Probleme der Novelle der Straßenverkehrsordnung
der Abgeordneten Peter Heidt, Oliver Luksic, Frank Sitta, Bernd Reuther, Daniela Kluckert, Dr. Christian Jung, Torsten Herbst, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Nölke, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 28. April 2020 trat die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie beinhaltete diverse Änderungen im Bereich der Bußgeldverordnung und den damit verbundenen Regelungen zu Fahrverboten (https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/stvo-novelle/). Der ADAC geht davon aus, dass es durch die neue StVO zu mehr als 100 000 Fahrverboten gekommen wäre, wenn diese nicht selbst auf rechtliche Probleme gestoßen wäre (https://www.welt.de/politik/deutschland/article211031935/Stress-fuer-Scheuer-Bis-zu-eine-Million-Bussgeldbescheide-laut-ADAC-womoeglich-ungueltig.html).
Im Juli 2020 wurde ein Formfehler innerhalb der StVO-Novelle festgestellt. Ein fehlender Verweis auf die erforderlich geltende Rechtsgrundlage für Fahrverbote sorgt dafür, dass die Verordnung in Teilen rechtswidrig ist (https://www.merkur.de/politik/bussgeldkatalog-2020-strafen-scheuer-saarland-bayern-niedersachsen-autofahrer-raser-fuehrerschein-zr-13820663.html). Als Konsequenz wurde die neu veröffentlichte StVO-Novelle ausgesetzt und der vorher gültige Bußgeldkatalog bzw. die vorher geltende StVO wieder angewandt. Wer jedoch gegen die neu angepasste StVO verstoßen hat, wird in der Regel seine bereits gezahlten Bußgelder nicht zurückerhalten (https://www.autozeitung.de/aenderungen-autofahrer-2020-197042.html#novelle:_das_sind_die_aenderungen_der_stvo_2020). Lediglich Brandenburg wird, als bisher einziges Bundesland, zu viel gezahlte Bußgelder für Tempoverstöße zurückerstatten (https://www.autozeitung.de/aenderungen-autofahrer-2020-197042.html).
Bei den bisher erfolgten Abstimmungen im Bundesrat auf der Suche nach einer Heilung des Zitierfehlers sowie einer Kompromisslösung kam es bisher zu keiner Einigung (https://www.tagesschau.de/inland/strassenverkehrsordnung-bundesrat-bussgelder-101.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Fahrverbote aufgrund der neuen StVO erlassen wurden bzw. worden wären, wäre diese nicht aufgrund eines Formfehlers rechtswidrig gewesen?
Wenn nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Bußgeldbescheide, die auf der neuen Bußgeldverordnung beruhen, seit Feststellung der Rechtswidrigkeit des Bußgeldkatalogs inzwischen aufgehoben worden sind (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
Im Falle wie vieler Bußgeldbescheide wurde das bereits gezahlte Geld von den Bußgeldbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung erstattet (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
In welcher Höhe sind den Bußgeldbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung Bußgelder durch den rechtswidrigen Bußgeldkatalog entgangen?
Wann kann mit einem neuen Entwurf für die StVO seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gerechnet werden?
In welcher Form sind die Länder in die Ausarbeitung eines neuen Bußgeldkatalogs eingebunden?