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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Prävention von Gewalt gegen Menschen mit Behinderung

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

18.02.2021

Aktualisiert

31.08.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/2638303.02.2021

Prävention von Gewalt gegen Menschen mit Behinderung

der Abgeordneten Pascal Kober, Jens Beeck, Michael Theurer, Carl-Julius Cronenberg, Matthias Nölke, Johannes Vogel (Olpe), Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Jürgen Martens, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Menschen mit Behinderung erfahren deutlich häufiger Gewalt als der Bevölkerungsdurchschnitt. Dabei sind Frauen und Mädchen besonders stark betroffen. Eine in den Jahren 2009 bis 2011 durchgeführte repräsentative Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Frauen mit Behinderung deutlich häufiger sexueller, körperlicher und/oder psychischer Gewalt ausgesetzt sind als Frauen ohne Behinderung (so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2014) und auch Männer mit Behinderung sind häufiger von physischer und psychischer Gewalt betroffen als der Bevölkerungsdurchschnitt (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2013). Immer wieder gelangen Gewaltvorwürfe in die Öffentlichkeit, wie aktuell in Bad Oeynhausen (https://www.sueddeutsche.de/panorama/bad-oeynhausen-wittekindshof-missbrauchsvorwuerfe-behinderteneinrichtung-1.5172416).

Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderung vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen. Darüber hinaus müssen Einrichtungen und Programme, die für Menschen mit Behinderung bestimmt sind, von unabhängigen Behörden wirksam überwacht werden. Somit ist der Schutz von Menschen mit Behinderung vor Gewalt klar als staatliche Aufgabe formuliert.

Wohl wissend, dass Gewalt gegen Menschen mit Behinderung vielerlei Gestalt annimmt und in unterschiedlichen Situationen des täglichen Lebens auftritt, fokussiert sich diese Kleine Anfrage auf Gewalterfahrung im häuslichen Umfeld und in Einrichtungen. Die Fragesteller möchten Kenntnis darüber erlangen, wie sich Gewalt gegen Menschen mit Behinderung im häuslichen Umfeld und in Einrichtungen gestaltet und welche Maßnahmen die Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren ergriffen hat, um betroffenen Menschen zu helfen und Gewalt vorzubeugen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele Anzeigen aufgrund häuslicher Gewalt wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung, in den Jahren 2015 bis 2020 erstattet, und wie hoch war jeweils der Anteil der Anzeigen, bei denen Menschen mit Behinderung Opfer häuslicher Gewalt wurden (bitte um nach Jahren, Geschlechtern, Art der Gewalt aufgliedern sowie die absoluten Zahlen der Anzeigen von Menschen mit Behinderung angeben)?

2

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2015 initiiert, um Gewalt gegen Menschen mit Behinderung im häuslichen Umfeld vorzubeugen (insbesondere auch in Hinblick auf die Täterprävention)?

3

Welche Strategie und Unterstützungsmaßnahmen hat die Bundesregierung seit 2015 initiiert, um Menschen mit Behinderung, die im häuslichen Umfeld Gewalt erfahren, zu unterstützen?

4

Inwiefern finden altersgruppen-, geschlechts- und behinderungsspezifische Bedarfe bei der Ausrichtung dieser Strategien, Präventions-, und Unterstützungsmaßnahmen Berücksichtigung?

5

Auf welche Art und Weise erfolgt das Monitoring der Wirksamkeit dieser Strategien, Präventions-, und Unterstützungsmaßnahmen?

6

Welche Strategien, Präventions-, und Unterstützungsmaßnahmen plant die Bundesregierung darüber hinaus, um die Gewalt gegen Menschen mit Behinderung im häuslichen Umfeld zu reduzieren, und bis wann sollen diese Strategien und Maßnahmen umgesetzt werden (bitte nach Geschlechtern und nach Behinderungsarten differenzieren)?

7

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Zuge der Corona-Pandemie ergriffen, um Menschen mit Behinderung, die zu den Corona-Risikogruppen gehören und sich daher noch stärker isolieren müssen, vor häuslicher Gewalt zu schützen?

8

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Überforderungssituationen von pflegenden Personen ein begünstigender Faktor für Gewalt gegenüber der zu pflegenden Personen darstellt?

9

Inwiefern kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die im Zuge der Pflegereform geplante verstärkte Limitierung der Möglichkeit, die Verhinderungspflege nach § 39 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) stundenweise in Anspruch zu nehmen, zu einem Anstieg an Überforderung von pflegenden Personen und somit zu einem Anstieg an häuslicher Gewalt gegen Menschen mit Behinderung führt?

10

Wie viele Anzeigen aufgrund von Gewalt gegen Menschen mit Behinderung in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung, in den Jahren 2015 bis 2020 erstattet (bitte nach Jahren, Geschlechtern und Art der Gewalt aufgliedern)?

11

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2015 initiiert, um Gewalt gegen Menschen mit Behinderung in Einrichtungen vorzubeugen (insbesondere auch in Hinblick auf die Täterprävention)?

12

Welche Strategien und Unterstützungsmaßnahmen hat die Bundesregierung seit 2015 initiiert, um Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen Gewalt erfahren, zu unterstützen?

13

Inwiefern finden altersgruppen-, geschlechts- und behinderungsspezifische Bedarfe bei der Ausrichtung dieser Strategien, Präventions-, und Unterstützungsmaßnahmen Berücksichtigung?

14

Auf welche Art und Weise erfolgt das Monitoring der Wirksamkeit dieser Strategien, Präventions-, und Unterstützungsmaßnahmen?

15

Welche spezifischen Strategien, Präventions-, und Unterstützungsmaßnahmen plant die Bundesregierung darüber hinaus, um die Gewalt gegen Menschen mit Behinderung in Einrichtungen abzubauen?

Bis wann sollen diese Strategien und Maßnahmen umgesetzt werden?

16

Inwiefern erfolgt, nach Kenntnis der Bundesregierung, die Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung hinsichtlich der Prävention und des Umgangs mit Gewalt?

17

Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Polizistinnen und Polizisten bezüglich des Umgangs mit Gewalt gegen Menschen mit Behinderung geschult und sensibilisiert?

18

Wie viele Zufluchtsstätten für Opfer von Gewalt gibt es, nach Kenntnis der Bundesregierung, in Deutschland, und über wie viele Plätze verfügen diese Zufluchtsstätten insgesamt (bitte um Aufgliederung für welche Geschlechter die Zufluchtsstätten ausgelegt sind, sowie nach Bundesländern aufgliedern)?

19

Wie viele dieser Zufluchtsstätten sind nach § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) barrierefrei, und über wie viele Plätze verfügen diese barrierefreien Zufluchtsstätten insgesamt (bitte um Aufgliederung für welche Geschlechter die Zufluchtsstätten ausgelegt sind sowie nach Bundesländern aufgliedern)?

20

Welche Barrieren bestehen in den nicht barrierefreien Zufluchtsstätten, und welche Maßnahmen müssten ergriffen werden, um diese barrierefrei zu gestalten (bitte die zehn häufigsten Barrieren und mit welchen Maßnahmen diese beseitigt werden könnten angeben)?

21

An welchen Stellen können sich von Gewalt betroffene Menschen darüber informieren, welche Zufluchtsstätten und Beratungsstellen in welcher Art und Weise barrierefrei sind?

Berlin, den 27. Januar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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