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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bundesweite Standards für kommunale Einsatzleitstellen als Teil der Kritischen Infrastruktur

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

15.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2709201.03.2021

Bundesweite Standards für kommunale Einsatzleitstellen als Teil der Kritischen Infrastruktur

der Abgeordneten Mario Brandenburg, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit dem 2015 in Kraft getretenen IT-Sicherheitsgesetz wurde ein Sicherheitskonzept für Kritische Infrastruktur mit neun Sektoren festgelegt. Ein Ziel des Gesetzes ist die Festlegung von Mindeststandards für die Sicherheit der Infrastruktur zur Gewährleistung eines verlässlichen Funktionierens, auch im Ausnahmefall. Die Festlegung darüber, welche durch privatwirtschaftliche Akteure betriebenen „Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon als Kritische Infrastrukturen“ (vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/bsig_2009/__10.html) gelten, trifft federführend das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Wesentliches Instrument hierfür ist die BSI-Kritisverordnung (BSI-KRITISV), die als Schwellenwert zur Klassifizierung als Kritische Infrastruktur unter anderem den Schwellwert von 500 000 versorgten Personen festgelegt hat. Zwei Sektoren erfasst die Verordnung nicht, darunter die staatlich betriebene Kritische Infrastruktur „Staat und Verwaltung“. Auch hier kann nach Ansicht der Fragesteller der Schwellwert von 500 000 versorgten Personen für die Einstufung als Kritische Infrastruktur gelten. Die Schaffung von Resilienz durch Mindeststandards für die Vermeidung von Versorgungsaufällen bzw. bei Eintritt für die möglichst weitreichende Abfederung der drohenden Folgen liegt im Verantwortungsbereich des Umsetzungsplan Bund (UP Bund) (vgl. https://www.kritis.bund.de/SubSites/Kritis/DE/Einfuehrung/Sektoren/StaatundVerwaltung/StaatundVerwaltung_node.htm).

In den letzten Jahren haben Kommunen und Landkreise vielerorts zunehmend kommunale Einsatzleitstellen zur Koordinierung von Rettungseinsätzen für Polizei, Feuerwehr, Not- und Katastrophenhilfe (Rettungsleitstellen) in gemeinsamer Verantwortung organisiert (vgl. z. B. https://www.baden-baden.de/stadtportrait/aktuelles/pressearchiv/2020-04/neue-integrierte-leitstelle-mittelbaden_9775/). In der Folge erstreckt sich der Wirkbereich einer einzelnen Rettungsleitstelle immer häufiger auf Gebiete, in denen die Bemessungsgrenze von 500 000 Personen überschritten wird. Daraus ergibt sich eine Zuständigkeit des UP Bund für diese Rettungsleitstellen (vgl. auch Aufzählung unter https://www.kritis.bund.de/SubSites/Kritis/DE/Einfuehrung/Sektoren/StaatundVerwaltung/StaatundVerwaltung_node.htm). Nach Ansicht der Fragesteller ist jedoch auch für Rettungsleitstellen, die Regionen unterhalb des Schwellwertes versorgen, eine Beachtung entsprechender Sicherheitsstandards sinnvoll.

Entsprechend groß beurteilen die Fragesteller den Bedarf und die Dringlichkeit einheitlicher Mindeststandards für die Sicherheit von kommunalen Rettungsleitstellen als Kritische Infrastruktur im Sinne der BSI-KRITISV. Besonderes Augenmerk ist dabei auf Redundanz von Technologien zu legen, die ein Funktionieren in möglichst vielen vorstellbaren Szenarien gewährleisten. Das gilt insbesondere für Technologien, die eine Kommunikation der Rettungskräfte untereinander sicherstellen sowie solche, die der Information der Bevölkerung dienen. Darüber hinaus muss aber auch Redundanz bei Technologien zur Reaktion auf unterschiedliche Lagen standardisiert werden, damit ein Austausch und die Zusammenarbeit auch über Landesgrenzen hinweg möglich sind. Je größer der technologische Aspekt in der Reaktion auf Gefahrenlagen, desto größer ist auch das Risiko, hinter den Stand der Technik zurückzufallen. Ein nichtstandardisiertes Vorgehen bei Beschaffung und Wartung birgt zudem das Risiko von unbemerkten Inkompabilitäten und möglicherweise einem erschwerten Zugang zu Ersatzteilen.

Das Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e. V. stellte bereits im Jahr 2013 fest, dass „jede Leitstelle ein Unikat“ sei (vgl. https://zoes-bund.de/wp-content/uploads/2015/10/Masterplan-Leitstelle-2020-ZOES.pdf, S. 20) und hob den Bedarf für Standardisierung insbesondere auch bei Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Technologien hervor. Derzeit füllen mancherorts die Länder die vom Bund eröffnete Lücke in der Standardisierung (vgl. https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/FIS/DownloadsInformationsangebote/Hochschschulschriften/KooperativeLeitstelle.pdf). Daraus ergibt sich die Gefahr uneinheitlicher Standards, die eine zentrale Steuerung bei Versorgungsausfällen erschwert. Ferner sehen die Fragesteller das Risiko unklarer rechtlicher und politischer Verantwortlichkeit im Nachgang an Krisenlagen, die eine Aufklärung von Fehlern mit dem Ziel der Verbesserung von Abläufen erschwert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele kommunale Rettungsleitstellen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung? Wie sind diese Leitstellen auf die Bundesländer verteilt? Wie viele Personen werden jeweils von diesen Leitstellen versorgt (bitte tabellarisch auflisten)? Wie viele Rettungsleitstellen unterhalten zusätzlich einsatzbereite Zweitleitstellen, etwa für Übungs- und Trainingszwecke oder zur Herstellung von Redundanz?

2

Wie viele kommunale Rettungsleitstellen versorgen mehr als 500 000 Bürger, und wie sind diese auf die Bundesländer verteilt?

a) Welcher prozentuale Anteil davon hat ein ISMS, z. B. nach ISO 27001 implementiert (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

b) Welcher prozentuale Anteil davon hat die Maßnahmen des BSI IT-Grundschutz umgesetzt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

c) Welcher prozentuale Anteil davon hat ein IT-Sicherheits-Audit in den letzten fünf Jahren durchgeführt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Wie viele kommunale Rettungsleitstellen sind nach Ansicht der Bundesregierung Teil der Kritischen Infrastruktur im Sinne des BSI-Gesetzes (BSIG)?

4

Wie hat sich die Anzahl von Rettungsleitstellen, die nach Ansicht der Bundesregierung Teil der Kritischen Infrastruktur im Sinne des BSIG sind, in den vergangenen zehn Jahren verändert?

5

Sind der Bundesregierung Prognosen über die weitere Entwicklung dieser Anzahl bekannt, oder hat sie solche angefertigt bzw. in Auftrag gegeben? Wenn ja, welche Entwicklung prognostiziert die Bundesregierung bei der Entwicklung der zur Kritischen Infrastruktur zählenden kommunalen Rettungsleitstellen? Wenn nein, plant die Bundesregierung, Studien als Grundlage für Prognosen in Auftrag zu geben? Wenn nein, warum nicht?

6

Welchen Einfluss hat nach Kenntnis der Bundesregierung die demografische Entwicklung auf die Zunahme der zur Kritischen Infrastruktur zählenden kommunalen Rettungsleitstellen? Wo wird nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der nächsten fünf Jahre durch die Zunahme der im Zuständigkeitsgebiet lebenden Personen der für die anderen Sektoren in der BSI-KritisV herangezogene Schwellenwert überschritten werden? Wo wird das durch weitere geplante Zusammenlegungen, etwa zu integrierten kommunalen Rettungsleitstellen von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und ggf. Betreibern des ÖPNV, geschehen? Wie bewertet die Bundesregierung solche Konzentrationstendenzen? Liegt darin nach Ansicht der Bundesregierung eher Potenzial zum besseren Lagemanagement und Koordination im Krisenfall oder überwiegen etwaige Risiken (bitte begründen)?

7

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bundeslandübergreifende Technologiemonitorings zur Beantwortung der Fragen, „welche ,Leitstellentypen‘ existieren und (zu) Tendenzen, welche Technologien sich langfristig und international durchsetzen (Patente/Normen)“ (vgl. https://zoes-bund.de/wp-content/uploads/2015/10/Masterplan-Leitstelle-2020-ZOES.pdf, S. 21)?

8

Welche Stellen sind nach Ansicht der Bundesregierung für die Koordinierung einheitlicher technischer und prozeduraler Standards beim Aufbau kommunaler Rettungsleitstellen zuständig? Strebt die Bundesregierung bundeseinheitliche Standards an? Wenn ja, durch welche Initiativen wurde das von der Bundesregierung seit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SiG 1) vorangetrieben? Wenn nein, warum nicht? Welche Zuständigkeit hat in diesem Zusammenhang der UP BUND?

9

Fand nach Kenntnis der Bundesregierung oder durch die Bundesregierung bereits eine Evaluation zum Stand der Vereinheitlichung von Standards statt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Für wann ist das nach Kenntnis der Bundesregierung geplant?

10

Wer bzw. welche Stelle ist nach Ansicht der Bundesregierung im Katastrophenfall bei bundeslandübergreifenden Lagen für die Koordination verantwortlich, wo liegt die rechtliche und wo die fachliche Verantwortung?

11

Wo liegt nach Ansicht der Bundesregierung die Verantwortung für Übungen oder Stresstests der Leitstelleninfrastruktur von bundeslandübergreifenden Lagen? Auf welcher Rechtsgrundlage?

12

Welche Bestrebungen und Fortschritte bei der Standardisierung des Reportings nach Einsätzen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung? Wie fördert die Bundesregierung diese Bestrebungen und die Bekanntmachung von „Best Practice“?

13

Welche Stelle ist nach Ansicht der Bundesregierung für die Zertifizierung der Informationstechnik der kommunalen Rettungsleitstellen verantwortlich? Welche Zertifizierungen werden für Rettungsleitstellen regelmäßig angestrebt? Wer ist nach Ansicht der Bundesregierung für die Zertifizierung zuständig? Welche übergeordnete Stelle kontrolliert die Zertifizierung und die anschließende Einhaltung der Standards (bitte nach BSI-IT-Grundschutz, ISO 9001, ISO 27001 und DIN EN 50518 aufschlüsseln)?

14

Welche Maßnahmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zur kontinuierlichen Schulung von Personal in Bezug auf ihre Fähigkeiten zur Auswahl zertifizierter Technologie und anschließende Schulung der eigenen Disponenten in der Leitstelle?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit von Einsparungen durch Standardisierung, etwa durch gemeinsame Beschaffung von (Ersatz-)Teilen oder Softwarelizenzen?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die Fähigkeit der deutschen Wirtschaft zur Erfüllung größerer Aufträge im Rahmen einer gemeinsamen Beschaffung durch (mehrere) kommunale Rettungsleitstellen?

17

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von der Nutzung von Social Media für die Arbeit von oder in kommunalen Rettungsleitstellen? Sieht die Bundesregierung in der Social-Media-Nutzung Potenzial für die Verbesserung von Abläufen, der Organisation von Einsätzen oder für die Selbstorganisation der Bevölkerung in kritischen Lagen? Welche Erkenntnisse, die das THW im Rahmen der VOST-Teams gesammelt hat, konnte für Rettungsleitstellen genutzt werden? Strebt die Bundesregierung eine bundesweite Vereinheitlichung durch gemeinsame Standards an? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

18

Welche Standards für die Nachverfolgung von Datenzugriffen auf von kommunalen Rettungsleitstellen gesammelten oder abgefragten Daten (einschließlich Amtshilfe durch INPOL-System und Meldedaten) und für die Verantwortlichkeit dafür, Zugriff zu gewähren, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung? Strebt die Bundesregierung eine bundesweite Vereinheitlichung durch gemeinsame Standards an? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

19

Welche Standards für eine einheitliche Datenerhebung, Datenspeicherung und ein einheitliches Datenmanagement in Rettungsleitstellen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung? Strebt die Bundesregierung eine bundesweite Vereinheitlichung durch gemeinsame Standards an? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 24. Februar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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