Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“
der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Um herauszufinden, wie Kinder mit getrennten Eltern gut aufwachsen können (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/chancen-und-teilhabe-fuer-familien/gemeinsam-getrennt-erziehen), hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2015 die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ in Auftrag gegeben und stellte hierfür eine Summe von 1 206 947 Euro zur Verfügung. Der Auftragnehmer, eine Bietergemeinschaft bestehend aus der Universität Bremen, Prof. Dr. Petermann und der Forschungsgruppe Petra gGmbH, sollte die Studie bis April 2019 abschließen (siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11318). Zu einer Veröffentlichung der Studienergebnisse kam es bislang nicht. Auf Nachfrage teilte die Bundesregierung zuletzt im Dezember 2020 mit, dass die abschließenden Arbeiten an der Studie noch immer ausgeführt würden. Nach dem Tod des Studienleiters Prof. Dr. Petermann sei die Forschungsdirektorin des Deutschen Jugendinstituts, Prof. Dr. Walper, zur Auswertung und Finalisierung der Studie hinzugezogen worden. Auch die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen hätten zu weiteren Verzögerungen geführt, sodass eine Veröffentlichung erst in 2021 möglich sei (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 147 der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr auf Bundestagsdrucksache 19/25435).
Aus dem Jahresbericht 2019 der mit der Studie beauftragten Forschungsgruppe Petra geht hervor, dass entgegen den Erwartungen weiterhin an der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ gearbeitet werden musste, weil es „Modifikationswünsche“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend umzusetzen galt (https://projekt-petra.de/files/contaoLive/images/Jahresberichte%20PP/Jahresbericht%20Projekt%20PETRA%202019.pdf). Zudem wurde bekannt, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Verlauf der Studie die Vorgaben änderte, obwohl das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in einer Stellungnahme eine Verfahrensänderung als nicht erforderlich erachtete. Damit ein Kind an der Studie Deutscher Bundestag teilnehmen durfte, mussten fortan beide Eltern der Befragung des Kindes zustimmen. Zu Beginn der Studie reichte noch die Zustimmung eines Elternteils aus. Auch wurde die Studie anfangs von einem wissenschaftlichen Beirat begleitet, der insgesamt viermal getagt haben soll. Die letzte Beiratssitzung fand bereits im April 2017 statt und somit vor Abschluss der Studie. Mitgliedern des Beirates zufolge wurde bereits am 30. April 2019 dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine „weit entwickelte Fassung der Studie“ übergeben. Die Frage, was abgegeben wurde, beschäftigt nun auch das Verwaltungsgericht Berlin. Laut den Rechtsanwälten der Auftraggeberin entsprechen die vorgelegten Unterlagen noch keinen wissenschaftlichen und fachlichen Standards (Schäfer, Frank: Kampf ums Kindeswohl, in: Frankfurter Allgemeine, 6. Februar 2021, S. 21).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Forschungsarbeiten seitens des Auftragnehmers vollständig abgeschlossen, und wenn ja, seit wann?
Sofern die Forschungsarbeiten durch den Auftragnehmer abgeschlossen sind, wann wurde der Bundesregierung die vorläufige Fassung der Studie überreicht, und erfüllt diese nach Auffassung der Bundesregierung wissenschaftliche und fachliche Standards?
Wenn nein, wie genau wich sie von diesen Standards ab?
Hat die Bundesregierung im Verlauf der Studie die Vorgaben dahingehend geändert, dass die Zustimmung beider Elternteile für die Befragung des Kindes erforderlich wurde?
Wenn ja, warum?
Welchen Inhalt hatte die Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz?
Hat die Bundesregierung im Verlauf der Forschungsarbeiten „Modifikationswünsche“ an die Forschungsgruppe Petra gerichtet?
Wenn ja, wann, und wie lauteten diese?
Wie begründet die Bundesregierung dieses Vorgehen?
Sofern der Bundesregierung die Studienergebnisse vorliegen, wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der weitere Auswertungsprozess, und welche konkreten Analysen müssen noch vorgenommen werden?
Welche Funktion und Aufgaben sollte der Beirat nach Kenntnis der Bundesregierung ausüben, und wer gehörte dem Gremium an?
Durch wen wurden die Mitglieder des Beirates bestimmt, und nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt?
Wurde der Beirat bei der Berufung von Prof. Dr. Walper beteiligt?
Wenn nein, wieso nicht?
Plant die Bundesregierung, den Beirat in den weiteren Auswertungsprozess der Studie einzubeziehen?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, wieso nicht?
Sind durch die Verzögerung des Abschlusses der Studie zusätzliche Kosten angefallen?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wie genau tragen die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen zu einer Verzögerung der Veröffentlichung der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ bei?
Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Veröffentlichung der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“?
Sollen die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ in die angekündigten Teilreform zur Änderung des Abstammungs-, Kindschafts- und Kindesunterhaltsrechts einfließen?
Wenn nein, wieso nicht?
Wie ist der aktuelle Zeitplan für die angekündigte Teilreform zur Änderung des Abstammungs-, Kindschafts- und Kindesunterhaltsrechts?