Die Bundesregierung und der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes
der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Bernd Reuther, Daniela Kluckert, Torsten Herbst, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung plant mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes (2. EEMD-Gesetz) die nationale Umsetzung der am 19. April 2019 in Kraft getretenen Interoperabilitätsrichtlinie (EU) 2019/520. Ziel ist die Erhöhung der Interoperabilität der europäischen Lkw-Mautsysteme.
In diesem Zusammenhang ist auch eine Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) geplant. In § 4 BFStrMG wird dabei die Basis für die Übernahme weitreichender mautspezifischer Leistungen des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) geschaffen. Neben der Berechnung der Maut, dem Erkennungsprozess zur Unterscheidung mautpflichtiger und nicht mautpflichtiger Strecken sowie der Ermittlung abschnittsbezogener Erhebungsdaten wird auch die Erstellung der Mautbuchungsnachweise zukünftig ausschließlich vom BAG bzw. der bundeseigenen Toll Collect GmbH erbracht werden können.
Bereits zugelassene EEMD-Anbieter waren bisher verpflichtet, ein eigenes System zur Streckenidentifizierung, Tarifierung und Mautberechnung aufzubauen. Mit der Übertragung dieser Leistungen auf die Toll Collect GmbH wird der Zweck der EU-Richtlinie, den Wettbewerb durch faire Bedingungen zu fördern, ad absurdum geführt. Die Fragestellenden betrachten diese beabsichtigte Verstaatlichung des Mauterhebungsdienstes (MED) daher mit Sorge, da eine Monopolisierung den funktionierenden und für den deutschen Staat vorteilhaften europäischen Wettbewerb nachhaltig zu schädigen droht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche EEMD-Anbieter sind neben der bundeseigenen Toll Collect GmbH bisher in Deutschland zugelassen, und welche Marktanteile besitzen sie?
Wie bewertet die Bundesregierung die allgemeinen Wettbewerbsbedingungen für EEMD-Anbieter in Deutschland?
Wie garantiert die Bundesregierung eine faire und transparente Vergütung der EEMD-Anbieter?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf die Erfassungsquote der Toll Collect GmbH und der bereits in Deutschland zugelassenen EEMD-Anbieter?
Welche Erfassungsquote muss der MED der Toll Collect GmbH in Zukunft erfüllen, und welche Verbesserungen erwartet die Bundesregierung dadurch?
Welche Kostenbestandteile entstehen bei der Toll Collect GmbH für die nationale Mauterhebung (bitte aufschlüsseln)?
Wie hoch ist die Vergütung der Toll Collect GmbH für die aktuell erbrachten Mautdienstleistungen im Vergleich zu den übrigen EEMD-Anbietern?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die von der Toll Collect GmbH veranschlagten Kosten marktüblich und effizient sind?
Wie begründet die Bundesregierung die geplante Verstaatlichung des MED im Rahmen des 2. EEMD-Gesetzes, und mit welchen Argumenten rechtfertigt sie diese?
Welcher Zeitplan ist für die verpflichtende MED-Abnahme ab 2023 vorgesehen?
Wie organisiert die Bundesregierung die Umstellung auf den verpflichtenden MED, und mit welchen Transaktionskosten rechnet sie?
Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den MED bei der Toll Collect GmbH (bitte nach Personal-, Verwaltungs- und Entwicklungskosten aufschlüsseln)?
Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung bei den bereits zugelassenen EEMD-Anbietern?
Verstößt die geplante Einführung eines verpflichtenden MED bei gleichzeitiger Absenkung der Vergütung gegen das Prinzip der Investitionssicherheit bereits akkreditierter Anbieter, und wird ein vorhandener Vertrauenstatbestand verletzt?
Hat die Bundesregierung geprüft, ob die geplante Einführung eines verpflichtenden MED gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben der Europäischen Union bzw. der Bundesrepublik Deutschland verstößt, insbesondere im Hinblick auf die Chancengleichheit öffentlicher und privater Unternehmen im Wettbewerb oder auch die Chancengleichheit von bereits akkreditierten EEMD-Anbietern und neuen EEMD-Anbietern im Wettbewerb, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Hat die Bundesregierung etwaige Schadenersatzforderungen bereits akkreditierter EEMD-Anbieter geprüft, bzw. wie bewertet sie das entsprechende Haftungsrisiko?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, etwaige negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsbedingungen der EEMD-Anbieter aufgrund der Einführung eines zentralen MED abzumildern, und wie bewertet sie in diesem Kontext den Vorschlag bereits akkreditierter EEMD-Anbieter, ein Wahlrecht einzuführen zwischen der Abnahme des zentralen MED und der Erbringung der Dienstleistung durch die Anbieter selbst?
Wie garantiert die Bundesregierung die Neutralität der geplanten EEMD-Vermittlungsstelle, wenn diese bei einer bundeseigenen Behörde angesiedelt wird?