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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Engagement der Bundesregierung zum Thema Sport und Menschenrechte

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

16.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2716002.03.2021

Engagement der Bundesregierung zum Thema Sport und Menschenrechte

der Abgeordneten Peter Heidt, Alexander Graf Lambsdorff, Gyde Jensen, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 18. Januar 2021 hat der Internationale Eishockey Weltverband Belarus die Ausrichtung der Weltmeisterschaft (WM) im kommenden Mai entzogen – offiziell aus Sicherheitsgründen angesichts der politischen Unruhen und der COVID-19-Pandemie. Die Forderungen, Belarus die Weltmeisterschaft zu entziehen, seitens der Politik, aber auch seitens der Sponsoren, waren bereits in den vergangenen Monaten immer zahlreicher geworden. Weltweit hatten diverse – darunter auch deutsche – Politiker und Politikerinnen eine Verlegung der Eishockey-WM gefordert (https://www.sportschau.de/weitere/eishockey/eishockey-wm-belarus-104.html).

Noch im November 2020 hatte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 34 des Abgeordneten Peter Heidt, wie sie vor dem Hintergrund der anhaltenden Proteste und systematischen Missachtung der Menschenrechte die Entscheidung des Internationalen Eishockey Weltverbandes, an Belarus als einem der Austragungsorte festzuhalten, bewertet, auf die Autonomie des Sports verwiesen und erklärt: „Der Sport ist in Deutschland autonom organisiert. Daher gibt die Bundesregierung keine Stellungnahme zu organisatorischen Entscheidungen einzelner Sportfachverbände ab. Dies gilt gleichermaßen für die Weltverbände“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/24261).

Nichtsdestotrotz sprach sich der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas am 14. Januar 2021 aufgrund der massiven Repressionen gegen die Demokratiebewegung dafür aus, Belarus die WM zu entziehen (https://www.spiegel.de/sport/wintersport/heiko-maas-macht-sich-fuer-entzug-der-eishockey-wm-starka-da1f89f7-8f2d-423c-87c6-9de0b400c8b5). Heiko Maas ergänzte wörtlich: „Das wäre das größte PR-Geschenk für Lukaschenko und ein verheerendes Signal an die Demonstrierenden“.

Am 15. Januar 2021 antwortete die Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 11 der Abgeordneten Margarete Bause, dass die Bundesregierung trotz der Autonomie des Sports „eine Austragung der Weltmeisterschaft in Belarus kritisch“ sieht (vgl. Bundestagsdrucksache 19/25900). Aus Sicht der Fragesteller wird an diesem Beispiel klar, dass die menschenrechtlichen Fragen im Bereich Sport kohärente und klare politischen Lösungen erfordern. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass seit einigen Jahren Sportgroßveranstaltungen zunehmend in autokratischen Staaten stattfinden.

Gleichzeitig haben in den letzten Jahren die Sensibilität und die öffentliche Kritik an Menschenrechtsverletzungen im Zuge von Sportgroßereignissen zugenommen.

Ungeachtet dieser Kritik soll im Herbst 2022 die Fußballweltmeisterschaft in Katar stattfinden. Bereits die Vergabe der Fußball-WM im Jahr 2010 sorgte weltweit für Kritik. Dabei wurden sowohl der Vergabeprozess, der von Korruptionsvorwürfen begleitet wurde, wie auch die Menschenrechtssituation in Katar kritisiert (https://www.manager-magazin.de/politik/artikel/fifa-schliesst-neuvergabe-der-wm-2018-und-2022-nicht-aus-a-1037565.html). Seitdem hat die FIFA ihre Statuten und Prozesse zugunsten von Transparenz und Menschenrechten geändert (http://www.spielermagazin.at/wp-content/uploads/2018/04/spieler49_fruehling_2018-1.pdf).

Auch mit China, wo 2022 die Olympischen Winterspiele stattfinden sollen, wird ein autokratisch geführtes Land zum Austragungsort eines Sportgroßereignisses, in dem Meinungs- und Freiheitsrechte brutal unterdrückt werden, in dem ethnische Minderheiten wie die Uiguren oder Tibeter verfolgt, staatlichen Repressalien ausgesetzt und in Umerziehungslagern festgehalten werden. Mit dem Sicherheitsgesetz für Hongkong hat China allen Warnungen zum Trotz ungerührt seinen autoritären Kurs fortgesetzt. Sämtliche weltweiten Appelle verhallen. Vor diesem Hintergrund haben mehr als 160 Menschenrechtsorganisationen das Internationale Olympische Komitee (IOC) aufgefordert, Peking die Olympischen Winterspiele 2022 zu entziehen (https://www.focus.de/sport/mehr-sport/olympia-2022-olympische-spiele-2022-china-wehrt-sich-gegen-kritik_id_12475685.html).

Auch das IOC hat inzwischen Schritte unternommen, um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in seine Tätigkeiten einzuarbeiten. Ab 2024 gilt, dass die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte auch Bestandteil der „Host City Contracts“ des IOC sind (https://www.ituc-csi.org/olympia-neuer-host-city-vertrag?lang=en). Das IOC arbeitet seit 2019 an seiner Menschenrechtsstrategie, die dazu dienen soll, Menschenrechtsrisiken im Rahmen von Sportgroßveranstaltungen anzugehen. Im Expertenbericht mit Empfehlungen für diese Strategie wurden aber viele Herausforderungen sowohl im Sport selbst, darunter u. a. sexualisierte Gewalt gegen Athleten und Athletinnen und die Einhaltung der Arbeiterrechte der Sportler und Sportlerinnen, als auch durch die Durchführung von Sportgroßveranstaltungen identifiziert (https://www.olympic.org/news/ioc-moves-forward-with-its-human-rights-approach).

Während die Gegner der Vergabe von Sportgroßereignissen in autokratische Staaten vor einem Missbrauch der Spiele warnen, argumentieren die Befürworter, die damit einhergehende mediale Berichterstattung könne den Fokus der Öffentlichkeit auf Missstände lenken und so zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen auch und gerade im Bereich der Menschenrechte beitragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Autonomie des Sports“?

2

Sieht die Bundesregierung eine Verantwortung bei sich, wenn es um die menschenrechtlichen Auswirkungen und Risiken des Sports geht, sowohl innerhalb Deutschlands und des deutschen Spitzensportes als auch bei internationalen Sportgroßveranstaltungen, an denen deutsche Athletinnen und Athleten mit finanzieller Förderung seitens des Bundes teilnehmen?

Wenn ja, welche Verantwortung sieht die Bundesregierung bei sich, und welche Maßnahmen plant sie zu ergreifen, um dieser Verantwortung gerecht zu werden?

Wenn nein, weshalb nicht (bitte begründen)?

3

Welche finanziellen Mittel hat die Bundesregierung seit 2010 jährlich für deutsche Sportfunktionäre und Sportfunktionärinnen zur Wahrnehmung internationaler Aufgaben zur Verfügung gestellt (soweit möglich bitte nach z. B. Wahlkampf, Reisen, Schulungen, Materialien usw. aufschlüsseln)? Welche Rolle spielten, beispielsweise bei Schulungen, bislang die Themen Integrität, Nachhaltigkeit und Menschenrechte?

4

Wie wird durch die Nationale Strategie Sportgroßveranstaltungen (SGV) sichergestellt, dass deutsche Sportverbände und Funktionäre und Funktionärinnen sich kompetent und aktiv für Werte wie Integrität, Nachhaltigkeit und die Menschenrechte im Sport einsetzen?

5

Inwieweit und mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, künftig – z. B. im Rahmen der Nationalen Strategie zu SGV –, deutsche Bewerbungen für internationale Sportgremien zu unterstützen?

Welche Erwartungen hat die Bundesregierung künftig an deutsche Vertreterinnen und Vertreter in internationalen Entscheidungsgremien des Sportes, deren Bewerbung von der Bundesregierung unterstützt werden?

Plant die Bundesregierung, über das Thema „Sport und Menschenrechte“ bei deutschen Bewerberinnen und Bewerbern bei internationalen Entscheidungsgremien des Sports zu sensibilisieren und einen Austausch über dieses Thema unter den deutschen Vertretern und Vertreterinnen in den Sportgremien zu fördern (bitte begründen)? Welche konkreten Vorstellungen gibt es dazu?

6

Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die Vergabe von Sportgroßereignissen an autokratische Staaten durch die internationalen Sportverbände?

7

Kann aus Sicht der Bundesregierung eine Vergabe von Sportgroßveranstaltungen an repressive Staaten grundsätzlich die Menschenrechtssituation im Austragungsland positiv beeinflussen (bitte begründen)?

8

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Beispiele von Sportgroßveranstaltungen in den vergangenen zehn Jahren, in denen die Ausrichtung eines Sportgroßereignisses tatsächlich zu nachhaltigen Verbesserungen im Bereich der Menschenrechte im Austragungsland geführt hat?

Wenn ja, in welchen Staaten ist das geschehen, und was hat sich nach Ansicht der Bundesregierung durch die Austragung einer Sportgroßveranstaltung dort verändert?

Wenn nein, was kann und was müsste aus Sicht der Bundesregierung seitens der Politik und seitens der Sportverbände getan werden, um nachhaltige Verbesserungen im Bereich der Menschenrechte in repressiven Staaten zu erreichen?

9

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich zukünftige Vergaben von Großsportveranstaltungen durch die Sportverbände an rechtsstaatlichen Prinzipien und Antikorruptionsklauseln orientieren sollten?

10

Welche Rolle sollte nach Ansicht der Bundesregierung die Achtung der Menschenrechte bei den Entscheidungen zu Austragungsorten für Sportgroßveranstaltungen spielen, und wie gewichtet die Bunderegierung diese im Verhältnis zu den Interessen der Sportlerinnen und Sportler zur Durchführung der Sportgroßveranstaltung?

11

Welche politischen Implikationen haben aus Sicht der Bundesregierung Sportgroßveranstaltungen, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus?

12

Stellen die Aussagen von Bundesaußenminister Heiko Maas zur Eishockey-WM in Belarus eine offizielle Position der Bundesregierung dar (bitte begründen)? Wie passt die Äußerung von Bundesaußenminister Heiko Maas zu der von der Bundesregierung wiederholt erklärten Maxime von der Autonomie des Sports?

13

Inwieweit stimmen sich das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat über menschenrechtliche Fragen bezüglich internationaler Sportgroßveranstaltungen – wie beispielsweise bei den Olympischen Spielen in Peking 2022 oder der Eishockey-WM in Belarus – ab?

14

Welche Verantwortung haben die Sportverbände nach Ansicht der Bundesregierung, um die Menschenrechte in ihrem Handeln und in ihren Geschäftstätigkeiten zu achten und zu respektieren?

15

Wo sieht die Bundesregierung ihre Verantwortung, damit Sportverbände die Menschenrechte in ihrem Handeln und in ihren Geschäftstätigkeiten achten und respektieren?

16

Welche Einflussmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den begonnenen Prozess der Transparenz im Zuge der Vergabeverfahren und der Verbesserung des menschenrechtlichen Standards bei den Sportdachverbänden – z. B. beim IOC – zu fördern und zu unterstützen?

17

Umfasst nach Auffassung der Bundesregierung die geplante europäische Regelung zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten auch das geschäftliche Handeln der Sportverbände, die ihren Sitz in der Europäischen Union haben?

18

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass – vor dem Hintergrund immer stärker werdender Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit in China (https://www.dw.com/de/maulkorb-f%C3%BCr-chinas-b%C3%BCrgerjournalisten/a-56410136) – eine unabhängige Berichterstattung durch die Medien während der Olympischen Spiele 2022 in China gewährleistet sein wird?

19

Wie bewertet und vertritt die Bundesregierung ihre 2016 unterzeichnete Fußballkooperation mit China (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/fussballkooperation-mit-china-392758) vor dem Hintergrund der dortigen Menschenrechtssituation aus heutiger Sicht?

Welche Maßnahmen wurden in dieser Fußballkooperation beschlossen und umgesetzt?

Welche Rolle spielte bzw. spielt die Situation der Menschenrechte und der Zivilgesellschaft in dieser Kooperation, und was wurde hiervon bereits umgesetzt?

Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Chinas Reaktionen auf chinakritische Posts von Bundeskaderathleten, die auf die Menschenrechtssituation der Uiguren in China aufmerksam machten (https://www.deutschlandfunk.de/der-fall-mesut-oezil-chinesische-mauer.1346.de.html)?

20

Wie bewertet die Bundesregierung das internationale Engagement des DFB als Spitzensportverband mit dem chinesischen Fußballverband (https://www.dfb.de/internationales/internationale-beziehungen/china/ und https://www.dfb.de/news/detail/fussballentwicklung-in-china-dfb-und-cicfh-vereinbaren-kooperation-177621/) und seines Tochterunternehmens Deutsche Fußball Liga (DFL), die Internationalisierungstouren von deutschen Fußballclubs nach China finanziell unterstützt und selbst ein Büro in der chinesischen Hauptstadt Peking als Repräsentanz betreibt, vor dem Hintergrund, dass in der Provinz Xinjiang die uigurischen Minderheit verfolgt, in Umerziehungslagern festgehalten, vergewaltigt und gefoltert wird?

Berlin, den 24. Februar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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