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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Datenschutzrechtliche Bedenken an der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht"

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

15.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2815431.03.2021

Datenschutzrechtliche Bedenken an der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“

der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2015 in Auftrag gegebene Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ sollte ursprünglich bis April 2019 abgeschlossen sein (siehe Bundestagsdrucksache 19/11318). Zu einer Veröffentlichung der Studienergebnisse kam es bislang nicht. Auf Nachfrage teilte die Bundesregierung im Dezember 2020 mit, dass die abschließenden Arbeiten an der Studie noch immer ausgeführt würden und eine Veröffentlichung erst im Jahr 2021 möglich sei (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 147 der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr auf Bundestagsdrucksache 19/25435).

Die Studie ist bereits in der Vergangenheit mehrfach in die Kritik geraten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 19/27093). Zuletzt wurde bekannt, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die weitere Auswertung der Studie aufgrund von erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken untersagt hat. In dem entsprechenden Bescheid vom Februar 2021 werden die Einwilligungen der Studienteilnehmer bemängelt. Bereits im Frühjahr 2017 soll der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gegenüber dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstmals entsprechende Bedenken geäußert haben. Laut Bundesministerium stünden die Behörden seither mehrfach im Austausch, um offene Fragen und Beanstandungen zur Studie zu klären. Das Bundesministerium prüft derzeit die Kritik und ob die Untersagungsverfügung einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterzogen werden soll (https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/datenschutz-umstrittene-trennungskinder-studie-vorerst-gestoppt-a-2d02589b-033a-4a53-92b4-4369bf2dfc64).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erstmals im Frühjahr 2017 datenschutzrechtliche Bedenken an der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ geäußert?

Wenn ja, welche konkreten Bedenken wurden geäußert?

Wenn ja, teilte die Bundesregierung seinerzeit die geäußerten Bedenken?

2

Sofern der Bundesregierung datenschutzrechtliche Bedenken im Verlauf der Forschungsarbeiten zur Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ bekannt geworden sind, welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seinerzeit ergriffen, um den weiteren Verlauf der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ nicht zu gefährden?

3

Welche offenen Fragen und Beanstandungen zur Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ wurden seit 2017 zwischen der Bundesregierung und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit diskutiert?

Mit welchem Ergebnis?

4

Wurde der wissenschaftliche Beirat zur Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ über datenschutzrechtliche Bedenken seitens des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit oder andere Beanstandungen informiert?

Wenn ja, über welche?

Wenn nein, wieso nicht?

5

Seit wann hatte die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die weitere Auswertung der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ untersagen könnte?

6

Welchen konkreten Inhalt hat der Bescheid des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, mit dem die weitere Auswertung der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ untersagt wird?

7

Wird die Bundesregierung den Bescheid einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterziehen?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, wieso nicht?

8

Sofern die Bundesregierung von einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung des Bescheides absieht, wie wirkt sich dies nach Auffassung der Bundesregierung auf die weitere Auswertung der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ aus?

9

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit die Auswertung der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ fortgesetzt werden kann?

10

Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Veröffentlichung der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“?

Berlin, den 24. März 2021

Christian Lindner und Fraktion

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