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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zuweisung der Beiträge aus der Lkw-Maut an die Kommunen

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

06.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2742909.03.2021

Zuweisung der Beiträge aus der Lkw−Maut an die Kommunen

der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Daniela Kluckert, Dr. Christian Jung, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit dem 1. Juli 2018 wird die streckenbezogene Straßennutzungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge (Lkw-Maut) nicht nur auf den Bundesautobahnen, sondern auch auf den Bundesstraßen erhoben. Seitdem sind auf dem rund 52 000 Kilometer langen Bundesstraßennetz Lkws ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen mautpflichtig. Gemäß § 11 des Gesetzes über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (BFStrMG) steht den Trägern der Straßenbaulast einer mautpflichtigen Straße das auf den in ihrer Baulast befindlichen Strecken angefallene Mautaufkommen anteilig zu. Da ein Teil des Netzes der Bundesstraßen in die Baulast von Kommunen fällt, erhalten diese dementsprechend einen Anteil des Mautaufkommens des Bundes. Die Kommunen müssen diese Mittel „in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen“ einsetzen (vgl. § 11 Absatz 3 Satz 2 BFStrMG).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche Kommunen haben im Jahr 2020 Mittel aus der Lkw-Maut erhalten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie viele Mittel haben diese Kommunen jeweils erhalten (bitte einzeln angeben sowie nach Jahr und Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Wie viele Mittel wurden im Jahr 2020 insgesamt durch die Lkw-Maut generiert, und wie hoch ist dementsprechend der den Kommunen zustehende Anteil?

4

Wie hat sich dieser Anteil im Vergleich zum Jahr 2019 entwickelt?

5

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die zweckentsprechende Verwendung der zugewiesenen Mittel durch die Kommunen sowie über dessen Kontrollen durch die zuständigen Landesbehörden vor?

6

Berichten die für die Kontrollen zuständigen Landesbehörden Fälle, in denen Mittel nicht gemäß BFStrMG durch die Kommunen verwendet wurden, an die Bundesregierung?

Falls ja, wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt (bitte einzeln angeben und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Falls nein, warum nicht?

Berlin, den 24. Februar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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