Datenschutzrechtliche Bewertung von Clubhouse
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Keine kostenlos verfügbare Applikation wurde in der Woche vom 18. Januar 2021 häufiger im App-Store gedownloadet als die neue US-amerikanische Diskussionsplattform Clubhouse (https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/audio-App-clubhouse-so-funktioniert-die-App-eine-anleitung-in-sieben-schritten/26831548.html?ticket=ST-8450261-brRkSX1IdlauKvaGrF76-ap1#:~:text=Clubhouse%20ist%20wie%20ein%20Mitmachradio,der%20Apple%2DDownload%2DCharts.&text=Keine%20kostenlose%20App%20wurde%20in,Mischung%20aus%20Podcast%20und%20Mitmachradio). Clubhouse stellt eine Mischung aus Podcast und „Mitmachradio“ dar: Die Plattform ist eine Audioonly- bzw. audiobasierte Social-Media-Applikation, bei der der Nutzer ähnlich wie bei einem Podcast Gesprächen folgen kann. Um Belästigungen und Hatespeech in den Diskussionsräumen entgegenzuwirken, hat Clubhouse seine Nutzungsbedingungen so angepasst, dass Audiomitschnitte temporär gespeichert werden dürfen, um sie im Bedarfsfall auszuwerten. Ebenso verlangt Clubhouse, dass der Nutzer dem Zugriff auf seine Kontaktdaten zustimmt, sodass Einladungslinks direkt an die eigenen Kontakte verschickt werden können (https://t3n.de/news/hype-um-clubhouse-diese-1349947/). Basierend darauf stellen sich die Fragen, wie datenschutzkonform die Applikation tatsächlich aufgebaut ist und inwiefern die Plattform aufgrund ihrer Datenschutzerklärung innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich angeboten werden darf (https://www.notion.so/Privacy-Policy-cd4b415950204a46819478b31f6ce14f). Die Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes spitzten sich zuletzt zu, nachdem die Verbraucherzentrale Bundesverband Clubhouse wegen Datenschutzverstößen abgemahnt hatte (https://www.zeit.de/digital/mobil/2021-01/clubhouse-social-media-app-verbraucherschutz-datenschutz-abmahnung) und der Datenschutzbeauftragte für Rheinland-Pfalz die App als „höchst problematisch“ betitelte (https://www.zeit.de/news/2021-01/27/datenschutzbeauftragter-clubhouse-hoechst-problematisch?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Inwiefern darf die Plattform Clubhouse auf Dienstgeräten von Angehörigen beziehungsweise Mitarbeitern der Bundesregierung, Bundesministerien und angeschlossenen Behörden verwendet werden?
a) Ist eine Verwendung für Dienstzwecke, etwa im Bereich der Presse- und Social-Media-Arbeit gestattet?
b) Ist eine Verwendung für private Zwecke gestattet?
c) Wurde vor der Verwendung der Plattform Clubhouse auf Dienstgeräten überprüft, ob die Applikation den für Deutschland beziehungsweise den europäischen Raum geltenden Datenschutzbestimmungen entspricht?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen durch die Verwendung der Plattform Clubhouse auf Dienstgeräten Interna beziehungsweise Verschlusssachen mit der Öffentlichkeit geteilt wurden?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen durch die Verwendung der Plattform Clubhouse auf Dienstgeräten Interna beziehungsweise Verschlusssachen auf Servern im Ausland mit entsprechendem Zugriff von Drittstaaten gespeichert wurden?
Wie sichert die Bundesregierung die Nutzung der Plattform Clubhouse von Bundesministerinnen und Bundesministern ab, sofern diese die Applikation auf ihrem Dienstgerät nutzen, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um die Daten der Diensthandys der Bundesministerinnen und Bundesministern, die auf diese die Applikation Clubhouse installieren, weiterhin zu schützen?
Wurde sich durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mit der Thematik beschäftigt, ob die Applikation Clubhouse den für Deutschland beziehungsweise den europäischen Raum geltenden Datenschutzbestimmungen entspricht?
a) Insbesondere wenn ein Nutzer der Applikation zur Verwendung dieser sein Adressbuch für die Nutzung der Applikation Clubhouse freigibt und im Vorfeld nicht jeden Kontakt seines Adressbuchs explizit um Einverständnis gebeten hat?
b) Insbesondere hinsichtlich der Frage, auf welchem Server die Daten der Nutzer gespeichert werden?