Planungsstand der Bundesregierung für die Durchführung von Staatsbesuchen am Flughafen Berlin Brandenburg
der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Otto Fricke, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Michael Georg Link, Bettina Stark-Watzinger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit der Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) im Oktober 2020 nahm auch das Interimsregierungsterminal der Bundesregierung den Betrieb auf (https://www.rbb24.de/politik/Flughafen-BER/BER-Aktuelles/akteure_aktuell/2020/10/berlin-brandenburg-flughafen-ber-bundeswehr-luftwaffe-regierungsterminal.html). Erst mit Fertigstellung des neuen, dauerhaften Regierungsterminals am Flughafen Berlin Brandenburg wird die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung vollständig an den Standort BER verlegt (Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 19/26474 sowie 19/27019).
Die Bundesregierung führte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP aus, dass, neben der geplanten Fertigstellung des neuen Regierungsterminals in 2032, die Errichtung des protokollarischen Bereichs auf dem nördlichen Grundstücksteil frühestens in 2032, gegebenenfalls erst im Jahr 2035 abgeschlossen sei (Bundestagsdrucksache 19/26474). Dies nehmen die Fragestellenden zum Anlass, den gegenwärtigen Stand zur Durchführung von Staatsbesuchen am Interimsregierungsterminal sowie die diesbezüglichen weiteren Planungen der Bundesregierung in den Fokus zu rücken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Staatsbesuche unter der Anwendung welcher Sicherheitsstufen können mit Stand 15. März 2021 am Interimsterminal der Bundesregierung am Flughafen Berlin Brandenburg durchgeführt werden?
Welche Kosteneinsparungen sowie Mehrkosten bestehen nach Kenntnis sowie Einschätzung der Bundesregierung am Interimsterminal der Bundesregierung am Flughafen Berlin Brandenburg bei der Durchführung von Staatsbesuchen im Vergleich zur bisherigen Nutzung der militärischen Liegenschaft Tegel Nord am ehemaligen Flughafen Berlin Tegel?
Welche Infrastrukturmaßnahmen sind vonseiten der Bundesregierung am Interimsterminal der Bundesregierung am Flughafen Berlin Brandenburg bis zur Inbetriebnahme des protokollarischen Bereichs des neuen, noch zu bauenden Regierungsterminals geplant, und welche Kosten werden hierfür jeweils veranschlagt?
Welche Infrastrukturmaßnahmen müssen am Interimsterminal der Bundesregierung am Flughafen Berlin Brandenburg für die Durchführung von Staatsbesuchen der höchsten Sicherheitsstufe noch vorgenommen bzw., falls bereits begonnen, abgeschlossen werden?
Welche Verkehrseinschränkungen können auf dem Landweg vom Flughafen Berlin Bandenburg bis in das Regierungsviertel bei Staatsbesuchen der höchsten Sicherheitsstufen erfolgen?
Welche Erkenntnisse und Einschätzungen liegen der Bundesregierung dazu vor, inwieweit die Bundesautobahn 113 alle Sicherheitsanforderungen der höchsten Sicherheitsstufe für Staatsbesuche erfüllt und somit als Transferstrecke vom Flughafen Berlin Brandenburg in das Regierungsviertel infrage kommt?
Welche Planungen bestehen vonseiten der Bundesregierung, die entsprechenden Teilstrecken der Bundesautobahn 113 sowie der Bundesautobahn 100 im Falle der Nutzung als Transferstrecke zwischen dem Flughafen Berlin Brandenburg und dem Regierungsviertel bei Staatsbesuchen temporär teilweise und/oder vollständig zu sperren?
Welche Planungen bestehen vonseiten der Bundesregierung für die Nutzung eines Helikopter-Transfers bei Staatsbesuchen vom Flughafen Berlin Brandenburg in das Regierungsviertel?
Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, um einen Helikoptertransfer, insbesondere bei Staatsbesuchen, vom Flughafen Berlin Brandenburg in das Regierungsviertel durchzuführen?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, wonach bei möglichen Helikoptertransfers vom Flughafen Berlin Brandenburg in das Regierungsviertel die Bundeswehr oder die militärischen Streitkräfte des jeweiligen Staatsgastes den entsprechenden Helikopter zu geleiten haben, um die Anforderung der jeweils geltenden Sicherheitsstufe zu erfüllen, und welche Luftraumsicherungen sind für diesen Fall vorgesehen?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, inwieweit ein Helikoptertransfer vom Flughafen Berlin Brandenburg in das Regierungsviertel den zivilen Luftfahrtverkehr in der Metropolregion Berlin-Brandenburg beeinflusst?
Welche Helikopterlandepunkte kommen nach Kenntnis sowie Einschätzung der Bundesregierung bei einem Lufttransfer vom Flughafen Berlin Brandenburg in das Regierungsviertel in Betracht?