Mittelabrufe 2017 bis 2019 und Ausgestaltung der Bundesprogramme zur Städtebauförderung
der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Otto Fricke, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Michael Georg Link, Bettina Stark-Watzinger, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Städtebauförderung des Bundes wurde von 2019 zu 2020 umstrukturiert. Hierbei wurden die bestehenden sechs Programme mit anderen Mitteln aus dem Bereich der Stadtentwicklung gebündelt. Die neue Struktur ab 2020 ist gekennzeichnet durch drei Programme mit einem Mittelvolumen von jeweils 790 Mio. Euro in den Bundeshaushalten 2020 und 2021 (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Broschüre „Städtebauförderung 2020“; Bundeshaushaltsgesetze 2020 und 2021).
Im jüngsten Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) über die Förderung des Städtebaus durch den Bund wird u. a. festgehalten, dass es sich um eine ständige Finanzierung von Länderaufgaben handele, das Mittelvolumen nicht bedarfsgerecht sei, hohe Ausgabenreste bestünden und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) keine messbaren Ziele festlege. Um verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenzuwirken, habe das BMI gegenüber dem Bundesrechnungshof zugesagt, eine bessere verfassungsrechtliche Verankerung der Städtebauförderung zu prüfen. Darüber hinaus seien im Jahr 2018 über 900 Maßnahmen seit 15 Jahren gefördert worden (BRH-BE nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) über die Förderung des Städtebaus, 4. Februar 2021).
Die Neustrukturierung der Städtebauförderung und die neuerliche Kritik des Bundesrechnungshofs nehmen wir zum Anlass, um die Mittelabrufe der sechs Programme von 2017 bis 2019 sowie die gegenwärtige Ausgestaltung der Städtebauförderung in den Fokus zu rücken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Mittelabrufe weisen nach Kenntnis der Bundesregierung die sechs Programme der Städtebauförderung a) Stadtumbau, b) Soziale Stadt, c) Städtebaulicher Denkmalschutz, d) Aktive Stadt- und Ortszentren, e) Kleinere Städte und Gemeinden, f) Zukunft Stadtgrün im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2019 jeweils auf (bitte die pro Jahr jeweils bewilligten und abgerufenen Mittel angeben)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Durchschnittswert der finanziellen Beteiligung der Bundesländer an der Förderung des Städtebaus jeweils in den Jahren 2017 bis 2019 (bitte nach Bundesländern gesamt sowie einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Mittelabrufe weist das Programm „Stadtumbau“ nach Kenntnis der Bundesregierung in den „neuen“ und „alten“ Bundesländern im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2019 auf (bitte die pro Jahr jeweils bewilligten und abgerufenen Mittel angeben)?
Welche Mittelabrufe weist das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ nach Kenntnis der Bundesregierung in den „neuen“ und „alten“ Bundesländern im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2019 auf (bitte die pro Jahr jeweils bewilligten und abgerufenen Mittel angeben)?
Welche Mittelabrufe weist das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ nach Kenntnis der Bundesregierung in den „neuen“ und „alten“ Bundesländern im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2019 auf (bitte die pro Jahr jeweils bewilligten und abgerufenen Mittel angeben)?
Welche Mittelabrufe weist das Programm „Soziale Stadt“ nach Kenntnis der Bundesregierung in a) Großstadtregionen der „neuen“ sowie „alten“ Bundesländer, b) Gebieten außerhalb von Großstadtregionen in den „neuen“ sowie „alten“ Bundesländern im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2019 auf (bitte die pro Jahr jeweils bewilligten und abgerufenen Mittel angeben)?
Wie viele Maßnahmen wurden im Rahmen der Bundesprogramme zur Städtebauförderung nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2019 über a) zehn Jahre, b) 15 Jahre, c) 17 Jahre gefördert?
Sprechen nach Ansicht der Bundesregierung Gründe gegen eine Begrenzung der maximalen Förderdauer für Maßnahmen, z. B. auf zehn oder 15 Jahre? Wenn ja, welche Gründe sind dies?
Auf welchen Kriterien und Indikatoren beruht nach Kenntnis der Bundesregierung der neue Schlüssel für die Verteilung der Mittel aus den Programmen zur Städtebauförderung auf die Bundesländer, der ab dem Jahr 2021 gilt, und anhand welcher Kriterien werden die jeweiligen Programmziele gewichtet?
Welche Kenntnisse und Einschätzungen liegen der Bundesregierung zum weiteren, zukünftigen Mittelbedarf der seit 2020 bestehenden drei Programme „Lebendige Zentren“ (Bundeshaushalt 2021: 300 Mio. Euro), Sozialer Zusammenhalt (Bundeshaushalt 2021: 200 Mio. Euro) sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (Bundeshaushalt 2021: 290 Mio. Euro) vor?
Welche Kenntnisse und Einschätzungen liegen der Bundesregierung zum zukünftigen Mittelbedarf von a) Großstadtregionen, b) Gebieten außerhalb von Großstadtregionen insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklungen sowie der Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen vor?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Prüfung betreffend die bessere verfassungsrechtliche Verankerung der Städtebauförderung, die durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gegenüber dem Bundesrechnungshof zugesagt wurde, sowie der weitere Zeithorizont der Prüfung und die Planung für die Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse?
Welche Kenntnisse und Einschätzungen liegen der Bundesregierung dazu vor, ob, und wenn ja, inwieweit die Städtebauförderung des Bundes eine dauerhaft angelegte Finanzierung originärer Länderaufgaben darstellt?
Wie begründen nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls die Bundesländer, dass zur Förderung des Städtebaus Bundesmittel notwendig sind?