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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verkauf von gebrauchtem rollenden Material durch die DB AG

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

15.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2734905.03.2021

Verkauf von gebrauchtem rollenden Material durch die Deutsche Bahn AG

der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Otto Fricke, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Michael Georg Link, Bettina Stark-Watzinger, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Rahmen der Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission betreffend das Notifizierungsverfahren für die geplante Eigenkapitalerhöhung der Deutschen Bahn AG (DB AG) in Höhe von 5 Mrd. Euro als eine Säule des Drei-Säulen-Modells zum Ausgleich der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die DB AG wurden wiederholt die Eindämmung möglicher Wettbewerbsverzerrungen sowie die Lage des Wettbewerbs auf der Schiene thematisiert, beispielsweise durch den Bundesrechnungshof und die Monopolkommission (Bericht des Bundesrechnungshofs nach § 88 Absatz 2 BHO zur wirtschaftlichen Lage und den Finanzierungsbedarf des DB AG-Konzern vom 25. Mai 2020, 5. Oktober 2020 und 24. November 2020; Monopolkommission, Policy Brief, Ausgabe 6, Dezember 2020).

Vor diesem Hintergrund sollen der Weiterverkauf von nicht mehr genutzten Schienenfahrzeugen der DB AG als Beitrag zur Gegensteuerung durch die DB AG im Systemverbund zum Ausgleich der coronabedingten Schäden sowie die möglichen Effekte auf den Wettbewerb auf der Schiene betrachtet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl des von der DB AG genutzten rollenden Materials zum Stichtag 31. Dezember 2020 (bitte nach motorisierte bzw. unmotorisierte Schienenfahrzeugtypen und Zuggarnituren aufschlüsseln)?

2

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl des von der DB AG nicht mehr genutzten rollenden Materials zum Stichtag 31. Dezember 2020 (bitte nach motorisierte bzw. unmotorisierte Schienenfahrzeugtypen und Zuggarnituren aufschlüsseln)?

3

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterhaltskosten der DB AG für nicht mehr genutztes rollendes Material im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

4

Wie viel nicht mehr genutztes rollendes Material könnte nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stichtag 31. Dezember 2020 verkauft bzw. dem Gebrauchtmarkt zugeführt werden (bitte nach motorisierte bzw. unmotorisierte Schienenfahrzeugtypen und Zuggarnituren aufschlüsseln)?

5

Welche Erlöse konnte die DB AG nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Verkauf rollenden Materials im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 erwirtschaften (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

6

Wie viel rollendes Material wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch die DB AG an

a) in Deutschland tätige Eisenbahnunternehmen,

b) im europäischen Ausland tätige Eisenbahnunternehmen,

c) außerhalb der Europäischen Union tätige Eisenbahnunternehmen im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 verkauft?

7

Wie viel rollendes Material wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch die DB AG im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 verschrottet (bitte nach motorisierte bzw. unmotorisierte Schienenfahrzeugtypen und Zuggarnituren aufschlüsseln)?

8

Welche Gründe führt die DB AG nach Kenntnis der Bundesregierung für die Verschrottung von rollendem Material an, bzw. welche Kriterien müssen hierfür erfüllt sein?

9

Welche Einschätzungen liegen der Bundesregierung zum Verkauf von nicht mehr oder nur selten genutzten rollenden Materials durch die DB AG als Beitrag zur Gegensteuerung durch die DB AG im Systemverbund zum Ausgleich der coronabedingten Schäden vor (Drei-Säulen-Modell zum Ausgleich der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die DB AG)?

10

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf der in Deutschland tätigen Eisenbahnunternehmen an gebrauchten Schienenfahrzeugen bzw. gebrauchtem rollenden Material?

11

Welche Einschätzungen liegen der Bundesregierung zur Förderung des Wettbewerbs bzw. Erleichterung des Wettbewerbseinstiegs für Eisenbahnunternehmen in den

a) Schienenpersonennahverkehr,

b) Schienenpersonenfernverkehr,

c) Schienengüterverkehr durch Zuführung des nicht mehr genutzten rollenden Materials der DB AG an den Gebrauchtmarkt vor?

Berlin, den 24. Februar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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