Deutsches Museum − Finanzierung der Zweigstelle in Nürnberg
der Abgeordneten Karsten Klein, Christian Dürr, Otto Fricke, Bettina Stark-Watzinger, Ulla Ihnen, Christoph Meyer, Michael Georg Link, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Carina Konrad, Dr. Martin Neumann, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Jahr 2017 wurde unter anderem vom damaligen bayerischen Finanzminister Dr. Markus Söder ein Mietvertrag für die Zweigstelle des Deutschen Museums von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (DM) in Nürnberg unterzeichnet. Seitdem ist an dem Mietvertrag, aufgrund seines Volumens, in der Presse wiederholt Kritik geübt worden (vgl. https://www.sueddeutsche.de/bayern/landtag-nuernberg-deutsches-museum-debatte-1.5188532). Die Bundesregierung ist im Verwaltungsrat des DM mit einem Sitz vertreten. Zudem erhält das DM vom Bund im Rahmen der Leibniz-Gemeinschaft jährliche Mittel.
Angesichts der Debatte über den Mietvertrag für die Zweigstelle, stellen sich Fragen zur Rolle der (damaligen) Bundesregierung bei der Unterzeichnung des Mietvertrages sowie allgemein zur Finanzierung der Zweigstelle in Nürnberg.
Wir fragen die Bundesregierung,
Fragen39
Welches finanzielle Volumen ist in den vergangenen zehn Jahren vom Bund an das DM in München gezahlt worden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Können Mittel, die das Deutsche Museum erhält auch für die Zweigstelle in Nürnberg, beispielsweise für die Miete oder für Personal, verwendet werden?
Unterstützt die Bundesregierung eine Aufnahme der Zweigstelle in die Leibniz-Gemeinschaft, und wie lautet hier die Begründung?
Plant die Bundesregierung, in irgendeiner Weise finanzielle Mittel für die Finanzierung der Zweigstelle in Nürnberg bereitzustellen?
Was sprach 2017 gegen eine Aufnahme der Zweigstelle in die Leibniz-Gemeinschaft (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 236 auf Bundestagsdrucksache 19/26646)?
Wer vertrat die Bundesregierung im Verwaltungsrat des DM im Jahr 2017?
Besaß die Vertretung des Bundes damals ein politisches Mandat, und falls ja, welches, und welcher Partei bzw. Fraktion gehörte sie an?
Falls es eine Abstimmung im Verwaltungsrat des DM über die Unterzeichnung des Mietvertrages für die Zweigstelle in Nürnberg gab, wie stimmte die Vertretung des Bundes hier konkret ab, wurde der Unterzeichnung also zugestimmt, diese abgelehnt oder sich enthalten, und wie wurde das Abstimmungsverhalten begründet?
Hat die Vertretung des Bundes vor der Unterzeichnung des Mietvertrages oder danach irgendwelche Kritik an dem Inhalt des Vertrages im Verwaltungsrat oder außerhalb geäußert, und falls ja, welche?
Wie hat der Bund bzw. deren Vertretung im Verwaltungsrat den Vorschlag zur Gründung einer Zweigstelle in Nürnberg bewertet, gab es Argumente die dagegengesprochen haben, und wie lauteten diese?
Gab es vor dem Vorschlag der Bayerischen Staatsregierung, eine Zweigstelle in Nürnberg zu eröffnen, innerhalb des DM konkrete Pläne zur Errichtung einer weiteren Außenstelle (siehe Bayerischer Landtag, Drucksache 17/18598)?
Wie wurde der Faktor der räumlichen Distanz einer Zweigstelle in Nürnberg zum Haupthaus in München durch das DM nach Kenntnis der Bundesregierung bewertet (siehe Bayerischer Landtag, Drucksache 17/18598)?
Welche Unterlagen wurden dem Verwaltungsrat des Deutschen Museums im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Mietvertrages nach Kenntnis der Bundesregierung vorab bereitgestellt?
Mit welchen Kosten ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Aufbau der Zweigstelle in Nürnberg verbunden gewesen, und von wem wurden die Kosten getragen?
Mit welchen Kosten ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrieb der Zweigstelle in Nürnberg verbunden, und von wem sind die Kosten zu tragen?
Inwiefern, wann (bzw. in welchen Schritten), und wie wurde der Verwaltungsrat nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der Errichtung einer Außenstelle des Deutschen Museums in Nürnberg in die Entscheidungsfindung hinsichtlich Auswahlverfahren und Kostenrahmen jeweils eingebunden?
Inwiefern wurde dem Verwaltungsrat nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 ein Standortauswahlverfahren, welches die einzelnen Schritte von der Auswahl möglicher Standorte bis zur finalen Standortentscheidung zu Gunsten des „Augustinerhof Areals“ enthält, dargelegt, und wann wurde er wie eingebunden?
Inwiefern wurden die Standorte „Augustinerhof Areal“ und „Aufseßplatz“ nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß deren Vor- und Nachteile im Verwaltungsrat diskutiert, und zu welchem Ergebnis kam der Verwaltungsrat?
Welche ausschlaggebenden Dokumente, Analysen und Auswertungen (z. B. Swot-Analyse, Faktor- oder Cluster-Analyse) aus dem Jahr 2016 sorgten nach Kenntnis der Bundesregierung dafür, dass sich für eine Außenstelle des Deutschen Museums im „Augustinerhof Areal“ entschieden wurde (bitte die Dokumente aushändigen)?
Insofern eine Anwaltskanzlei durch das Deutsche Museum eingeschaltet wurde, wie bewertete die Anwaltskanzlei den Mietzins, die Berechnungsgrundlage und die Mietdauer?
Inwiefern regte der Verwaltungsrat an, den Standort des „Augustinerhof Areals“ hinsichtlich Lage, Mietzins, Mietdauer durch einen externen Sachverstand zu plausibilisieren?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, weswegen im kompletten Standortauswahlprozess kein externer Sachverstand hinzugezogen wurde, wie es bei größeren Anmietungen üblicherweise die Regel ist, insbesondere bei längeren Mietdauern?
Zu welchem Zeitpunkt unterrichtete man den Verwaltungsrat, dass der Standort am „Aufseßplatz“ nicht mehr infrage komme?
Welche Gründe wurden dem Verwaltungsrat vorgelegt, die gegen die alternativen Standorte „altes Postgebäude“ am Hauptbahnhof und das leerstehende Kaufhaus in der Südstadt (Horten bzw. „Aufseßplatz“) sprachen?
Zu welchem Zeitpunkt unterrichtete man den Verwaltungsrat, dass der Standort am „Augustinerhof Areal“ als Außenstelle für das Deutsche Museum gewählt wurde?
Welchen Kenntnisstand hatte der Verwaltungsrat zum 10. Juni 2016 hinsichtlich etwaiger Vertragsinhalte, wie beispielsweise Mietzins insgesamt und pro Quadratmeter, Mietdauer etc.?
Wann und durch wen wurden die jeweiligen Konditionen der Mietvertragsvorstellungen der jeweiligen Investoren („Augustinerhof Areal“ und „Aufseßplatz“) geprüft (bitte den konkreten Zeithorizont angeben)?
Welchen Einfluss übte Dr. Markus Söder als damaliger bayerischer Finanz- und Heimatminister im Verwaltungsrat aus, und wie viel Überzeugungsarbeit leistete er?
Wie viele Treffen bzw. Teilnahmen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens des damaligen bayerischen Finanz- und Heimatministers Dr. Markus Söder im Verwaltungsrat des Deutschen Museums, und wie viele Treffen bzw. Teilnahmen seitens des damaligen bayerischen Wissenschaftsministers Ludwig Spaenle in den Jahren 2015 bis 2018?
Wie beurteilte der Verwaltungsrat nach Kenntnis der Bundesregierung die im am 2. Juni 2017 unterzeichneten Mietvertrag enthaltene Miete von rund 40 Euro pro Quadratmeter, nachdem in einem Dokument des Deutschen Museums vom 29. April 2016 noch eine Miete von 25 Euro pro Quadratmeter als vergleichsweise hoch bewertet worden war (siehe https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-csu-deutsches-museum-nuernberg-1.5182478)?
Wie beurteilte bzw. begründete der Verwaltungsrat die Entscheidung, eine Miete von rund 40 Euro pro Quadratmeter für die Errichtung der Zweigstelle des DM in Nürnberg, am Standort „Augustinerhof Areal“, zu akzeptieren, nachdem das DM zuvor noch, gemäß eigener Bewertung, eine Miete von 25 Euro pro Quadratmeter als Nachteil für diesen Standort gewertet hatte (siehe Schreiben des Deutschen Museums: „Bewertung der Standort-Optionen für die Zweigstelle des Deutschen Museums in Nürnberg“, April 2016)?
Hat der Bund bzw. dessen Vertretung im Verwaltungsrat das Volumen des unterzeichneten Mietvertrages bewertet, und falls ja, wie fiel diese Bewertung aus?
Hat der Bund bzw. dessen Vertretung im Verwaltungsrat die Höhe der Miete des unterzeichneten Mietvertrages bewertet, und falls ja, wie fiel diese Bewertung aus?
Bestehen für die Bundesregierung bestimmte Kriterien, die von einem Museum zu erfüllen sind, damit sich die Bundesregierung für dessen Aufnahme in die Leibniz-Gemeinschaft ausspricht, und falls ja, wie lauten diese?
Wie würde der Prozess für eine mögliche Aufnahme der Zweigstelle des DM in Nürnberg in die Leibniz-Gemeinschaft aussehen, und wer würde hierüber am Ende entscheiden?
Wann könnte eine Aufnahme der Zweigstelle in Nürnberg in die Leibniz-Gemeinschaft frühestens erfolgen?
Welche Pläne bestehen innerhalb des DM nach Kenntnis der Bundesregierung für die Finanzierung nach dem Auslaufen des aktuellen Mietvertrages?
Gab es im Zusammenhang mit der Zweigstelle des DM in Bonn irgendwann Bemühungen, diese in die Leibniz-Gemeinschaft aufzunehmen, und falls ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Aussagen der Bayerischen Staatsregierung vor, nach denen das Bundesland Bayern auch nach dem Auslaufen des aktuellen Mietvertrages die Finanzierung der Zweigstelle zumindest zu großen Teilen übernehmen wird?