Grundlagen staatlicher Förderung von Weltanschauungsgemeinschaften abseits der jüdischen, christlichen und muslimischen Religionsgemeinschaften
der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Christoph Meyer, Michael Georg Link, Bettina Stark-Watzinger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Frank Schäffler, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Eine knappe Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ist mit dem aktuellen Zustand unserer Demokratie nicht zufrieden. In einer repräsentativen Umfrage der Friedrich-Ebert-Stiftung gaben 53,4 Prozent der Befragten an, sie seien wenig oder überhaupt nicht mit dem Funktionieren der Demokratie zufrieden (https://www.fes.de/studie-vertrauen-in-demokratie). Dabei ist die Unterstützung weiter Teile der Bevölkerung und die Zustimmung zu demokratischen Grundwerten essentielle Voraussetzung für das Weiterbestehen der Demokratie, wie sich leicht aus dem Scheitern der Weimarer Demokratie, einer „Demokratie ohne Demokraten“, ablesen lässt (https://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/weimarer-republik/275841/1930-1933-zerstoerung-der-demokratie, https://www.welt.de/regionales/berlin/article1605263/Die-Weimarer-Republik-Demokratie-ohne-Demokraten.html).
Nur ein Teil dieser Zustimmung zu demokratischen Grundwerten kann durch eine direkte Einflussnahme des Staates hervorgebracht werden, wobei hier die Schule als Ort der politischen Bildung im Mittelpunkt steht. Aus dieser begrenzten Einflussmöglichkeit des Staates ergibt sich die Bedeutung gesellschaftlichen Engagements für die Demokratie als Grundpfeiler ihres Weiterbestehens und des gesellschaftlichen Zusammenhaltes. Der Deutsche Bundestag hat diese Überzeugung bereits vor 20 Jahren festgehalten, wie der Bericht der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ bestätigt: „Bürgerschaftliches Engagement ist eine unverzichtbare Bedingung für den Zusammenhalt der Gesellschaft (...) – mit dieser Grundüberzeugung hat der Deutsche Bundestag im Dezember 1999 die Enquete-Kommission ‚Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements‘ eingesetzt“(Bundestagsdrucksache 14/8900).
Auch vonseiten der aktuellen Bundesregierung wird diese Ansicht geteilt. Die Bundeskanzlerin selbst ruft dazu auf, sich jeden Tag aufs Neue bewusst zu machen, welch große Errungenschaft die Demokratie ist und welch „großes Glück“ die demokratischen Werte sind. Es lohne sich, diese mit ganzer Kraft zu verteidigen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/kanzlerin-podcast/demokratische-werte-mit-ganzer-kraft-verteidigen-1786252). Zudem führt sie aus: „(E)s gibt keine Selbstverständlichkeiten, sondern jede Generation muss wieder für Demokratie kämpfen“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschland-feiert-die-demokratie-1577014). Auch die Bundesregierung insgesamt spricht davon, dass Demokratie keine Selbstverständlichkeit sei, sondern viele Menschen brauche, die im Alltag rücksichtsvoll handeln, und dies auch das Engagement der Zivilgesellschaft erfordere. (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/die-demokratie-verteidigen-1528300)
Eine besondere Rolle bei der Förderung demokratischer Grundwerte spielen die verschiedenen Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Dies scheint die Bundesregierung ebenfalls erkannt zu haben, denn sie bescheinigt sich selbst im Rahmen einer Bestandsaufnahme mit Blick auf eine „Heimat mit Zukunft“: „(D)er Dialog und die Zusammenarbeit mit den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften werden gestärkt“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/bestandsaufnahme/heimat-mit-zukunft-1688532).
Bei alledem muss jedoch gleichzeitig die weltanschauliche Neutralität des Staates gewährleistet sein, die eine Grundlage einer modernen, aufgeklärten Demokratie ausmacht. Der Staats- und Kirchenrechtler Martin Heckel erklärt hierzu: „Generell bedeutet Neutralität Enthaltung von Parteilichkeit und Parteinahme des Staates hinsichtlich der plural existierenden und konkurrierenden Richtungen des religiösen und weltanschaulichen Spektrums der freien, offenen Gesellschaft“ (M. Heckel, DVBl 1996, 453/472). Es muss also immer zwischen beiden Gütern, der Förderung demokratischer Werte und von gesellschaftlichem Engagement auf der einen Seite und der weltanschaulichen Neutralität des Staates auf der anderen Seite, abgewogen werden, sodass Ersteres stattfindet und Zweiteres gewahrt wird. Dieses komplexe Abwägungsverhältnis ist Anlass, nach der Bewältigung dieser Abwägung durch die Bundesregierung zu fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Unterstützt die Bundesregierung Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften abseits der jüdischen, christlichen und muslimischen Religionsgemeinschaften finanziell?
a) Wenn ja, mit welcher Motivation unterstützt die Bundesregierung diese Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften abseits der jüdischen, christlichen und muslimischen Religionsgemeinschaften finanziell?
b) Wenn ja, wie genau ist diese Unterstützung ausgestaltet (bitte nach Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften differenziert angeben)?
c) Mit welchen Maßnahmen gewährleistet die Bundesregierung die neutrale und gerechte Verteilung öffentlicher Mittel auf alle Akteure des weltanschaulichen Spektrums?
Unterstützt die Bundesregierung Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften abseits der jüdischen, christlichen und muslimischen Religionsgemeinschaften auf andere Weise als finanziell?
a) Wenn ja, mit welcher Motivation unterstützt die Bundesregierung diese Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften auf andere Weise als finanziell?
b) Wenn ja, wie genau ist diese Unterstützung ausgestaltet (bitte nach Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften differenziert angeben)?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor bezüglich der Förderung von Seelsorge und Beratung in Flughäfen, Krankenhäusern, Haftanstalten und bei der Bundeswehr für alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften abseits der jüdischen, christlichen und muslimischen Religionsgemeinschaften?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor bezüglich der Förderung der Einrichtung von Lehrstühlen an öffentlichen Hochschulen für alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften abseits der jüdischen, christlichen und muslimischen Religionsgemeinschaften, vergleichbar mit den Lehrstühlen für beispielsweise katholische oder islamische Theologie?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor bezüglich der Förderung der Einrichtung von universitären Ausbildungsgängen zur Qualifikation von Personal für die praktische, weltanschaulich geprägte Arbeit aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften abseits der jüdischen, christlichen und muslimischen Religionsgemeinschaften?