Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Freistaat Sachsen
der Abgeordneten Torsten Herbst, Sandra Bubendorfer-Licht, Stephan Thomae, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Reinhard Houben, Pascal Kober, Dr. Jürgen Martens, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Vorsorge in Notfällen ist in der Bundesrepublik föderal organisiert und gliedert sich in die Bereiche Zivil- und Katastrophenschutz. Der Bund hat dabei die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für den Zivilschutz, während die Länder für den Katastrophenschutz zuständig sind. Eine starre Unterscheidung von Zivilschutz und Katastrophenschutz findet heute jedoch nicht mehr statt. Vielmehr ist der Bund im Rahmen der Katastrophenhilfe sowie der etablierten Zusammenarbeit mit den Ländern, etwa im Hinblick auf das Integrierte Gefahrenabwehrsystem, im gesamten Bevölkerungsschutz aktiv (https://www.bundestag.de/resource/blob/412762/e2918de45dab4107d5b0d5e06012159a/WD-3-423-07-pdf-data.pdf).
Für Zwecke des Zivil- und Katastrophenschutzes stellt der Bund den Ländern zudem Mittel zur Verfügung, die diese in ihre diesbezügliche Arbeit integrieren. Außerdem erweitert und ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder durch die Aufstellung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) sowie durch die Möglichkeiten weiterer Teile des öffentlichen Dienstes der Bundesrepublik Deutschland wie Bundespolizei oder Bundeswehr.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Leistungen erbringt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Hinblick auf das Bundesland Sachsen bzw. im Austausch mit dem Bundesland?
Welche Leistungen erbringen weitere Bundesministerien, nachgeordnete Behörden sowie weitere bundeseigene Einrichtungen im Hinblick auf den Zivil- und Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen bzw. im Austausch mit dem Bundesland (bitte aufschlüsseln)?
Welche Institutionen, Behörden und anderweitigen Organisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Zivil- und Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen betraut, und inwiefern ist der Bund mit diesen diesbezüglich im Austausch?
Finden gemeinsame Übungen und Tests statt?
Wenn ja, zwischen wem, wie häufig, in welchem Ausmaß, mit welcher Zielsetzung, und mit welchem Ergebnis?
Gibt es vonseiten des Bundes Programme zur Förderung für den Zivil- und Katastrophenschutz, und wenn ja, welche Mittel standen jeweils in den vergangenen zehn Jahren für den Freistaat Sachsen bzw. für den Zivil- und Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen zur Verfügung (bitte nach Programmen und Jahren sowie insgesamt aufschlüsseln)?
Wie viele Mittel wurden je Programm von Seiten des Freistaat Sachsen bzw. aus dem Freistaat Sachsen beantragt, und wie viele Mittel wurden vom Bund ausgezahlt (bitte nach Programmen und Jahren aufschlüsseln)?
Wie weit ist der Umsetzungsstand der geförderten Projekte, und welchen Mehrwert bringen sie für den Zivil- und Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen (bitte nach Projekten aufschlüsseln und erläutern)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein notwendiges Inventar an Einsatzgegenständen, medizinischen Gütern, Maschinen, Fahrzeugen oder anderem für den Zivil- und Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen (bitte nach Objekten und benötigter sowie vorhandener Anzahl, soweit bekannt, aufschlüsseln)
a) insbesondere im Hinblick auf die Bundeswehr im Freistaat Sachsen,
b) insbesondere im Hinblick auf die Bundespolizei im Freistaat Sachsen,
c) insbesondere im Hinblick auf das Technische Hilfswerk im Freistaat Sachsen?
Fehlen im Freistaat Sachsen nach Kenntnis der Bundesregierung Einsatzgegenstände, Maschinen, Fahrzeuge oder anderes für den Zivil- und Katastrophenschutz insgesamt oder bei einer der genannten Organisationen (bitte aufschlüsseln)?
Wenn ja, was tut die Bundesregierung, um diese Mängel zu beseitigen, und wann sollen diese voraussichtlich beseitigt sein?
Wie viele Bitten um Amtshilfe wurden im Freistaat Sachsen in den vergangenen zehn Jahren an den Bund bzw. bundeseigene Behörden und Organisationen gerichtet (bitte nach Jahren, betroffenen Organisationen sowie Umfang der Amtshilfe aufschlüsseln)?
a) Von wem wurden Bitten um Amtshilfe gestellt (bitte aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Bitten wurden positiv beschieden (bitte aufschlüsseln)?
c) Wie viele dieser Bitten wurden negativ beschieden, und aus welchen Gründen (bitte aufschlüsseln und erläutern)?
Wie viele analoge, digitale und anderweitige Warnsysteme gibt es im Freistaat Sachsen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach System und Anzahl der Geräte aufschlüsseln)?
Wie viele Bürgerinnen und Bürger Sachsens nutzen die Warn-App NINA des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen des bundesweiten Warntags 2020 für die Systeme, Abläufe sowie weitere Aspekte des Zivil- und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen?
Wie viele Menschen sind nach Kenntnis des Bundes im Freistaat Sachsen im Zivil- und Katastrophenschutz aktiv (bitte nach berufsmäßiger oder freiwilliger Tätigkeit sowie nach Organisation aufschlüsseln)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Freistaat Sachsen insgesamt sowie regional oder nach Einsatztypus bzw. Organisation fehlende personelle Ressourcen (bitte aufschlüsseln)?
Wie fördert die Bundesregierung die Teilnahme am Zivil- und Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen, insbesondere im Hinblick auf das Ehrenamt und die Nachwuchsförderung?
Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung allein oder gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen bezüglich des grenzübergreifenden Zivil- und Katastrophenschutzes mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik?