Homeoffice in Bundesbehörden
der Abgeordneten Pascal Kober, Karsten Klein, Johannes Vogel (Ople), Carl-Julius Cronenberg, Michael Theurer, Jens Beeck, Matthias Nölke, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Zur Vermeidung von Kontakten und zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus ist es wichtig, dass überall dort, wo es geht, das Arbeiten im Homeoffice ermöglicht wird. Die SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber befristet bis zum 15. März 2021 dazu, sofern keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen, den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen (fortfolgend als „Homeoffice“ bezeichnet) (§ 2 Absatz 4 Corona-ArbSchV).
Seit April 2020 wurde die Bundesregierung bereits mehrfach nach dem Homeoffice-Verhalten in den in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Bundesbehörden befragt (u. a. Bundestagsdrucksache 19/18344 Schriftliche Fragen 15 und 16, Bundestagsdrucksache 19/19170, Antwort zu den Fragen 3 bis 6, Bundestagsdrucksache 19/24313 Antwort zu Frage 2) und hatte somit die Möglichkeit, sich diesbezüglich kundig zu machen.
Die Bundesregierung hatte jüngst im Rahmen der Antwort auf die Schriftliche Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 19/26065 mitgeteilt, dass eine umfassende Beantwortung binnen einer Antwortfrist von einer Woche nicht möglich sei.
Aus diesem Grund möchten die Fragesteller bei der Bundesregierung im Rahmen der Antwortfrist einer Kleinen Anfrage in Erfahrung bringen, wie sich die Möglichkeiten zu und die Inanspruchnahme von Homeoffice in den Bundesbehörden darstellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Wie viele Personen haben im Januar 2021, April 2020, Januar 2020 und April 2019 sowie im Jahresverlauf 2020 in den Obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung zumindest zeitweise im Homeoffice gearbeitet (bitte jeweils die absolute Anzahl und den Anteil in Prozent sowie zusätzlich für jede einzelne Behörde angeben)?
Eragtet es die Bundesregierung als Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für notwendig, die Homeoffice-Quoten in den Obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung zu erhöhen?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, die Homeoffice-Quote in den Obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung zu erhöhen?
a) Wenn ja, bis wann, und in welchem Umfang soll dies jeweils erfolgen?
b) Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen (bitte nach einzelnen technischen Gründen, personalrechtlichen Gründen und ggf. weiteren Gründen aufschlüsseln)?
Wie viele Personen gehören in den Obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung zu der Personengruppe, der der Arbeitgeber gemäß § 2 Absatz 4 Corona-ArbSchV anzubieten hat, die Tätigkeit in deren Wohnung (Homeoffice) auszuführen (bitte jeweils die absolute Anzahl und den Anteil in Prozent sowie zusätzlich für jede einzelne Behörde angeben)?
Wie vielen Personen in den Obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung wurde ein Angebot auf Homeoffice nach § 2 Absatz 4 Corona-ArbSchV unterbreitet (bitte jeweils die absolute Anzahl und den Anteil in Prozent sowie zusätzlich für jede einzelne Behörde angeben)?
a) Wie viele Personen haben dieses Angebot angenommen (bitte jeweils die absolute Anzahl und den Anteil in Prozent sowie zusätzlich für jede einzelne Behörde angeben)?
b) Wie viele Personen haben dieses Angebot abgelehnt, und was sind die häufigsten Gründe für eine Ablehnung (bitte jeweils die absolute Anzahl und den Anteil in Prozent sowie zusätzlich für jede einzelne Behörde angeben)?
Wie vielen Personen war es im Januar 2021, April 2020, Januar 2020 und April 2019 sowie im Jahresverlauf 2020 in den Obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung auf Basis der bestehenden technischen Voraussetzungen grundsätzlich möglich, im Homeoffice zu arbeiten (bitte jeweils die absolute Anzahl und den Anteil in Prozent sowie zusätzlich für jede einzelne Behörde angeben)?
Welche Maßnahmen wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung, seit März 2020 unternommen, um mobiles Arbeiten in den Obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung zu ermöglichen (bitte nach Art, Beschluss- und Umsetzungszeitpunkt der einzelnen Maßnahmen aufgliedern)?
Wie viele Personen verfügten im Januar 2021, April 2020, Januar 2020 und April 2019 sowie im Jahresverlauf 2020 über einen dienstlichen Laptop, ein dienstliches Tablet oder ein anderes für das Homeoffice verwendbares digitales Endgerät in den Obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung (bitte jeweils die absolute Anzahl und den Anteil in Prozent sowie zusätzlich für jede einzelne Behörde angeben)? Wie viele dieser Personen durften ihren dienstlichen Laptop, ihr dienstliches Tablet oder ihr anderes für das Homeoffice verwendbares digitales Endgerät auch im Homeoffice nutzen (bitte jeweils die absolute Anzahl und den Anteil in Prozent sowie zusätzlich für jede einzelne Behörde angeben)?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung sind sowohl der Anzahl als auch dem Prozentsatz nach noch nicht mit einem für das Homeoffice notwendigen Endgerät ausgestattet (bitte jeweils die absolute Anzahl und den Anteil in Prozent sowie zusätzlich für jede einzelne Behörde angeben)?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Beschäftigten in den Obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung mit einem dienstlichen Laptop, Tablet, Smartphone oder einem anderen für das Homeoffice verwendbaren digitalen Endgerät ausgestattet werden, und inwiefern haben sich diese Voraussetzungen seit März 2020 verändert (bitte jeweils für jede einzelne Behörde angeben)?
Ist es in den Obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung gestattet, den privaten Computer, den privaten Laptop, das private Tablet oder ein anderes für das Homeoffice verwendbares privates digitales Endgerät für dienstliche Zwecke zu verwenden (bitte jeweils für jede einzelne Behörde angeben)?
a) Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich, und wie wird der Datenschutz, die IT-Sicherheit sowie der Geheimschutz sichergestellt?
b) Wenn nein, warum nicht, und wie wird sichergestellt, dass keine Nutzung privater Computer und Laptops oder Tablets erfolgt?
Wie viele Personen in den Obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung verfügten im Januar 2021 und Januar 2020 über ein dienstliches Smartphone (bitte jeweils die absolute Anzahl und den Anteil in Prozent sowie zusätzlich für jede einzelne Behörde angeben)?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Beschäftigten in den Obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung mit einem dienstlichen Smartphone ausgestattet werden, und inwiefern haben sich diese Voraussetzungen seit März 2020 verändert (bitte jeweils für jede einzelne Behörde angeben)?
Ist es in den Obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung gestattet, das private Smartphone für dienstliche Zwecke zu verwenden (bitte jeweils für jede einzelne Behörde angeben)?
a) Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich, und wie wird der Datenschutz, die IT-Sicherheit sowie der Geheimschutz sichergestellt?
b) Wenn nein, warum nicht, und wie wird sichergestellt, dass keine Nutzung privater Smartphones erfolgt?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Obersten Bundesbehörden, der Bundesoberbehörden, der obersten Bundesgerichte sowie der Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung sind der Bundesregierung bekannt, die ihre privaten Endgeräte für die Durchführung ihrer Arbeit nutzen (bitte monatlich ab Januar 2020 aufgliedern)? Nutzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre privaten Endgeräte dienstlich nutzen, im Homeoffice ausschließlich ihre privaten Endgeräte oder auch dienstliche Endgeräte (bitte nach Anteil der Nutzenden privater Endgeräte und nach einzelnen Behörden aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung bzw. haben die jeweiligen Behörden diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Angebot zur Beschaffung dienstlicher Endgeräte gemacht?
a) Wenn ja, aus welchen Gründen werden private Endgeräte genutzt?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kein entsprechendes Angebot gemacht?
Sind in den Obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung genügend dienstliche Laptops bzw. Tablets und Smartphones vorhanden, um alle Personen, bei denen keine zwingenden betriebsinternen Gründe einer Tätigkeit in deren Wohnung (Homeoffice) entgegenstehen, bedarfsgerecht auszustatten (bitte nach absoluter Anzahl und Anteil dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen Homeoffice zusteht an allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Obersten Bundesbehörden, die Bundesoberbehörden, die obersten Bundesgerichte sowie die Bundesmittel- und Bundesunterbehörden sowie zusätzlich für jede einzelne Behörde aufschlüsseln)?
a) Wenn nein, was wird bis wann unternommen, um alle Personen entsprechend auszustatten?
b) Wie hat sich die Anzahl dienstlicher Laptops bzw. Tablets und Smartphones seit März 2020 verändert (bitte monatlich aufschlüsseln)?
c) Wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Obersten Bundesbehörden, der Bundesoberbehörden, der obersten Bundesgerichte sowie der Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung standen dienstliche Endgeräte (z. B. Smartphone, Laptop, Tablet) ab welchem Monat seit Januar 2020 zur Verfügung (bitte monatlich nach Personenanzahl und Art der Endgeräte aufschlüsseln)?
d) Falls Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Anspruch auf Homeoffice keine dienstlichen Endgeräte zur Verfügung gestellt wurden oder werden sollen, hält die Bundesregierung dies für vertretbar?
Wie viele mobile Zugänge waren im Januar 2021, April 2020, Januar 2020 und April 2019 sowie im Jahresverlauf 2020 in der Bundesverwaltung verfügbar? Zu welchem abschließenden Ergebnis ist die Ressortabfrage, die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/18344 genannt ist, gekommen?
Wie viele Personen waren im Januar 2021, April 2020, Januar 2020 und April 2019 sowie im Jahresverlauf 2020 mit diesen mobilen Zugängen ausgestattet?
Sind den Obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung Kosten für die Ausstattung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dienstlichen Endgeräten für die Arbeit im Homeoffice angefallen, und welche Kosten werden noch zusätzlich erwartet (bitte nach den einzelnen Behörden für das Jahr 2020, im Vergleich für das Jahr 2019 sowie den Ausblick auf die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2021 aufschlüsseln)?
a) Wenn ja, in welcher Höhe?
b) Wenn ja, aus welchen Haushaltstiteln sind diese Kosten jeweils finanziert worden (bitte nach Einzelplan, Titel und Titelansatz auflisten)?
Welche zwingenden betriebsbedingten Gründe lagen in den Obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten, sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung konkret vor, die der Arbeit im Homeoffice entgegenstanden?
Sind die Tarifausschüsse beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und in den Arbeitsministerien der Länder derzeit gezwungen, ihre Beratungen in Präsenzveranstaltungen stattfinden zu lassen?
a) Wenn ja, wie ist dies mit der Zielsetzung vereinbar, Homeoffice „wo immer möglich“ umzusetzen?
Warum wurde bisher keine Verordnung erlassen, die den Tarifausschüssen eine digitale Beratung aus dem Homeoffice ermöglicht?
Ist es geplant, eine Verordnung zu beschließen, die es den Tarifausschüssen ermöglicht, digital zu beraten und zu beschließen?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
In welchem Umfang können wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Obersten Bundesbehörden, der Bundesoberbehörden. der obersten Bundesgerichte sowie der Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung auch im Homeoffice auf die für die Ausübung ihrer Arbeit notwendigen IT-Systeme und Daten zugreifen (bitte nach einzelnen Behörden aufschlüsseln)?
Liegen in den Obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung technische Beschränkungen (z. B. fehlende VPN-Tunnel, nicht ausreichend ausgelegte Telefonanlagen, mangelnde Serverkapazität oder fehlende Glasfaserversorgung) vor, die eine effektive Arbeitsweise im Homeoffice behindern oder diese auf einen gewissen Prozentsatz der Beschäftigten und/oder einzelnen Behörden beschränken? Wenn ja, welche Beschränkungen sind das, und welche Maßnahmen wurden hier von der Bundesregierung zur Verbesserung der Situation, aufgeschlüsselt nach einzelnen Behörden, eingeleitet?
Welche Verwaltungsleistungen können schon heute von den Bürgerinnen und Bürgern ohne persönliches Erscheinen rein digital über die Authentifizierung per elektronischem Personalausweis wahrgenommen werden, und welche nicht (bitte jeweils begründen)?
Ist es derzeit möglich, alle Corona-Hilfen und alle weiteren Maßnahmen des Bundes zur Bekämpfung und Abfederung der negativen Wirkungen auf das Wirtschaftsleben in Deutschland rein digital zu beantragen (z. B. Überbrückungshilfen, Kurzarbeitergeld), zu welchem Prozentsatz der gestellten Anträge wird davon Gebrauch gemacht, und warum ist dies ggf. nicht möglich (bitte nach allen vorhandenen Maßnahmen und Prozentsatz der gestellten Anträge, die rein online erfolgen, aufgliedern)?
Gibt es Überlegungen oder Möglichkeiten zur Verifizierung der Identität der mit den Obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung in Kontakt tretenden Bürgerinnen und Bürger, ein Video-Verfahren anzuwenden, wie es z. B. Banken schon länger praktizieren, um ein persönliches Erscheinen zu ersetzen, und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Homeoffice die Möglichkeit zur Bearbeitung von persönlichen Angelegenheiten von Bürgerinnen und Bürgern zu geben?
Wenn ja, welche sind das, und warum ist es in welchen Fällen nicht möglich?
Welche Verwaltungsleistungen wurden bisher im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) in den Obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung digitalisiert?
Wie viele und welche Verwaltungsleistungen müssen im Rahmen des OZG noch bis Ende 2022, dem Auslaufen der gesetzlichen Frist, in den Obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, den obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung digitalisiert werden?