Mittelabfluss des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Für die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind in Deutschland grundsätzlich die Länder und Kommunen zuständig. Sie sorgen dafür, dass den Menschen ein attraktives Angebot öffentlicher Verkehrsträger mit Bussen, U- und S-Bahnen sowie Straßenbahnen zur Verfügung steht. Die nötigen Investitionen in diese öffentlichen Verkehrsinfrastrukturen überfordern jedoch häufig einzelne Kommunen. Insbesondere bei spurgebundenen Verkehrsträgern wie Bahnen oder Trams in Großstädten übersteigt der Finanzbedarf für Ausbau und Modernisierung die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel deutlich. Der Bund gewährt den Ländern und Kommunen daher Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG).
Die durch das GVFG zur Verfügung gestellten Bundesmittel wurden in den letzten Jahren stetig erhöht. So wurden im Jahr 2018 333 Mio. Euro bereitgestellt. Mit der letzten Novellierung des GVFG im März 2020 hat sich dieser Betrag im Jahr 2021 auf 1 Mrd. Euro erhöht. Das Gesetz sieht zudem vor, die Mittel ab dem Jahr 2025 auf 2 Mrd. Euro zu verdoppeln und mit jährlich 2,5 Prozent zu dynamisieren. Die Neufassung des vergangenen Jahres regelt darüber hinaus eine Ausweitung der Fördertatbestände. Seitdem können die GVFG-Mittel nicht nur für den Neu- und Ausbau verwendet werden, sondern ebenso für Sanierungsprojekte. Darüber hinaus wurden unter anderem die Grenzen von zuwendungsfähigen Kosten abgesenkt, die Restriktionen zu besonderen Bahnkörpern abgebaut und Investitionen in Projekte ermöglicht, die zu einer Kapazitätserhöhung im bestehenden Netz oder Verbesserungen der Betriebsqualität führen. Aufgrund der in den vergangenen Jahren mehrfach angehobenen Bundesmittel stellen sich nun insbesondere Fragen bezüglich des Mittelabflusses.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Projekte wurden mit Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes in den vergangenen zehn Jahren gefördert, und wie hoch waren die jeweiligen Kosten (bitte jeweils einzeln angeben sowie nach Jahr und Land aufschlüsseln)?
Wie lange haben die Projektfeststellungsverfahren der in Frage 1 genannten Projekte jeweils gedauert?
Wie hoch war der Abfluss der Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes in den vergangenen zehn Jahren (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele Förderanträge sind in den vergangenen zehn Jahren abgelehnt worden (bitte nach Land aufschlüsseln)?
Welche Förderanträge liegen der Bundesregierung gegenwärtig vor, und auf welches Finanzvolumen belaufen sich diese?
Bis wann plant die Bundesregierung über diese Förderanträge zu bescheiden?
Wie viele Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sind im Jahr 2021 bereits abgeflossen?
Wie viele Planstellen befassen sich im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit den Projektfeststellungsverfahren für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, und wie hat sich deren Zahl in den vergangenen zehn Jahren verändert?
Plant die Bundesregierung, die Zahl der Planstellen zukünftig zu erhöhen? Falls ja, in welchem Ausmaß, falls nein, warum nicht?