Finanzhilfen für Flughäfen, an denen der Bund nicht beteiligt ist
der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Rahmen des Luftverkehrsgipfels vom 6. November 2020 wurden durch die Bundesregierung Finanzhilfen für Flughäfen, an denen der Bund nicht beteiligt ist, in Höhe von bis zu 500 Mio. Euro in Aussicht gestellt. Diese Finanzhilfen sollten hierbei in gleicher Höhe durch die Bundesländer ergänzt werden. Für zwölf Flughäfen sollen nun einmalig bis zu 200 Mio. Euro Finanzhilfen vom Bund bereitgestellt werden (Unterrichtung des Bundesministeriums der Finanzen an den Haushaltsausschuss auf Ausschussdrucksache 19(8)8428; Spiegel Online: https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/flughaefen-werden-vom-bund-mit-600-millionen-euro-gestuetzt-a-b30f1fd0-aad3-4cd0-bed1-f36523bc5f76; Zeit Online: https://www.zeit.de/news/2021-01/28/laender-stimmen-corona-hilfen-fuer-deutsche-flughaefen-zu?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F).
Vor dem Hintergrund der bestehenden Differenz zwischen in Aussicht gestellter und benötigter Finanzmittelhöhe sowie der Lage der Luftverkehrswirtschaft im Jahr 2021 stellen sich verschiedene Fragen, die an dieser Stelle adressiert werden sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Auf welcher Informations- und Datengrundlage stellte die Bundesregierung im Rahmen des Luftverkehrsgipfels vom 6. November 2020 bis zu 500 Mio. Euro Finanzhilfen für Flughäfen, an denen der Bund nicht beteiligt ist (im Folgenden nur Flughäfen genannt), in Aussicht?
Wie begründet die Bundesregierung die Differenz zwischen in Aussicht gestellter Finanzmittelhöhe (bis zu 500 Mio. Euro) und bereitgestellter Finanzmittelhöhe (bis zu 200 Mio. Euro)?
Welche Flughäfen erhalten durch die Bundesregierung und Bundesländer Finanzhilfen in welcher Höhe (bitte nach Bundesland, Flughafen und Finanzierungsanteil des Bundes aufschlüsseln)?
Welchen Zeitraum sollen die Finanzhilfen für Flughäfen abdecken, und welches Risiko besteht nach Kenntnis sowie Einschätzung der Bundesregierung für den Bedarf nach weiteren Finanzhilfen im Jahr 2021 sowie gegebenenfalls 2022?
Welche Planungen bestehen von Seiten der Bundesregierung, mögliche weitere Finanzhilfen für Flughäfen im Rahmen eines Nachtrags zum Bundeshaushalt 2021 bereitzustellen?
Welche Kriterien wurden durch die Bundesregierung für die Bemessung, welche Flughäfen Finanzhilfen erhalten, angelegt, und welche Bedingungen bestehen für die Auszahlung der Finanzhilfen sowie etwaige Rückzahlungen?
Welche Berichts- sowie Dokumentationspflichten bestehen für die Bundesländer betreffend die Verwendung der Finanzhilfen für Flughäfen?