Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung
der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Carl-Julius Cronenberg, Pascal Kober, Mattias Nölke, Johannes Vogel (Olpe), Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Arbeit hat für die eigenständige soziale und wirtschaftliche Sicherung eine herausgehobene Bedeutung und ist eine wichtige Voraussetzung für ein Leben in Selbstbestimmung und persönlicher Entfaltung.
Viele Arbeitgeber in Deutschland kommen ihrer Verantwortung nach und stellen sowohl Ausbildungsplätze als auch Arbeitsplätze zur Verfügung – und dies selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderungen. Gemäß § 154 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind private und öffentliche Arbeitgeber verpflichtet, wenigstens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze (gemäß § 156 SGB IX) mit Menschen mit Behinderungen zu besetzen.
Viele private Arbeitgeber erfüllen nicht nur die Beschäftigungspflichtquote von 5 Prozent gemäß § 154 SGB IX, sondern gehen teilweise sogar weit darüber hinaus (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1262946&topic_f=bsbm-bsbm). Andere erreichen die Pflichtquote nicht und müssen die Ausgleichsabgabe bezahlen.
Die privaten und die öffentlichen Arbeitgeber sind verpflichtet, die entsprechenden Daten einmal jährlich an die zuständige Agentur für Arbeit zu übermitteln bzw. der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt auf Verlangen vorzulegen (gemäß § 163 SGB IX).
Der öffentlichen Verwaltung des Bundes, der Länder und der sonstigen Gebietskörperschaften kommt hier ausdrücklich eine Vorbildfunktion zu, die mehr Nachdruck auf Verpflichtungen oder Appelle an die Wirtschaft erzeugen würde. Die im Zweiten Teilhabebericht der Bundesregierung aufgeführten Informationen zur Beschäftigungsquote der öffentlichen Auftraggeber (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10940, Abb. 43, S. 129) sind aus Sicht der Fragesteller nicht aussagekräftig. Auch im aktuellen Teilhabebericht der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/27890) wird nach Ansicht der Fragesteller dem Thema nicht genügend Raum eingeräumt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie hoch war jeweils im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2018 und 2019?
Wie hoch war jeweils in den nachgeordneten Behörden des Bundes der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2018 und 2019?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass in den Unternehmen mit wesentlicher Beteiligung des Bundes der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter erfasst und veröffentlicht werden soll, und falls nein, aus welchen Gründen?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundesgerichtshof der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2018 und 2019?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundessozialgericht der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2018 und 2019?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundesverwaltungsgericht der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2018 und 2019?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundesfinanzhof der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2018 und 2019?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundesarbeitsgericht der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2018 und 2019?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Truppendienstgerichten Nord und Süd der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2018 und 2019?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundeseisenbahnvermögen der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2018 und 2019?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Bundesverwaltung eine Vorbildfunktion bei der Beschäftigungsquote ausübt, und sieht die Bundesregierung mit den Beschäftigungsquoten innerhalb der Bundesverwaltung diese Vorbildfunktion als hinreichend erfüllt an?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der von den außeruniversitären Forschungseinrichtungen an die Agentur für Arbeit gemeldete Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2018 und 2019?
Wie bewertet die Bunderegierung die zunehmenden Long-COVID-Folgen im Arbeitsleben, und sieht die Bundesregierung darin Auswirkungen auch auf die Beschäftigungsquote?