differenzen zwischen den diesbezüglich verfügbaren bzw. geplanten Haushaltsmitteln und dem Bedarf (https://app.handelsblatt.com/politik/deutschland/verkehrsinvestitionen-126-orte-an-denen-i n-deutschland-der-autobahnbau-stockt/26575196.html?ticket=ST-6845344-dD T71Z02zvAuTcg7Dv3O-ap5). Nach Auffassung der Fragesteller bedarf es daher einer umfassenden Erläuterung durch den Bund bzw. die Autobahn GmbH des Bundes.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie hoch sind die geplanten Haushaltsmittel für Straßenbauprojekte insgesamt sowie für Investitionen im Bereich der Autobahn GmbH für die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 insgesamt sowie bis 2025 (bitte aufschlüsseln)?
Mit welchen Kosten im Hinblick auf den Investitionsbedarf für Straßenbauprojekte im Bereich der Autobahn GmbH rechnet die Bundesregierung für den Zeitraum 2021 bis 2025?
a) Wie hoch ist der Mehrbedarf für Straßenbauprojekte insgesamt sowie für Investitionen im Bereich der Autobahn GmbH für die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 insgesamt sowie bis 2025 (bitte aufschlüsseln)?
b) Gibt es diesbezüglich auch Planungen oder Berechnungen von Seiten der Autobahn GmbH?
Wenn ja, unterscheiden sich diese von denen der Bundesregierung, und wenn ja, in welcher Form, und mit welchem Ergebnis?
Wie hoch sind die noch nicht verplanten bzw. noch verfügbaren Haushaltsmittel für Straßenbauprojekte insgesamt sowie für Investitionen im Bereich der Autobahn GmbH für die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 insgesamt sowie bis 2025 (bitte aufschlüsseln)?
Wie viele und welche laufenden Straßenbauprojekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 übernimmt die Autobahn GmbH zum 1. Januar 2021 (bitte nach Projekten aufschlüsseln)?
a) Wie weit sind diese Projekte bei Übernahme durch die Autobahn GmbH fortgeschritten (bitte nach Projekten aufschlüsseln)?
b) Wann sollen diese Projekte jeweils abgeschlossen werden (bitte nach Projekten aufschlüsseln)?
c) Wie hoch ist der Bedarf an Haushaltsmitteln für den Abschluss dieser Projekte, wie viele Mittel stehen diesbezüglich zur Verfügung, und wo sind sie im Bundeshaushalt abgebildet (bitte insgesamt sowie nach Projekten aufschlüsseln)?
Wie viele und welche Straßenbauprojekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 sollen von der Autobahn GmbH bis 2025 planmäßig begonnen werden?
a) In welchem Realisierungsstand befinden sich diese Projekte aktuell sowie bei Übernahme durch die Autobahn GmbH (bitte nach Projekten aufschlüsseln)?
b) Wann ist jeweils Baubeginn für diese Projekte (bitte nach Projekten aufschlüsseln)?
c) Wann sollen diese Projekte jeweils abgeschlossen werden (bitte nach Projekten aufschlüsseln)?
d) Wie hoch ist der Bedarf an Haushaltsmitteln für diese Projekte, wie viele Mittel stehen diesbezüglich zur Verfügung bzw. sollen zur Verfügung gestellt werden, und wo sind sie im Bundeshaushalt abgebildet (bitte insgesamt sowie nach Projekten aufschlüsseln)?
e) Für wie viele Straßenbauprojekte ist keine oder nur eine ungenügende Finanzierung gewährleistet (bitte nach Projekten aufschlüsseln)?
Wie viele und welche Straßenbauprojekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 sind als wichtige Bedarfsplanvorhaben einzustufen, die voraussichtlich nicht vor 2025 begonnen werden können (bitte nach Projekten aufschlüsseln)?
a) Aus welchen Gründen sind die genannten Projekte als wichtige Bedarfsplanvorhaben einzustufen (bitte nach Projekten und Gründen aufschlüsseln)?
b) Aus welchen Gründen werden die genannten Projekte nicht vor 2025 begonnen (bitte nach Projekten und Gründen aufschlüsseln)?
c) Wann sollen diese Projekte voraussichtlich begonnen werden (bitte nach Projekten und Gründen aufschlüsseln)?
Ist für alle bisher genannten Bauprojekte die vollständige Finanzierung gewährleistet?
Wenn nein, in welchem Fall ist dem nicht so, und wie wird dies begründet?
Für welche der bisher genannten Bauprojekte sind rechtliche sowie anderweitige Schwierigkeiten bekannt, die voraussichtlich zu einer Verzögerung der Projekte oder einer Verteuerung führen könnten, und welche Maßnahmen werden unternommen, um die Auswirkungen im jeweiligen Fall möglichst gering zu halten (bitte nach Projekten, Maßnahmen sowie Auswirkungen aufschlüsseln)?
Gibt es einen Finanzierungs- sowie einen Realisierungsplan sowie weitere Unterlagen der Autobahn GmbH, die sich mit den vorgenannten Fragen beschäftigen?
Wenn ja, wie beantwortet diese die bisher gestellten Fragen?
Gibt es von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur einen Finanzierungsplan oder ähnliche Dokumente bezüglich der Straßenbauprojekte im Bereich der Autobahn GmbH?
Wenn ja, was ist in diesen enthalten, und wie unterscheiden sie sich von möglichen Unterlagen der Autobahn GmbH?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Unterlagen bezüglich der Fragen 10 und 11 dem Haushalts- sowie dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, wann?
Gibt es Unterschiede bei der Risiko- und Kostenbemessung von Projekten und Maßnahmen zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Autobahn GmbH?
Wenn ja, was sind die Unterschiede, wie sind sie begründet, und welche Auswirkung auf die Kostenkalkulation haben sie (bitte für beispielhafte Projekte sowie für den Gesamtbereich aufschlüsseln)?
Mit welchem Maß an Baupreissteigerungen bis 2025 sowie bis 2030 rechnet die Bundesregierung bezüglich Straßenbauprojekten für Projekte im Bereich der Autobahn GmbH insgesamt sowie für die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 im Bereich der Autobahn GmbH?
a) Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Baupreissteigerung auf die Höhe der Investitionsmittel für Straßenbauprojekte im Bereich der Autobahn GmbH bzw. auf die Anzahl der möglichen durchführbaren Straßenbauprojekte?
b) Hat die Autobahn GmbH eine eigene Berechnung oder Bewertung in Bezug auf die Baupreissteigerungen, und wenn ja, wie unterscheidet sich diese von der Einschätzung der Bundesregierung?
Welche Konsequenzen hat diese Einschätzung auf die Höhe der Investitionsmittel für Straßenbauprojekte im Bereich der Autobahn GmbH bzw. auf die Anzahl der möglichen durchführbaren Straßenbauprojekte?
Aus welchen Kostenarten und zu welcher Höhe setzt sich die Kostenkalkulation für die Verwaltungskosten der Autobahn GmbH der Bundesregierung zusammen, und worin unterscheidet sich diese zur Kostenermittlung der Autobahn GmbH selbst?
a) Wie hoch fallen die jeweiligen Personalkostenermittlungen aus?
b) In welcher Höhe sind jeweils Planungskosten angesetzt?
c) Wie hoch fallen die jeweiligen Liegenschaftskostenermittlungen aus?
d) Wie hoch fallen die jeweiligen Beraterkostenermittlungen aus?
e) Wie hoch fallen die jeweiligen Gerätekostenermittlungen aus?
f) In welcher Höhe fallen die jeweiligen IT-Strukturkostenermittlungen an (Hard- und Software)?
g) Wie hoch fallen jeweils – exklusive der vorgenannten Kosten – sonstige Betriebskostenermittlungen aus?
h) Welche der vorgenannten Kosten sind einmalige Kosten?
i) Welche der vorgenannten Kosten fallen jährlich und in welcher Höhe ab 2022 an?
j) Welche der vorgenannten Kosten werden über welchen Zeitraum in welcher Höhe abgeschrieben?