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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Handlungsbedarf bei der Förderung der akademischen Restaurierung zum Erhalt des materiellen Kulturgutes

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

06.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2769018.03.2021

Handlungsbedarf bei der Förderung der akademischen Restaurierung zum Erhalt des materiellen Kulturgutes

der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Bernd Reuther, Christian Sauter, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die materielle Alltagskultur ist ein wesentlicher Bestandteil der Zivilisation. Jedes Artefakt enthält Informationen, wie sich Gesellschaften definieren und welche Wertevorstellungen diesen zugrunde liegen. Neben Auskünften über die Gegenwart ermöglichen sie auch einen Blick in die Welt vergangener Generationen und transferieren damit Wissen, welches im Verlauf der Geschichte ohne schriftliche oder immaterielle Weitergabe bereits verloren gegangen sein kann. Dadurch wird Geschichte in unserer Zeit erst greif- und erlebbar. Alle Dinge sind damit ebenso fester Bestandteil der menschlichen Identität. Vor allem für die modernen Industrienationen, die im Wesentlichen auf Technik und den einhergehenden technischen Fortschritt gründen, sollte daher der Erhalt materieller Kulturgüter ein besonderes Anliegen sein.

Beispielsweise kann das Automobil als Teil des materiellen Kulturguts als eine der herausragenden technischen Entwicklungen der letzten 130 Jahre bezeichnet werden. Es stellt gerade für die Autonation Deutschland einen bestimmenden wirtschaftlichen und kulturellen Faktor dar, der weit über den reinen Gebrauchswert hinausgeht. Der dauerhafte Erhalt eines solchen kulturellen Erbes und die damit verbundene Sicherung für künftige Generationen ist von unschätzbarer Bedeutung für die nationale Identität. Historische Automobile stellen vor diesem Hintergrund Zeugnisse des technischen Fortschritts dar, die Aufschluss über die ökonomischen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen ihrer Entstehungszeit als auch über ihre Nutzer und Produktionsmethoden geben. An ihnen lässt sich die wechselhafte deutsche Geschichte des vergangenen Jahrhunderts exemplarisch nachvollziehen. Gleichzeitig zeigt der gegenwärtige Umgang mit historischen Fahrzeugen die unterschiedliche Herangehensweise an materielle Kulturgüter und an die Geschichte.

Neben dem breiten Feld der Oldtimerliebhaber, die diese Fahrzeuge liebevoll und oft aus individuellen Erinnerungen betriebsfähig halten, erbringen darauf spezialisierte Betriebe des Handwerks ihre Dienstleistungen für die Rekonstruktion historischer Automobile, häufig nach individuellen Wünschen ihrer Auftraggeber und abweichend vom historischen Original. Nicht selten sind diese Abweichungen vor dem Hintergrund der Inbetriebnahme im Straßenverkehr und der aktuellen Verkehrssicherheitsbestimmungen unumgänglich.

Der Erforschung historischer Materialien und Informationen, beispielsweise der Zusammensetzung der Lacke, verpflichtet sich die wissenschaftliche Konservierung, die sich der musealen Rezeption der vorhandenen Originalsubstanz materieller Alltagskultur für nachfolgende Generationen verschrieben hat. Hier steht im konkreten Beispiel weniger die Betriebsfähigkeit historischer Fahrzeuge, als vielmehr die Bewahrung dieser materiellen Kulturgüter aus wissenschaftlichen Forschungszwecken im Mittelpunkt. Um dieser komplexen Aufgabe gerecht zu werden, ist bei der wissenschaftlichen Konservierung ein hohes Maß an fachlicher Expertise und interdisziplinärer Zusammenarbeit notwendig. Die in diesem Fachbereich an den Hochschulen ausgebildeten Restauratoren arbeiten daher eng mit Spezialisten anderer Forschungsrichtungen und Experten aus unterschiedlichen Gewerken des Handwerks zusammen. Nur durch dieses interdisziplinäre Zusammenwirken und die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Aufgabenbereiche im akademischen und handwerklichen Gebiet kann eine dauerhafte Sicherung der authentischen Substanz des materiellen Kulturerbes für nachfolgende Generationen erreicht werden. Die Notwendigkeit einer solchen Zusammenarbeit kam schon durch die im Jahre 1996 geschlossene Kooperationsvereinigung zwischen der Vereinigung Deutscher Restauratorenverbände (VDR) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zum Ausdruck.

Trotz dieser Bedeutung und des Zusammenspiels mit der handwerklichen Restaurierung ist der akademischen Restaurierung die Unterstützung und Förderung durch den Bund und die diese Forschung tragenden Länder weitestgehend abgeschafft worden. Durch die Tatsache, dass die akademischen Konservierungsforschung im Jahr 2000 zunächst beim Umweltbundesamt (UBA) eingestellt, anschließend beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMFB) aus dem Kanon der zu fördernden wissenschaftlichen Fachgebiete entfernt und auch nicht, wie zunächst politisch angedacht, an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) transferiert wurde, entstand bei betroffenen Fachbereichen der Eindruck, diesen allmählich die Existenzgrundlage entziehen zu wollen. Dabei besteht aus Sicht der Fraktion der FDP die Gefahr, dass hierdurch wissenschaftliche Spitzenforschung in diesem Feld als begleitende Voraussetzung zum Erhalt des materiellen Kulturgutes, wie den historischen Fahrzeugen, in der Bundesrepublik verdrängt wird und am Ende unwiederbringlich verschwindet.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der materiellen Alltagskultur bei (bitte begründen)?

2

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „materielles Kulturgut“ (bitte begründen)?

3

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Restaurierung“ (bitte begründen)?

4

Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der akademischen Restaurierung bei (bitte begründen)?

5

In welcher Form und in welchem Maße hat die Bundesregierung Restaurierung in den vergangenen zehn Jahren gefördert (bitte nach Jahren und Programmen bzw. Maßnahmen aufschlüsseln)?

6

Warum wurde die akademische Restaurierung im Jahr 2000 durch das UBA und das BMBF eingestellt und diese nicht durch das BMWi fortgesetzt (bitte begründen)?

7

Warum wurde die wissenschaftliche Konservierungs- und Restaurierungsforschung im Jahr 2000 durch das UBA eingestellt und nicht durch das BMWi fortgesetzt (bitte begründen)?

8

Warum wurde das gesamte Fachgebiet vom BMBF ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Wissenschaft in ihren Förderprogrammen geführt (bitte begründen)?

9

Gab und gibt es seitens der Bundesregierung Bestrebungen, die akademische Restaurierung wieder bei einem der Bundesministerien anzusiedeln? Wenn nicht, warum (bitte begründen)?

10

Welche Möglichkeiten bestehen auf Bundesebene, die Forschungsarbeit der akademischen Restaurierung zu fördern?

11

Sieht die Bundesregierung im Sinne der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung die Notwendigkeit, sowohl, die handwerkliche als auch die akademische Restaurierung zu fördern (bitte begründen)?

12

Wie will die Bundesregierung im internationalen Kontext sicherstellen, dass die Eigenständigkeit und Unterschiede des neuen Fortbildungsabschlusses „Master Professional für Restaurierung im Handwerk“ und der akademischen Abschlüsse der Konservierungsforschung als solche wahrgenommen werden (bitte begründen)?

13

Welche Qualifikationen fordert die Bundesregierung für die Lehrpersonen, die die Inhalte des Fortbildungsabschlusses „Master Professional für Restaurierung im Handwerk“ vermitteln sollen?

14

Was versteht die Bunderegierung unter der in der Prüfungsverordnung zum neuen Fortbildungsabschluss „Master Professional für Restaurierung im Handwerk“ unter § 1 Absatz 3 verwendeten Formulierung „handwerklich-immaterielles und materielles Kulturerbe“ (bitte begründen)?

15

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für akademisch ausgebildete Restauratoren, in Zukunft Handwerkskammern beizutreten, sollten sie neben ihrer möglichen Tätigkeit in Forschung und Lehre bzw. bei Museen und Institutionen auch privatwirtschaftlich tätig sein (bitte begründen)? Wenn ja, wird sie etwas dagegen unternehmen (bitte begründen)?

Berlin, den 17. März 2021

Christian Lindner und Fraktion

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