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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Transparenz und Richtigkeit der Datei "Gewalttäter Sport"

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

21.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2820801.04.2021

Transparenz und Richtigkeit der Datei „Gewalttäter Sport“

der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Jürgen Martens, Dr. Martin Neumann, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Sicherheit rund um Sportgroßveranstaltungen muss gewährleistet werden. In einer oft unübersichtlichen Gemengelage nutzen die Sicherheitsbehörden auch Verbunddateien zur Verarbeitung und zum Austausch ihrer Erkenntnisse. Die vom Bundeskriminalamt geführte Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ soll der Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen und sonstiger Straftaten, insbesondere im Zusammenhang mit Fußballspielen, dienen. In der Datei werden, trotz des eindeutigen Titels, jedoch nicht nur Daten aus Gewalttaten bzw. von Gewalttätern gespeichert. Als Speicherungsgründe werden auch Delikte unterhalb der Schwelle zur Gewalttätigkeit erfasst (z. B. Diebstahl, § 242 des Strafgesetzbuches (StGB); Beleidigung, § 185 StGB). Vielfach kommt es zu einer Datenerfassung noch bevor wegen Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren in Betracht käme. Zum Teil sind auch Personen betroffen, gegen die bestimmte präventive polizeiliche Maßnahmen getroffen wurden: Mit Stand vom 4. Februar 2021 umfassten die Speicherungsgründe „Personalienfeststellung, Platzverweis und Ingewahrsamnahme“ 1 969 der insgesamt 9 815 Gründe (entspricht 20 Prozent; vgl. hierzu die Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/26771). Vor dem Hintergrund denkbarer Folgen einer Erfassung für die betroffenen Personen erscheint es nach Ansicht der Fragesteller bedenklich, dass der Begriff des Gewalttäters in diesem Zusammenhang weit von seinem Tatsachenkern entfernt verwendet wird. Aus Sicht der Fragesteller müsste die Mindestvoraussetzung einer Speicherung insofern sein, dass die betreffenden Personen überhaupt eine derartige Tat begangen haben. Werden Verfahren eingestellt oder erfolgt vor Gericht ein Freispruch, verbleiben die Personen derzeit trotzdem in der Datei bis zur maximalen Speicherfrist von fünf Jahren. Eine vorzeitige Löschung erfordert einen dahingehenden Antrag des Betroffenen, der aber aufgrund der fehlenden Information über die Eintragung (außer in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Bremen) von dieser regelmäßig keine Kenntnis erlangt hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Woraus ergeben sich die konkreten rechtlichen Rahmenbedingungen für die Speicherung in der und Eintragungen in die Datei „Gewalttäter Sport“?

2

Sind alle diese Rechtsquellen öffentlich zugänglich?

a) Wenn ja, wie sind diese für die Betroffenen gesammelt ersichtlich?

b) Wenn nein, warum nicht?

3

Ist eine datenschutzrechtliche Prüfung der Datei durch die zuständigen Aufsichtsbehörden im Datenschutz und der Informationsfreiheit vorgesehen?

4

Wie schätzt die Bundesregierung die Speicherpraxis vor dem Hintergrund datenschutzrechtlicher Grundprinzipien wie Transparenz, Datenminimierung oder Richtigkeit von personenbezogenen Daten ein?

5

Wie viele Männer, Frauen oder sich nicht einem Geschlecht zuordnende Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Datei gespeichert?

6

Wie viele Speicherungen wurden seit 2013 jeweils jährlich vorgenommen (bitte aufschlüsseln)?

7

Wie verteilen sich die derzeit in der Datei gespeicherten Personen auf die Bundesländer und die Bundespolizei (bitte aufschlüsseln)?

8

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Altersdurchschnitt der derzeit in der Datei gespeicherten Personen?

9

Erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung Übermittlungen von Daten aus der Datei „Gewalttäter Sport“ an außerpolizeiliche öffentliche Stellen oder an Dritte (beispielsweise Vereine)?

a) Wenn ja, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen, zu welchen Anlässen und an welche konkreten Adressaten erfolgte eine Übermittlung?

b) Wie viele Fälle einer entsprechenden Übermittlung sind seit dem Jahr 2013 bekannt?

c) Erfolgt ein routine- oder turnusmäßiger Austausch mit anderen Stellen oder Akteuren des Sports, und wie verfahren diese mit den personenbezogenen Daten aus der Datei?

d) Wenn nein, wie ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zu verstehen, dass nach offiziellen Angaben zur Datei „bundesweite Stadionverbote (...) durch den jeweiligen Fußballverein oder den DFB nach Anregung durch die Polizei ausgesprochen“ werden (vgl. https://polizei.nrw/artikel/datei-gewalttaeter-sport)?

10

Werden Daten aus der Datei auch an Polizeibehörden und öffentliche Stellen sowie Dritte (beispielsweise Vereine) anderer Staaten übermittelt?

a) Wenn ja, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen, zu welchen Anlässen und an welche konkreten Adressaten erfolgte eine Übermittlung?

b) Wie viele Fälle einer Übermittlung an die jeweiligen Stellen sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 bekannt?

11

Welche konkreten Auswirkungen hat ein Eintrag in der Datei „Gewalttäter Sport“ für den Betroffenen, wenn er ein Stadion betreten möchte?

a) Liegt es im Ermessen des Hausrechts der Fußballvereine, ihn abzuweisen?

b) Besteht eine Verpflichtung für Fußballvereine, Betroffene beim Betreten des Stadions abzuweisen?

12

Welche Folgen kann eine Eintragung, nach Kenntnis der Bundesregierung, für die in der Datei gespeicherten Personen haben?

13

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen eine Eintragung in die Datei „Gewalttäter Sport“ mit einem verhängten bundesweiten oder lokalen Stadionverbot in Verbindung steht (bitte nach Zahl und Jahr ab 2013 aufschlüsseln)?

14

Welche staatlichen bzw. polizeilichen Maßnahmen kann eine Eintragung zur Folge haben oder hat eine Eintragung regelmäßig zur Folge?

15

Werden betroffene Personen nach Kenntnis der Bunderegierung über eine Speicherung ihrer Daten in der Datei „Gewalttäter Sport“ informiert?

a) Falls ja, wann, in welcher Form und durch wen erfolgt die Information?

b) Falls nein, wieso nicht, und wäre es aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht erforderlich, betroffene Personen zu informieren (bitte begründen)?

16

Welche persönlichen Informationsansprüche haben betroffene Personen hinsichtlich der über sie in der Datei gespeicherten Daten, und auf welcher Rechtsgrundlage basieren diese Ansprüche?

17

Auf welche Weise und in welcher Form können betroffene Personen ihre Informationsansprüche hinsichtlich einer Datenspeicherung wahrnehmen?

18

Unter welchen Umständen können von der Speicherung Betroffene mehrfach erfasst werden?

a) Wie wird die Mehrfacherfassung in der Datei kenntlich gemacht?

b) Wie wirkt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf die maximale Speicherfrist von fünf Jahren aus, wenn Personen mehrfach erfasst werden?

19

Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von der Aufnahme eines Sachverhalts oder dem Tatzeitpunkt bis zur Speicherung in der Datei?

a) Welche Vorgänge sind in diesem Zusammenhang konkret unter „Sachverhaltsklärung im Rahmen notwendiger polizeilicher Ermittlungshandlungen“ zu verstehen, die dem Eintrag vorangehen soll (Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/26771)?

b) Liegen der Bundesregierung nähere Angaben zu den ebenda angeführten „Zusammenkünfte von Fan/Störergruppen“ vor?

c) Liegen der Bundesregierung nähere Angaben zu den ebenda angeführten „Drittort-Auseinandersetzungen“ vor?

20

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit auch Personen aus dem Umfeld von Vereinen anderer Sportarten als dem Fußball erfasst worden?

a) Wenn ja, welche Sportarten und Vereine sind hier in den Fokus geraten, und aus welchen Gründen?

b) Wenn nein, warum nicht?

21

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch Daten von Personen aus dem Umfeld von Vereinen des Amateurbereichs gespeichert?

22

Wie definiert die Bundesregierung „Fußballfans“, die in die Datei aufgenommen werden?

23

Welche Aufgaben kommen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Absicherung von Fußballspielen der Bundespolizei fankundigen Beamten (FKB) und szenekundigen Beamten (SKB) zu?

a) Wie viele fankundige Beamte gibt es bei der Bundespolizei?

b) Wie viele szenekundige Beamte gibt es bei der Bundespolizei?

c) Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Anzahl an FKB und SKB zur Absicherung bundesweiter Sportveranstaltungen zukünftig ausreicht und prognostisch mit einem Stellenaufwuchs zu rechnen ist?

24

Denkt man über eine Erweiterung der Kategorien (A, B und C) nach?

a) Welche Kriterien gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um als Kategorie A („A-Fan“) in die Datei eingetragen zu werden, und wie verhält sich ein friedlicher Fan, der in diese Kategorie der Datei aufgenommen wird?

b) Welche Kriterien gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um als Kategorie B („B-Fan“) in die Datei eingetragen zu werden, und wie verhält sich ein gewaltbereiter bzw. gewaltgeneigter Fan, der in diese Kategorie der Datei aufgenommen wird?

c) Welche Kriterien gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um als Kategorie C („C-Fan“) in die Datei eingetragen zu werden, und wie verhält sich ein gewaltsuchender Fan, der in diese Kategorie der Datei aufgenommen wird?

Berlin, den 24. März 2021

Christian Lindner und Fraktion

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