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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Grundlagen staatlicher Förderung von Weltanschauungsgemeinschaften

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

15.01.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2555722.12.2020

Grundlagen staatlicher Förderung von Weltanschauungsgemeinschaften

der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Bettina Stark-Watzinger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Matthias Nölke, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Eine knappe Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ist mit dem aktuellen Zustand unserer Demokratie nicht zufrieden. In einer repräsentativen Umfrage der Friedrich-Ebert-Stiftung gaben 53,4 Prozent der Befragten an, sie seien wenig oder überhaupt nicht mit dem Funktionieren der Demokratie zufrieden (https://www.fes.de/studie-vertrauen-in-demokratie). Dabei ist die Unterstützung weiter Teile der Bevölkerung und die Zustimmung zu demokratischen Grundwerten essentielle Voraussetzung für das Weiterbestehen der Demokratie, wie sich leicht aus dem Scheitern der Weimarer Demokratie, einer „Demokratie ohne Demokraten“, ablesen lässt (https://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/weimarer-republik/275841/1930-1933-zerstoerung-der-demokratie, https://www.welt.de/regionales/berlin/article1605263/Die-Weimarer-Republik-Demokratie-ohne-Demokraten.html).

Nur ein Teil dieser Zustimmung zu demokratischen Grundwerten kann durch eine direkte Einflussnahme des Staates hervorgebracht werden, wobei hier die Schule als Ort der politischen Bildung im Mittelpunkt steht. Aus dieser begrenzten Einflussmöglichkeit des Staates ergibt sich die Bedeutung gesellschaftlichen Engagements für die Demokratie als Grundpfeiler ihres Weiterbestehens und des gesellschaftlichen Zusammenhaltes. Der Deutsche Bundestag hat diese Überzeugung bereits vor 20 Jahren festgehalten, wie der Bericht der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ bestätigt: „Bürgerschaftliches Engagement ist eine unverzichtbare Bedingung für den Zusammenhalt der Gesellschaft (...) – mit dieser Grundüberzeugung hat der Deutsche Bundestag im Dezember 1999 die Enquete-Kommission ‚Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements‘ eingesetzt“ (Bundestagsdrucksache 14/8900).

Auch von Seiten der aktuellen Bundesregierung wird diese Ansicht geteilt. Die Bundeskanzlerin selbst ruft dazu auf, sich jeden Tag aufs Neue bewusst zu machen, welch große Errungenschaft die Demokratie ist und welch „großes Glück“ die demokratischen Werte sind. Es lohne sich, diese mit ganzer Kraft zu verteidigen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/kanzlerin-podcast/demokratische-werte-mit-ganzer-kraft-verteidigen-1786252). Zudem führt sie aus: „(…) es gibt keine Selbstverständlichkeiten, sondern jede Generation muss wieder für Demokratie kämpfen“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschland-feiert-die-demokratie-1577014). Auch die Bundesregierung insgesamt spricht davon, dass Demokratie keine Selbstverständlichkeit sei, sondern viele Menschen brauche, die im Alltag rücksichtsvoll handeln, und dies auch das Engagement der Zivilgesellschaft erfordere (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/die-demokratie-verteidigen-1528300).

Eine besondere Rolle bei der Förderung demokratischer Grundwerte spielen die verschiedenen Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Dies scheint die Bundesregierung ebenfalls erkannt zu haben, denn sie bescheinigt sich selbst im Rahmen einer Bestandsaufnahme mit Blick auf eine „Heimat mit Zukunft“: „(…) der Dialog und die Zusammenarbeit mit den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften werden gestärkt“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/bestandsaufnahme/heimat-mit-zukunft-1688532).

Bei alledem muss jedoch gleichzeitig die weltanschauliche Neutralität des Staates gewährleistet sein, die eine Grundlage einer modernen, aufgeklärten Demokratie ausmacht. Der Staats- und Kirchenrechtler Martin Heckel erklärt hierzu: „Generell bedeutet Neutralität Enthaltung von Parteilichkeit und Parteinahme des Staates hinsichtlich der plural existierenden und konkurrierenden Richtungen des religiösen und weltanschaulichen Spektrums der freien, offenen Gesellschaft“ (M. Heckel, DVBl 1996, 453/472). Es muss also immer zwischen beiden Gütern, der Förderung demokratischer Werte und gesellschaftlichem Engagement auf der einen Seite und der weltanschaulichen Neutralität des Staates auf der anderen Seite abgewogen werden, sodass ersteres stattfindet und zweiteres gewahrt wird. Dieses komplexe Abwägungsverhältnis ist Anlass, nach der Bewältigung dieser Abwägung durch die Bundesregierung zu fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Unterstützt die Bundesregierung Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften finanziell?

Wenn ja, mit welcher Motivation unterstützt die Bundesregierung diese Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften finanziell?

Wenn ja, wie genau ist diese Unterstützung ausgestaltet (bitte nach Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften differenziert angeben)?

2

Unterstützt die Bundesregierung Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften auf andere Weise als finanziell?

Wenn ja, mit welcher Motivation unterstützt die Bundesregierung diese Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften auf andere Weise als finanziell?

Wenn ja, wie genau ist diese Unterstützung ausgestaltet (bitte nach Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften differenziert angeben)?

3

Erwägt die Bundesregierung die Einrichtung eines politischen Forums auf Bundesebene zum öffentlichen Dialog zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Regierung und Vertreterinnen und Vertretern religiöser und nichtreligiöser Bürgerinnen und Bürger, das die Verteilung der unterschiedlichen Überzeugungen und Bekenntnisse in der Bevölkerung angemessen widerspiegelt („Konferenz der Religionen und Weltanschauungen“)?

4

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung institutionelle Hindernisse, die bestimmte Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften aufgrund formaler Hürden daran hindern, bestimmte Förderungen in Anspruch zu nehmen?

Wenn ja, welche Hindernisse sind dies (bitte einzeln aufzählen)?

Wenn ja, welche Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften sind hiervon betroffen (bitte einzeln aufzählen)?

Wenn ja, wie plant die Bundesregierung, die Kriterien für die Förderung und Beteiligung von Weltanschauungsgemeinschaften anzupassen, um weltanschauliche Neutralität zu gewährleisten?

Wenn ja, bis wann ist mit den in Frage 4c genannten Maßnahmen zu rechnen?

5

Mit welcher Motivation fördert die Bundesregierung oder fördern Länder und Kommunen nach Kenntnis der Bundesregierung Kindertagesstätten mit bestimmter politischer, religiöser oder weltanschaulicher Ausrichtung?

6

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 Kindertagesstätten mit bestimmter politischer, religiöser oder weltanschaulicher Ausrichtung von einer Förderung ausgeschlossen?

Wenn ja, welche waren dies (bitte einzeln aufzählen)?

Wenn ja, aus welchem Grund?

Wenn ja, wie wurde hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass die weltanschauliche Neutralität gewahrt bleibt?

7

Mit welcher Motivation fördert die Bundesregierung oder fördern die Länder und Kommunen nach Kenntnis der Bundesregierung Schulen mit bestimmter politischer, religiöser oder weltanschaulicher Ausrichtung?

8

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 Schulen mit bestimmter politischer, religiöser oder weltanschaulicher Ausrichtung von einer Förderung ausgeschlossen?

Wenn ja, welche waren dies (bitte einzeln aufzählen)?

Wenn ja, aus welchem Grund?

Wenn ja, wie wurde hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass die weltanschauliche Neutralität gewahrt bleibt?

9

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor bezüglich der Förderung von Seelsorge und Beratung in Flughäfen, Krankenhäusern, Haftanstalten und bei der Bundeswehr für alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften?

10

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor bezüglich der Förderung der Einrichtung von Lehrstühlen an öffentlichen Hochschulen für alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, vergleichbar mit den Lehrstühlen für beispielsweise katholische oder islamische Theologie?

11

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor bezüglich der Förderung der Einrichtung von universitären Ausbildungsgängen zur Qualifikation von Personal für die praktische, weltanschaulich geprägte Arbeit aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften?

12

Mit welcher Motivation fördert die Bundesregierung Begabtenförderwerke mit bestimmter politischer, religiöser oder weltanschaulicher Ausrichtung?

13

Hat die Bundesregierung seit 2013 per Bescheid oder im mündlichen Gespräch Stipendienwerke mit bestimmter politischer, religiöser oder weltanschaulicher Ausrichtung von einer Förderung als Begabtenförderwerk ausgeschlossen?

Wenn ja, aus welchem Grund?

Wenn ja, wie wurde hierbei von der Bundesregierung gewährleistet, dass die weltanschauliche Neutralität gewahrt bleibt?

14

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass gesellschaftliches Engagement ein Grundpfeiler der Demokratie und des gesellschaftlichen Zusammenhaltes ist?

Wenn ja, welche Bedeutung kommt hierbei nach Ansicht der Bundesregierung Kirchen als Weltanschauungsgemeinschaften bislang zu?

Wenn ja, welche Bedeutung sollte hierbei nach Ansicht der Bundesregierung Kirchen als Weltanschauungsgemeinschaften in Zukunft zukommen?

Wenn ja, welche Bedeutung kommt hierbei nach Ansicht der Bundesregierung anderen religiösen Weltanschauungsgemeinschaften bislang zu?

Wenn ja, welche Bedeutung sollte hierbei nach Ansicht der Bundesregierung anderen religiösen Weltanschauungsgemeinschaften in Zukunft zukommen?

Wenn ja, welche Bedeutung kommt hierbei nach Ansicht der Bundesregierung nichtreligiösen Weltanschauungsgemeinschaften bislang zu?

Wenn ja, welche Bedeutung sollte hierbei nach Ansicht der Bundesregierung nichtreligiösen Weltanschauungsgemeinschaften in Zukunft zukommen?

Berlin, den 8. Dezember 2020

Christian Lindner und Fraktion

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