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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen der Wasserrahmenrichtlinie auf Erhalt und Ausbau der Wasserstraßeninfrastruktur

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

20.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2821001.04.2021

Auswirkungen der Wasserrahmenrichtlinie auf Erhalt und Ausbau der Wasserstraßeninfrastruktur

der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Torsten Herbst, Dr. Christinan Jung, Daniela Kluckert, Oliver Luksic, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Daniel Föst, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) trat am 22. Dezember 2000 in Kraft und wurde durch die Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes von 2002 in deutsches Recht umgesetzt. Ein Ziel der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist es, bei Oberflächengewässern den guten ökologischen Zustand bzw. bei als künstlich oder erheblich verändert eingestuften Gewässern das gute ökologische Potenzial und den guten chemischen Zustand zu erreichen. Dieses Ziel der WRRL soll grundsätzlich spätestens bis Ende 2027 erreicht sein. Nach dem Stand von September 2016 erreichen in Deutschland unter den 8 995 Wasserkörpern lediglich 799 den guten ökologischen Zustand, das entspricht einem Anteil von 8,2 Prozent. Von den 8 995 Wasserkörpern sind allerdings ca. 50 Prozent als künstlich oder erheblich verändert eingestuft.

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) rechnete mit einer Umsetzung der WRRL im Jahr 2050. Die Bundesregierung geht im Gegensatz dazu in ihrem Gesetzentwurf über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie davon aus, dass die WRRL bis 2027 fristgerecht umgesetzt werden kann. Diese Ansicht ist nach Auffassung der Fragesteller leider nicht nachvollziehbar, da allein die Ermittlung des zusätzlichen Investitionsbedarfs auf den von den Bundesländern insgesamt gemeldeten – nach Ansicht der Fragesteller zum Teil noch sehr unkonkreten – Wasserrahmenrichtliniemaßnahmen zur Entwicklung der Hydromorphologie an den Bundeswasserstraßen basiert (Bundestagsdrucksache 19/26827).

Dass die Bundesregierung davon ausgeht, die WRRL fristgerecht umzusetzen ist überaus interessant, weil sie es nach Ansicht der Fragesteller nicht einmal schafft die wichtigsten Projekte des Bundesverkehrswegeplans mit einem Kosten-Nutzen-Faktor von 30, wie die Abladeoptimierung Mittelrhein, bis zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt (2030) umzusetzen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/6687. Nachfolgend soll daher erfragt werden, wie die WRRL nach Ansicht der Bundesregierung 23 Jahre schneller umgesetzt werden soll, als die zuständige Bundesbehörde selbst angibt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Projekte zur Umsetzung der WRRL wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits umgesetzt?

2

Warum geht die GDWS nach Kenntnis der Bundesregierung von einer Umsetzung der WRRL bis 2050 aus?

3

Was muss aus Sicht der Bundesregierung geschehen, um die WRRL bis 2027 umzusetzen?

4

Mit welchem zusätzlichen Verwaltungsaufwand rechnet die Bundesregierung für die Umsetzung der WRRL (bitte Sach- und Personalaufwand für die einzelnen Bundebehörden angeben)?

5

Wie viele Projekte müssen nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt werden, damit die WRRL bis 2027 umgesetzt wird?

6

Welche Projekte müssen nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt werden, damit die WRRL bis 2027 umgesetzt wird (bitte nach Projekten aufschlüsseln)?

7

Wie viele Mitarbeiter in Behörden sind bereits heute mit der Umsetzung dieser Projekte beschäftigt (bitte nach Projekten aufschlüsseln)?

8

Wie viele Mitarbeiter müssen für die Umsetzung der einzelnen Projekte bis 2027 neu eingestellt werden (bitte nach Projekten aufschlüsseln)?

9

Bis wann sollen die zusätzlichen Stellen besetzt sein, die die Bundesregierung für Umsetzung der WRRL vorgesehen hat?

10

Geht die Bundesregierung davon aus, dass andere Infrastrukturprojekte aufgrund der WRRL verspätet umgesetzt werden?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche?

11

Anhand welcher Kriterien lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung bestimmen, ob ein wasserwirtschaftlicher Ausbau zur Erreichung der Ziele der WRRL erforderlich ist?

12

Benutzen die GDWS und die Bundesregierung andere Kriterien, anhand welcher sich bestimmen lässt, ob ein wasserwirtschaftlicher Ausbau zur Erreichung der Ziele der WRRL erforderlich ist?

Wenn ja, welche sind das?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

13

Kommen GDWS und Bundesregierung zum gleichen Ergebnis bei der Bewertung, ob ein wasserwirtschaftlicher Ausbau zur Erreichung der Ziele der WRRL erforderlich ist?

Wenn ja, wie lautet es?

Wenn nein, wie lauten beide Ergebnisse?

Wenn nein, warum nicht?

14

Wie lang ist die Strecke, an denen Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL vorgenommen werden müssen?

15

Wie viel Prozent der Bundeswasserstraßen sind davon betroffen?

16

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, dass auch andere Wasserinfrastrukturprojekte von Synergieeffekten profitieren und dadurch erheblich schneller umgesetzt werden können?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 17. März 2021

Christian Lindner und Fraktion

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