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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gewalt im Sport

(insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

25.05.2021

Antwortdauer

29 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2898626.04.2021

Gewalt im Sport

der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In der durch die Zuwendungsempfänger abgegebenen „Eigenerklärung zur Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Sport“ im Rahmen der Spitzensportförderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sind die Sportverbände und Sportorganisationen verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2020 ein Fort- und Weiterbildungskonzept zur Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihrer Organisation zum Thema sexualisierte Gewalt zu erstellen.“, antwortete das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/17178. Gewalt im Sport ist nach Aufdeckung der jüngsten Fälle vielschichtig und unmittelbar verwoben mit dem Sport auf Landes- und Bundesebene, weswegen es nach Ansicht der Fragesteller Handlungsansätze und Anlaufstellen für betroffene Sportler benötigt, um die Eigenerklärungen der Sportverbände und Sportorganisationen nachhaltig und gewissenhaft umzusetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung alle betroffenen Verbände die „Eigenerklärung zur Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Sport“ fristgerecht abgegeben?

a) Fallen unter die betroffenen Verbände neben olympischen und paralympischen Verbänden auch Verbände mit besonderen Aufgaben, welche die „Eigenerklärung zur Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Sport“ abgeben mussten?

b) Welche Verbände haben nach Kenntnis der Bundesregierung die „Eigenerklärung zur Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Sport“ (noch) nicht abgegeben, und welche Gründe gibt es hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung?

2

Wer kontrolliert nach Kenntnis der Bundesregierung

a) die Umsetzung der Einsichtnahme der Verbände in erweiterte Führungszeugnisse, und wie ist es sichergestellt, dass alle betroffenen Trainer und Trainerinnen ihre erweiterten Führungszeugnisse offenlegen,

b) die Vollständigkeit und inhaltliche Korrektheit der von den Verbänden abgegebenen „Eigenerklärung zur Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Sport“,

c) die Nachbereitung der eingereichten „Eigenerklärung zur Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Sport“, sofern diese nach Fristende am 31. Dezember 2020 unvollständig oder fehlerhaft abgegeben wurden?

3

Welche weiteren Maßnahmen werden bzw. wurden nach erfolglosem Verstreichen der Abgabefrist der „Eigenerklärung zur Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Sport“ eingeleitet?

4

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach Auslaufen des vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft finanzierten Forschungsvorhabens „Trainer*innen als zentrale Akteur*innen in der Prävention sexualisierter Gewalt: Umgang mit Nähe und Distanz im Verbundsystem Nachwuchsleistungssport (TraiNah)“ (Laufzeit: 1. April 2019 bis 31. März 2021) eine Weiterfinanzierung des Forschungsvorhabens geplant?

a) Wenn ja, in welcher Höhe?

b) Wenn nein, warum nicht?

5

In welcher Weise hat das Forschungsvorhaben Einfluss auf die „Eigenerklärung zur Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Sport“, die die Sportverbände bis 31. Dezember 2020 einzureichen hatten?

6

Wie definiert die Bundesregierung „Gewalt im Sport“?

7

Welche Gewaltbereiche bzw. Gewaltdelikte fallen unter den Begriff „Gewalt im Sport“?

8

Ab welcher Grenze kann nach Ansicht der Bundesregierung von Gewalt im Sport gesprochen werden?

9

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen dem BMI, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem Deutschen Olympische Sportbund (DOSB) und den Ländern hinsichtlich der Prävention und Aufklärung von Gewalt im Sport?

10

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich der Aufklärung sexualisierter Gewalt im Sport, der von unabhängiger Stelle außerhalb des Sports übernommen werden soll?

a) Wenn ja, welchen konkreten Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, und welche Akteure sind ihrer Meinung nach dafür zuständig?

b) Wenn nein, warum nicht?

11

Wie steht die Bundesregierung zum Aufbau unabhängiger Aufklärungs- und Präventionsstrukturen gegen sexualisierte Gewalt im Sport?

12

Wie steht die Bundesregierung zur Idee von Athleten Deutschland zur Schaffung eines Unabhängigen Zentrums für Safe Sport, das Anlauf und Beratungsstelle von Missbrauchsopfern im Sport sein könnte (https://www.deutschlandfunk.de/sexualisierte-gewalt-im-sport-athletenvertretung.890.de.html?dram:article_id=492320)?

14

Wie sieht die Bundesregierung den Vorschlag von Athleten Deutschland, mit allen Stakeholdern einen ergebnisoffenen und strukturierten Dialogprozess zu den nötigen Strukturreformen im Kampf gegen Gewalt und Missbrauch im Sport zu führen (https://athleten-deutschland.org/pressemitteilung/missbrauch-im-sport-impulspapier-fuer-unabhaengiges-zentrum-fuer-safe-sport/)?

15

Wie wird die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen im Sport nach Kenntnis der Bundesregierung kontrolliert, gemonitored und evaluiert?

16

Wie oft wird die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen im Sport, denen Eigenerklärungen der Verbände zugrunde liegen, nach Kenntnis der Bundesregierung kontrolliert?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die Konzeptionierung des dsj-Stufenmodells, an dessen Ende die Risikoanalyse steht (https://www.dsj.de/fileadmin/user_upload/Handlungsfelder/Praevention_Intervention/sexualisierte_Gewalt/dsj-Stufenmodell_Richtlinien_u._Qualitaetsstandards_zu_PSG.pdf)?

18

Sollte eine Risikobewertung im dsj-Stufenmodell nach Meinung der Bundesregierung an erster Stelle stehen und darauf aufbauend alle weiteren Präventionsmaßnahmen?

a) Wenn ja, warum wird das nach Kenntnis der Bundesregierung nicht umgesetzt?

b) Wenn nein, warum nicht?

19

Welche Experten und Expertinnen sind der Bundesregierung bekannt, die unabhängig Risikoanalysen für Verbände durchführen?

a) Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung Bedarf, die Anzahl dieser Expertinnen und Experten zu erweitern?

b) Sollten diese nach Einschätzung der Bundesregierung von unabhängiger Stelle finanziert werden?

20

Ist das DOSB- und dsj-Stufenmodell zur Aufklärung sexualisierter Gewalt im Sport nach Meinung der Bundesregierung ausreichend?

21

Ist die Knüpfung der BMI-Gelder an Förderungen durch Eigenerklärungen nach Meinung der Bundesregierung ausreichend (bitte begründen)?

22

Wie und durch wen wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass Konzepte zur Aufklärung sexualisierter Gewalt im Sport tatsächlich umgesetzt werden?

23

Welche Sanktionsmöglichkeiten hat die Bundesregierung bei fehlender Umsetzung der Konzepte zur Aufklärung sexualisierter Gewalt im Sport durch die Verbände?

24

Wie und durch wen wird die Umsetzung des entsprechenden POTAS-Kriteriums zur Aufklärung sexualisierter Gewalt im Sport nach Kenntnis der Bundesregierung kontrolliert?

25

Gibt es unabhängigen Stellen, an die sich nach Kenntnis der Bundesregierung betroffene Personen wenden können, die Gewalterfahrungen im Sport gemacht haben? Sofern es gegebenenfalls nicht genügend unabhängige Anlaufstellen gibt, an wen können sich die Opfer sexualisierter Gewalt nach Ansicht der Bundesregierung dann wenden?

26

Sieht die Bundesregierung nach den jüngsten Enthüllungen rund um den Olympiastützpunkt Turnen in Chemnitz (https://www.spiegel.de/sport/turnen-spitzenturnerinnen-erheben-schwere-vorwuerfe-gegen-trainerin-gabriele-frehse-a-00000000-0002-0001-0000-000174211456), dem DSV Bundesstützpunkt Freiwasser in Würzburg (https://www.spiegel.de/sport/sexualisierte-gewalt-im-schwimmen-bundestrainer-soll-sportlerinnen-sexuell-bedraengt-und-genoetigt-haben-a-00000000-0002-0001-0000-000175447397) und dem olympischen Boxen in Baden-Württemberg (https://www.deutschlandfunk.de/sexualisierte-gewalt-ermittlungen-im-boxsport-in-baden.890.de.html?dram:article_id=490112), einhergehend mit dem Hearing der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (UKASK; https://www.aufarbeitungskommission.de/service-presse/service/meldungen/oeffentliches-hearing-sport/) und dem Positionspapier von Athleten Deutschland (https://athleten-deutschland.org/wp-content/uploads/2021/02/Anregungen-fuer-ein-Unabhaengiges-Zentrum-fuer-Safe-Sport_Athleten-Deutschland_210210.pdf) Bedarf, den Aufbau unabhängiger Anlauf- und Interventionsstrukturen in Betracht zu ziehen?

a) Wenn ja, bis wann möchte die Bundesregierung dafür Strukturen schaffen? Wie stellt sich die Bundesregierung die Ausgestaltung dieser unabhängigen Stelle konkret vor? Wer ist nach Meinung der Bundesregierung für die Finanzierung dieser unabhängigen Stelle zuständig? In welchem institutionellen Rahmen bzw. unter welcher Zuständigkeit soll diese unabhängige Stelle geschaffen werden?

b) Wenn nein, welche bestehenden Strukturen sind dafür geeignet und spezialisiert auf Missbrauchsfälle aus dem Sport?

c) Wenn nein, ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Aufgabenbereich der Intervention vom Sport selbst übernommen werden soll, und sieht sie die damit gegebenenfalls verbundenen Interessenkonflikte sowie Macht- und Abhängigkeitshierarchien?

27

Erachtet die Bundesregierung den Aufbau eigener unabhängiger Strukturen, ähnlich einer zweiten „NADA“ im Sport zur Aufklärung sexualisierter Gewalt, für nötig?

28

Was erachtet die Bundesregierung als erforderlich, um mit sexualisierter Gewalt in jedweder Form, insbesondere nach der Definition des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (https://beauftragter-missbrauch.de/praevention/was-ist-sexueller-missbrauch/definition-von-sexuellem-missbrauch), besser umgehen zu können?

29

Werden Meldungen von Gewalt- und Missbrauchserfahrungen im Sport zentral erfasst?

a) Wenn ja, von wem werden diese erfasst?

b) Wie hoch ist die Aufklärungsquote von zuständigen Stellen im Sport bei Meldungen von sexueller Gewalt nach Kenntnis der Bundesregierung?

c) Welche Folgen und Konsequenzen hat nach Kenntnis der Bundesregierung eine Meldung von sexualisierter Gewalt an zuständige Stellen im Sport üblicherweise für die betroffenen Sportler, die Sport- und Trainingssituation für alle Sportler vor Ort und die beschuldigten Personen?

d) Wenn nein, warum nicht?

e) Was spricht nach Einschätzung der Bundesregierung gegen ein nationales Fallmanagementsystem?

30

Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Drop-Out-Rate im Spitzensport wegen Gewalterfahrungen ist?

a) Wenn ja, wie hat sich die Drop-Out-Rate in den letzten zehn Jahren entwickelt?

b) Wenn ja, wie hoch sind in diesem Zusammenhang nach Kenntnis der Bundesregierung die volkswirtschaftlichen Kosten?

c) Wenn nein, warum nicht?

31

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Opfer von Gewalt im Sport für ihnen angetanes Leid Entschädigungszahlungen und/oder Wiedergutmachung erfahren?

a) Ist das Erweiterte Hilfesystem in seiner jetzigen Form hierzu geeignet?

b) Wer entscheidet über Entschädigungszahlungen für die Opfer von Gewalt im Sport?

32

Ist die Bundesregierung in internationalen Themen rund um das Thema Safe Sport eingebunden?

a) Wenn ja, wie ist sie eingebunden?

b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

Berlin, den 14. April 2021

Christian Lindner und Fraktion

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