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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kriminalitäts- und Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

18.02.2021

Aktualisiert

11.03.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/2638603.02.2021

Kriminalitäts- und Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen

der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Kriminalität und Gewalt im Kindes- und Jugendalter sind Phänomene, die koordinierter Antworten von Schule, Polizei, Justiz sowie Kinder- und Jugendhilfe bedürfen. Mit der im Jahr 1997 eingerichteten Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendkriminalprävention am Deutschen Jugendinstitut gibt es seit über 20 Jahren einen bundesweit anerkannten Ansprechpartner im Bereich der Kriminalitäts- und Gewaltprävention im Kindes- und Jugendalter, der der Bundesregierung die fachliche und wissenschaftliche Grundlage zur Entwicklung neuer Strategien und Handlungsansätze an die Hand gibt (https://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/arbeitsstelle-kinder-und-jugendkriminalitaetspraevention.html).

Auch wenn die Umsetzungskompetenz für Präventionsmaßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität bei den Bundesländern verortet ist, gibt die Bundesregierung an, dass „[d]as Bundesjugendministerium im Rahmen seiner Anregungskompetenz tätig [wird]. Es kann die Fachdiskussion auf ungelöste Probleme aufmerksam machen, selbst thematische Schwerpunkte setzen und Modelle initiieren, die zur Entwicklung und Weiterentwicklung von erfolgreichen Handlungsstrategien beitragen“ (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/integration-und-chancen-fuer-junge-menschen/kriminalitaetsund-gewaltpraevention/kriminalitaets--und-gewaltpraevention-bei-kindern-undjugendlichen/86212).

Aus Sicht der Fragesteller besteht Informationsbedarf, inwieweit die Bundesregierung diese Anregungskompetenz genutzt hat und welche Resultate daraus hervorgegangen sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie hat sich der Anteil der tatverdächtigen Kinder und Jugendlichen, die nur einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte bundesweit sowie nach Bundesländern nach Altersstufen, Geschlecht, Nationalität und angezeigtem Straftatbestand aufschlüsseln)?

2

Wie definiert die Bundesregierung im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendkriminalität den Begriff „Intensivtäter“?

3

Wie hat sich der Anteil der tatverdächtigen Kinder und Jugendlichen, die mehrfach tatverdächtig waren („Intensivtäter“), nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte bundesweit sowie nach Bundesländern nach Altersstufen, Geschlecht, Nationalität und angezeigtem Straftatbestand aufschlüsseln)?

4

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kinder- und Jugendkriminalität während der Corona-Pandemie entwickelt?

a) Gab es Veränderungen, und wenn ja, welche?

b) Welche Rolle spielten nach Kenntnis der Bundesregierung Schulschließungen, mangelnde Freizeit- und kulturelle Angebote für die Kinder und Jugendlichen?

5

Welche Beobachtungen zur Entwicklung der Kinder- und Jugendkriminalität machten nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Bundesländer, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus?

6

Welche ungelösten Probleme hat die Bundesregierung im Bereich Kriminalitäts- und Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen in dieser Wahlperiode identifiziert?

7

Welche Fachdiskussionen im Bereich Kriminalitäts- und Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen hat die Bundesregierung in dieser Wahlperiode durchgeführt?

8

Welche Schwerpunkte sieht die Bundesregierung bei der Kriminalitäts- und Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen?

9

Welche Modellprojekte hat die Bundesregierung im Bereich Kriminalitäts- und Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen in den letzten zehn Jahren gefördert (bitte nach Projekt, Laufzeit, Höhe der Förderung und Haushaltstitel aufschlüsseln)?

10

Welche Forschungsvorhaben und Expertisen der letzten zehn Jahre des Deutschen Jugendinstituts im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention sind der Bundesregierung bekannt?

a) Welche Strategien hat die Bundesregierung aufgrund dieser Forschungsvorhaben und Expertisen entwickelt?

b) Welche Handlungsansätze hat die Bundesregierung aufgrund dieser Forschungsvorhaben und Expertisen entwickelt?

11

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit im Bereich Kriminalitäts- und Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sowie den zuständigen Landesministerien?

12

Welche Erkenntnisse über Themensetzungen und Ergebnisse der für den Bereich Kriminalitäts- und Gewaltprävention zuständigen Fachministerkonferenzen liegen der Bundesregierung vor?

13

Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Kriminalitäts- und Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen im europäischen Vergleich, und welche Kooperationen und Austauschformate bestehen mit europäischen Partnerstaaten?

Berlin, den 27. Januar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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