Verzögerung Baubeginn zweite Rheinbrücke bei Karlsruhe
der Abgeordneten Dr. Christian Jung, Frank Sitta, Torsten Herbst, Daniela Kluckert, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Mario Brandenburg (Südpfalz), Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Bei Karlsruhe soll eine zweite Rheinbrücke gebaut werden, um die bereits bestehende Rheinbrücke in der Region zu entlasten. Diesem Entschluss im Jahr 2017 war ein jahrelanger Rechtstreit gefolgt, nachdem die Stadt Karlsruhe und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) dagegen geklagt hatten. Der Bau, so die Begründung der Klage, würde keine Entlastung für die vorhandene Rheinbrücke bringen und überdies die Natur schwer belasten (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/rechtsstreit-zweite-rheinbruecke-karlsruhe-beendet-100.html).
Im Sommer vergangenen Jahres wurde ein Vergleich gefunden und wurden Anpassungen an den ursprünglichen Planungen vorgenommen: Unter anderem der Bau eines Fuß- und Radwegs an der geplanten neuen Brücke und Naturschutzmaßnahmen wie „ein Konzept für eine naturschutzoptimierte Pflege der Dammböschungen am West- und Ostdamm der Alb“ wurden beschlossen (https://bnn.de/karlsruhe/zweite-rheinbruecke-kann-kommen-die-wichtigsten-fragen-und-antworten).
Die neue Planung sah nun vor, dass mit dem Bau der Brücke in Kombination mit der Anbindung an die Bundestraße 36 im Jahr 2025 begonnen werden sollte. Das bedeutete bereits eine erhebliche Verzögerung, nachdem im Jahr 2017, als die Planfeststellung vom zuständigen Präsidium in Karlsruhe angestoßen wurde, von einem Baubeginn im Jahr 2022 die Rede gewesen war (https://bnn.de/karlsruhe/zweite-rheinbruecke-kann-kommen-die-wichtigsten-fragen-undantworten).
Nun wurde aus Medienberichten bekannt, dass sich der Baubeginn um voraussichtlich weitere drei Jahre, bis 2028, verschieben wird. Dabei sei aber auch dieses Startjahr noch nicht sicher und es bestehe die Möglichkeit, dass der Baubeginn sich sogar noch weiter verzögern werde (https://bnn.de/karlsruhe/karlsruhe-stadt/zweite-rheinbruecke-erst-im-naechsten-jahrzehnt). Grund hierfür seien unter anderem neu anzulegende Biotope, die vor dem Hintergrund des angepassten Planfeststellungsverfahrens als ökologische Ausgleichsmaßnahmen beschlossen worden waren. Das Anlegen dieser Biotope würde bis 2025 dauern und danach müsse für zwei Jahre beobachten werden, ob die Biotope das gewünschte Ergebnis für die Umwelt erfüllen würden (https://www.rheinpfalz.de/lokal/kreis-germersheim_artikel,-zweite-rheinbr%C3%BCcke-baubeginn-fr%C3%BChestens-2028-_arid,5154974.html).
Der Bau der zweiten Rheinbrücke bei Karlsruhe bedeutet nach Ansicht der Fragesteller ein wichtiges Projekt zur Entlastung der bereits bestehenden Rheinbrücke und somit für die Straßeninfrastruktur in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, mit wichtigen positiven Auswirkungen auf die Autofahrer und Pendler, die regelmäßig auf der Strecke unterwegs sind. Nachdem es bereits zu ersten Verzögerungen für den Starttermin des Baus kam, ist es äußerst ärgerlich, dass der Baubeginn sich nun noch weiter bis zum Jahr 2028, oder länger, verzögern soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Seit wann sind nach Kenntnis der Bundesregierung die neuerlichen Verzögerungen für den Baubeginn der zweiten Rheinbrücke bis zum Jahr 2030 dem Präsidium Karlsruhe und den weiteren zuständigen Behörden und Personen bekannt?
Wurden die weiteren Verzögerungen – abseits der Medienberichte – offiziell kommuniziert, und wenn ja, wo, und wann, und wenn nein, warum nicht?
Wie hoch sind die Kosten für den Bau der neuen Brücke, der geplanten Geh- und Radwege, der Maßnahmen für Natur und Umwelt und der weiteren Inhalte des Planfeststellungsverfahrens (bitte nach einzelnen Kostenpunkten auflisten)?
Wie viele Mehrkosten sind durch den Inhalt des Vergleichs (vor dem Hintergrund der Klage) und die ursprüngliche Verzögerung des Baubeginns bis zum Jahr 2025 entstanden (bitte nach einzelnen Mehrkostenpunkten auflisten)?
Wie viele und welche Mehrkosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die neuen Verzögerungen bis 2030 entstehen (bitte nach einzelnen Mehrkostenpunkten auflisten)?
Welche Gründe liegen, neben den Biotopen, für die weiteren Verzögerungen des Baubeginns bis 2030 vor (bitte nach einzelnen Gründen unter Angabe der jeweils zuständigen Behörde bzw. Anlaufstelle und des Bundeslandes auflisten)?
Rechnet die Regierung in Baden-Württemberg nach Kenntnis der Bundesregierung damit, dass sich der Baubeginn über das Jahr 2030 hinaus weiter verzögern wird?
Prüfen die Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nach Kenntnis der Bundesregierung mögliche Maßnahmen, um den Baubeginn zu beschleunigen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?