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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nachfragen zur 95. Umweltministerkonferenz und Ausblick auf die 96. UMK

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

04.02.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2602920.01.2021

Nachfragen zur 95. Umweltministerkonferenz und Ausblick auf die 96. UMK

der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Zweimal jährlich treffen sich die Umweltministerinnen und Umweltminister sowie die Umweltsenatorinnen und Umweltsenatoren von Bund und Ländern zur Umweltministerkonferenz (UMK). Diese Fachkonferenzen dienen vor allem der Koordinierung der Umweltpolitik auf Länderebene, aber auch zur Abstimmung und Positionierung von Bund und Ländern zu aktuellen Themen aus der Umweltpolitik.

Vom 11. bis 13. November 2020 fand die 95. UMK als Videokonferenz statt. Laut Protokoll der 95. UMK vom 13. November 2020 (https://www.umweltministerkonferenz.de/documents/endgueltiges-ergebnisprotokoll_95_umk_2_1608714572.pdf) wurden dabei in insgesamt 29 Tagesordnungspunkten (TOPs) Themen der Kreislaufwirtschaft, des Artenschutzes, des Naturschutzes, des Immissionsschutzes, des Standortauswahlverfahrens und Fragen der Organisation diskutiert. Der Verweis „TOP“ bezieht sich in dieser Kleinen Anfrage auf das endgültige Protokoll der 95. Umweltministerkonferenz (https://www.umweltministerkonferenz.de/documents/endgueltiges-ergebnisprotokoll_95_umk_2_1608714572.pdf). Aus dem Protokoll gehen keine Informationen über den genauen Inhalt der Gespräche hervor. Auch über die Haltung der Bundesregierung können keine Erkenntnisse gewonnen werden. Daher ergeben sich weitergehende Fragen bei vielen TOPs der 95. UMK.

Besonders zu betonen sind aus Sicht der Fragesteller TOP 27 „Kreislaufwirtschaft stärken – Ressourcen schonen“ sowie TOP 29 „Förderung des Rezyklatmarktes für Kunststoffe“. Die Länder unterstützten die Vorhaben des Aktionsplans Kreislaufwirtschaft, insbesondere hinsichtlich der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, Harmonisierung der Abfallsammlung in Europa, Recht auf Reparierbarkeit sowie Unterstützung der Verbraucher bei einem nachhaltigen Konsumverhalten und die Erhöhung des Anteils von recyclingfähigeren Materialien sowie Rezyklaten (Protokoll der 95. UMK, S. 45–48). Außerdem soll eine Rezyklateinsatzquote für „bestimmte Produkte und Produktsegmenten“ erwogen werden (Protokoll der 95. UMK, S. 49). Darüber hinaus wurden unter TOP 30 Anforderungen an die Erfüllung der „EU-Recyclingquoten für Siedlungsabfälle“ besprochen. Laut Protokoll der UMK besprachen die Teilnehmer der UMK des Weiteren mehrere Maßnahmen zur Reduzierung von Einwegartikeln und die Benutzung von Einwegprodukten während der Pandemie unter TOP 31 „Minderung von Einwegbechern und Take-Away-Lebensmittelverpackungen“. Aus dem Protokoll geht hervor, dass die Bundesregierung von einer „gefahrlosen Nutzung von Mehrwegsystemen“ während der Pandemie ausgeht (Protokoll der 95. UMK, S. 54).

Die Thema Kreislaufwirtschaft betrifft auch das Recycling von Baustoffen und die Herstellung von Sekundärrohstoffen. Durch die REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 wird das Inverkehrbringen von asbesthaltigen Recyclingprodukten verboten. Asbest sollte aufgrund der potentiellen Gesundheitsschädlichkeit so weit wie möglich vermieden werden. Allerdings gilt dies nicht für mineralische Rohstoffe, die naturgemäß mit Asbest verunreinigt sein können, wie beispielsweise Gips. Die europäische Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (http://eudoxap01.bundestag.btg:8080/eudox/dokumentInhalt?id=256355) sieht eine Entwicklung hin zu einer sauberen Kreislaufwirtschaft vor und fordert gleiche Grenzwerte für gefährliche Stoffe in Primär- und Sekundärmaterialien. Laut der Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/14464 sollte auf der 94. UMK am 15. Mai 2020 über die Empfehlung der Arbeitsgruppe des ATA zum Begriff „asbestfrei“ berichtet werden. Allerdings geht dies nicht aus dem Protokoll der 94. UMK (https://www.umweltministerkonferenz.de/documents/endgueltiges-ergebnisprotokoll-94_umk_1591103085.pdf) und auch nicht aus dem Protokoll der 95. UMK hervor.

Im Bereich des Gewässerschutzes begrüßen die Fragesteller den zielgenauen Lösungsansatz einer vierten Reinigungsstufe an ausgewählten Stellen, wie von den Umweltministern der Länder vorgeschlagen. Denn der ökologische Zustand vieler Gewässer in Deutschland ist laut Bericht des UBA aus 2017 mangelhaft bis schlecht (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1968/publikationen/170829_uba_fachbroschuere_wasse_rwirtschaft_mit_anderung_bf.pdf). Der Bund will die finanzielle Förderung prüfen (Protokoll der 95. UMK, S. 60). Das geht aus TOP 35 „Aufstellung eines Nationalen Gewässerschutzprogramms durch den Bund“ hervor.

Beim Themenkomplex Naturschutz ergeben sich für die Fragesteller weitere Fragen bei TOP 13 „Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung in Deutschland“, TOP 20 „Strategische Umweltprüfung bei Schutzgebietsausweisungen“, TOP 36 die Rolle des „Naturschutz gegen Rechtsextremismus“, TOP 15 „Bericht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsprogramms Insektenschutz“ und TOP 19 „Globalen Wildtierhandel besser regulieren“ (Protokoll der 95. UMK, S. 35 und 36).

Außerdem sehen die Fragesteller Informationsbedarf unter TOP 11 „Regulatorische Rahmenbedingungen für die Wasserstoffwirtschaft“, TOP 26 „Gemeinsame AG BMK/UMK zu Zielkonflikten zwischen Innenentwicklung und Immissionsschutz (Lärm und Gerüche)“ und TOP 32: Beschränkung von per- und polyflourierten Chemikalien (PFC) in der Umwelt“. Des Weiteren geht aus der Protokollerklärung zu TOP 14 „Endlagersuche bei Beachtung größtmöglicher Transparenz und Nachvollziehbarkeit vorantreiben“ hervor, dass die Bundesregierung keine Kosten für Verwaltungsausgaben, welche durch das Standortauswahlverfahren verursacht werden und nicht über Gebühren und Auslagen erstattungsfähig sind, übernehmen wird (Protokoll der 95. UMK, S. 28).

Um im Nachgang die Konsequenzen der Beschlüsse und Erkenntnisse der 95. UMK besser einschätzen zu können und zur Vorbereitung der kommenden 96. UMK vom 21. bis 23. April 2021 ergeben sich einige Fragen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen39

1

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für die Umsetzung der in TOP 27 angesprochenen „Harmonisierung der Abfallsammlung in Europa“ (bitte einen Zeitplan der Vorhaben angeben)?

2

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Wahrnehmung der in TOP 27 angesprochenen „Vorbildfunktion der öffentlichen Hand“ (bitte einen Zeitplan der Vorhaben angeben)?

3

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Wahrnehmung des in TOP 27 angesprochenen „Rechts auf Reparierbarkeit“ (bitte einen Zeitplan der Vorhaben angeben)?

4

Wie definiert die Bundesregierung „nachhaltiges Konsumverhalten“ der Verbraucher, welches sie in TOP 27 fördern möchte, und auf welche Weise möchte sie dieses fördern?

5

Welche „fiskalischen Instrumente“ sollen nach Kenntnisstand der Bundesregierung im Zusammenhang mit „Mindestquoten für den Rezyklateinsatz in bestimmten Produkten oder Produktsegmenten“ unter TOP 29 geprüft werden, und wie positionierte sich die Bundesregierung dazu?

6

Wie plant die Bundesregierung, mögliche „Mindestquoten für den Rezyklateinsatz“ unter TOP 29 auszugestalten?

7

Welche „bestimmten Produkte und Produktsegmente“ wurden in Bezug auf die „Mindestquoten für den Rezyklateinsatz“ unter TOP 29 besprochen?

8

Wie positionierte sich die Bundesregierung zu der Forderung der Umweltministerinnen und Umweltminister sowie der Umweltsenatorinnen und der Umweltsenatoren der Länder nach „Mindestquoten für den Rezyklateinsatz in bestimmten Produkten oder Produktsegmenten“ unter TOP 29?

9

Wurden konkrete Ausgestaltungen von „Mindestquoten für den Rezyklateinsatz in bestimmten Produkten oder Produktsegmenten“ unter TOP 29 besprochen? Wenn ja, zieht die Bundesregierung diese in Betracht, und wie positionierte sie sich gegenüber diesen?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die vorhandenen Vorschläge zur Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten von Rohstoffen des Sachverständigenrats für Umweltfragen, wodurch Primärrohstoffe deutlich teurer und damit Sekundärrohstoffen konkurrenzfähiger würden (SRU 2020, 3.6.1 Tz. 210, S. 157), und welche konkreten Pläne hat die Bunderegierung in diesem Zusammenhang (s. TOP 27)?

11

Wie positionierte sich die Bundesregierung bei der Bewertung der Verwendung von Mehrwegprodukten während der Pandemie unter TOP 31, und wie begründet die Bundesregierung diese Haltung?

12

Unter welchen Voraussetzungen betrachtet die Bundesregierung die Verwendung von Mehrwegprodukten als „gefahrlos“ (Protokoll der 95. UMK, S. 54), und wie will die Bundesregierung die gefahrlose Nutzung sicherstellen und gleichzeitig Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen schaffen?

13

Wie definiert die Bundesregierung auf welcher Grundlage rechtsgebietsübergreifend „asbestfreie Stoffe“ (bitte die Quelle angeben)?

14

Welche Grenzwerte von Asbest gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für Recycling-Gips und Naturgips aktuell, und ist geplant, diese Grenzwerte zu ändern (bitte den Zeitplan angeben)?

15

Wie plant die Bundesregierung, die Forderung der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit nach gleichen Grenzwerten für Frischmaterial und Rezyklate allgemein und konkret bei Gips umzusetzen (2.1.2 S. 7; http://eudoxap01.bundestag.btg:8080/eudox/dokumentInhalt?id=256355)?

16

Wie ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung der Stand der Umsetzung des unter TOP 7 erwähnten Beschlusses hinsichtlich der Erarbeitung von „verbindlichen Standardisierung und Vollzugshinweisen“ zur „Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen“?

17

Welche „ausstehenden Maßnahmen“ des Aktionsprogrammes Insektenschutz wurden von den Ländern unter TOP 15 angesprochen, und wie positionierte sich die Bundesregierung dazu?

18

Wie positionierte sich die Bundesregierung gegenüber der von den Ländern unter TOP 19 vorgebrachten Kritiken der „kaum kontrollierbaren Abwicklung des Handels mit lebenden Wildtieren über das Internet und Tierbörsen mit überregionalem Einzugsgebiet“?

19

Plant die Bundesregierung, die Bundesländer beim Vollzug zur Kontrolle des Handels mit Wildtieren im Allgemeinen und im Speziellen zu unterstützen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

20

Welche Unterstützung sehen die Pläne der Bundesregierung zur Verbesserung des in Frage 16 angesprochenen Vollzugs im Einzelnen vor?

21

Wie positionierte sich die Bundesregierung gegenüber der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Verfahren des EuGH hinsichtlich der Schutzgebietsausweisungen unter TOP 20, und wie plant die Bundesregierung, sich am Verfahren zu beteiligen?

22

Welche Möglichkeiten der Bekämpfung des Rechtsextremismus durch Naturschutz wurden auf der UMK unter TOP 36 diskutiert, und wie positionierte sich dabei die Bundesregierung?

23

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Zuständigkeitsgebiet des BMU bei der Bekämpfung anderen extremistischen Ausprägungen?

24

Wie positionierte sich die Bundesregierung zur Bitte der Ländervertretungen unter TOP 35, „die im Spurenstoffdialog des Bundesabgeleiteten Maßnahmen zur Vermeidung des Eintrags von Mikroschadstoffen in die Umwelt an der Quelle zu intensivieren“?

25

Welche regulatorischen Rahmenbedingungen für die Wasserstoffwirtschaft wurden unter TOP 11 besprochen, und wie positionierte sich die Bundesregierung dazu?

26

Wie positionierte sich die Bundesregierung unter TOP 11 zur Delegierung der Prüfung der regulatorischen Rahmenbedingungen für die Wasserstoffwirtschaft an die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz?

27

Welchen weiteren Zeithorizont sieht die Bundesregierung für die Einführung der unter TOP 26 besprochenen Experimentierklausel Lärmschutz?

28

Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Unstimmigkeiten zwischen der Umweltminister- und der Bauministerkonferenz bezüglich der Experimentierklausel Lärmschutz, und wenn ja, wo liegen diese Unterschiede?

29

Welche Positionen vertritt die Bundesregierung zu einer Experimentierklausel Lärmschutz?

30

Wie positionierte sich die Bundesregierung zur Beschränkung der Nutzung von per- und polyfluorierten Chemikalien unter TOP 32?

31

Plant die Bundesregierung, die Nutzung von per- und polyfluorierten Chemikalien zu beschränken, und wenn ja, wie (bitte einen Zeitplan angeben)?

32

Über welche Höhe fragten die Länder unter TOP 14 nach Kenntnisstand der Bundesregierung die Übernahme von Kosten für Verwaltungsausgaben, welche durch das Standortauswahlverfahren verursacht werden und nicht über Gebühren und Auslagen erstattungsfähig sind, an? Auf welcher Grundlage hat die Bundesregierung die Übernahme der Kosten abgelehnt?

33

Welche Kosten fallen nach Kenntnisstand der Bundesregierung im Zuge des Standortauswahlprozesses für die Bundesländer an (bitte nach Kostenstellen aufschlüsseln)?

34

Welche Aufgaben übernimmt die Arbeitsgruppe, welche auf Vorschlag der Ad-hoc-AG „Neuausrichtung des Ständigen Ausschusses Umweltinformationssysteme“ TOP 4 eingerichtet wurde, und welche Möglichkeiten der Digitalisierung wurden in diesem Zusammenhang diskutiert? Wie positionierte sich die Bundesregierung dazu?

35

Welche Möglichkeiten der Digitalisierung im Umwelt- und Naturschutz wurden unter TOP 4 besprochen, und wie positioniert sich die Bundesregierung dazu?

36

Mit welchen Kompetenzen soll nach Kenntnisstand der Bundesregierung das unter TOP 18 neu zu gründende „Kompetenzzentrum Grünes Band“ ausgestattet werden, und wie positionierte sich die Bundesregierung dazu?

37

Welche Themen plant die Bundesregierung auf der 96. UMK im April 2021 anzusprechen?

38

Plant die Bundesregierung bei der 96. UMK das Thema Wildtierhandel und dessen Vollzug anzusprechen, und wenn nein, warum nicht?

39

Plant die Bundesregierung, bei der 96. UMK das Thema gleicher Grenzwerte für Primär- und Sekundärstoffe, wie in der europäische Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (http://eudoxap01.bundestag.btg:8080/eudox/dokumentInhalt?id=256355) vorgesehen, anzusprechen und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 12. Januar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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