Förderprogramme des Bundes zur Unterstützung der Sanierung von Altlasten
der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Corona-Pandemie hat nach Ansicht der Fragesteller nochmals eindrücklich vor Augen geführt, wie wichtig es ist, Gefahren und Risiken für die Gesundheit aus anderen Quellen möglichst einzudämmen und das unmittelbare private Wohnumfeld als Raum persönlicher Nutzung und Entfaltung zu schützen und zu erhalten. In diesem Zusammenhang ist an ein Thema zu erinnern, das in jüngerer Vergangenheit etwas aus dem Blick geraten ist: Noch immer ist eine Vielzahl der Bürgerinnen und Bürger damit konfrontiert, auf altlastenbelasteten Grundstücken zu wohnen.
Der Bund hat hierzu bereits vor Jahrzehnten mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz und der Bundes-Bodenschutzverordnung sowie hinsichtlich der radioaktiven Altlasten jüngst auch mit dem neuen Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung entsprechende Regelungen getroffen. Der Vollzug obliegt hingegen den Ländern, die die Erfüllung dieser Aufgabe überwiegend an die kommunale Ebene weitergegeben haben.
Von Betroffenen wird den Fragestellern allerdings zurückgemeldet, dass die Sanierung von Altlasten nur schleppend vorangeht und bisweilen komplett ins Stocken geraten ist. Hintergrund sind auch langwierige Rechtsstreitigkeiten, weil die Bodenschutzbehörden vorrangig die betroffenen Grundstückseigentümer in Anspruch nehmen und die Sanierung nicht selten mit erheblichen Kosten verbunden ist. Die Situation hat sich durch das neue Strahlenschutzgesetz und die neue Strahlenschutzverordnung für die radioaktiven Altlasten nach Auffassung der Fragesteller sogar noch verschärft, weil sich die Kosten für die Entsorgung dabei auf bis zu 50 000 Euro je Tonne belaufen. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar bereits im Jahr 2000 festgehalten, dass Grundstückseigentümer grundsätzlich nur bis maximal zur Höhe des Wertes des sanierten Grundstücks haften, doch nach Ansicht der Fragesteller überfordert auch dies praktisch viele Betroffene. Vor diesem Hintergrund ergeben sich mehrere Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele mit Altlasten belastete Flächen und wie viele altlastenverdächtige Flächen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig in Deutschland (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele der in Frage 1 genannten Flächen sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit radioaktiven Altlasten belastet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele mit Altlasten belastete Flächen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren saniert (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele mit Altlasten belastete Flächen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in den kommenden fünf Jahren saniert werden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Kosten sind dem Bund in den vergangenen zehn Jahren durch die Sanierung von mit Altlasten belasteten Flächen entstanden (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Welche Kosten sind Privaten, Ländern und Kommunen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren durch die Sanierung von mit Altlasten belasteten Flächen entstanden (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Wie haben sich die durch die Förderprogramme des Bundes zur Unterstützung der Sanierung von Altlasten zur Verfügung gestellten Mittel in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahr und Förderprogramm aufschlüsseln)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Programme des Bundes zur Förderung der Sanierung von Altlasten, insbesondere radioaktiver Altlasten, auszuweiten, und wenn ja, mit welchem Finanzvolumen, und bis wann?
Erlauben es die bestehenden oder geplanten Förderprogramme nach Kenntnis der Bundesregierung, die Kommunen bei der Übernahme von Grundstücken zu unterstützen, deren Sanierung den Grundstückswert übersteigt oder dies sonst den Eigentümern nicht zuzumuten ist?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Verfahrensdauer von Rechtsstreitigkeiten vor, in denen mit Altlasten belastete Verdachtsflächen Verfahrensgegenstand sind?
Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass Bürgerinnen und Bürger, die unverschuldet Eigentümer eines altlastenbelasteten Grundstücks geworden sind und ihr Wohnhaus darauf errichtet haben, ihr Eigentum bzw. ihre wirtschaftliche Existenz nicht verlieren?
Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung der im Grundgesetz garantierte effektive Rechtsschutz in zeitlicher und materieller Hinsicht vor dem Hintergrund sichergestellt, dass solche Rechtsstreitigkeiten mehrere Jahre bis sogar Jahrzehnte andauern können und die im Boden- und Strahlenschutzrecht kundigen Rechtsanwälte nach Auffassung der Fragesteller in vielen Fällen nicht auf der Basis gesetzlicher Gebühren, sondern nur auf Basis deutlich hierüber hinausgehender Stundensätze arbeiten?