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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Der Betriebsstart der Autobahn GmbH

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

22.06.2021

Antwortdauer

36 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2971017.05.2021

Der Betriebsstart der Autobahn GmbH

der Abgeordneten Oliver Luksic, Christoph Meyer, Frank Sitta, Bernd Reuther, Daniela Kluckert, Torsten Herbst, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen einer Reform der Bundesfernstraßenverwaltung zur Gründung einer bundeseigenen GmbH, der Autobahn GmbH, entschieden. Diese ist seit dem 1. Januar 2021 für die Planung, den Bau, den Betrieb, die Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen und Fernstraßen in Deutschland verantwortlich. Seit diesem Zeitpunkt werden die Bundesautobahnen nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Mit tausenden Kilometern Autobahn und einer großen Anzahl Mitarbeitern ist die Gesellschaft damit eine der größten Infrastrukturbetreiberinnen in Deutschland. Hoheitliche Aufgaben, die weder dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur obliegen noch der Autobahn GmbH durch Beleihung zugewiesen werden, werden wiederum überwiegend durch das Fernstraßen-Bundesamt ausgeübt.

Seit dem offiziellen Betriebsstart der Autobahn GmbH zu Beginn des Jahres zeigt sie im täglichen Härtetest auf den Bundesfernstraßen ihre Stärken, aber auch Schwächen. Die verschiedenen Unternehmensaufgaben von Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßiger Verwaltung sind dabei unterschiedlichen Herausforderungen ausgesetzt. Nach Ansicht des Bundesrechnungshofes etwa bleibt die Autobahn GmbH unter ihren Möglichkeiten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Betriebsstart der Autobahn GmbH insgesamt?

2

Welche Aspekte sind aus ihrer Sicht verbesserungswürdig?

3

Welche Probleme wurden bereits behoben, und in welcher Form?

4

Wurde durch die Autobahn GmbH gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Mehrbedarf zu den im Rahmen des Bundeshaushalts zur Verfügung gestellten Mitteln kommuniziert?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, in welcher Höhe, und zu welchem Zweck?

5

Wie hoch sind die Baunebenkosten für die Projekte der Autobahn GmbH, insbesondere im Hinblick auf Ingenieursleistungen?

6

Wie hoch ist der selbst erbrachte Anteil der Autobahn GmbH sowie der Anteil externer Dienstleister daran (bitte aufschlüsseln)?

7

Sieht die Bundesregierung Verbesserungspotenzial bei der Autobahn GmbH im Hinblick auf Extremwetterlagen etwa durch Schnee, Eis oder Regen, und wenn ja, in welcher Form?

8

Wie viele Kooperationsverträge hat die Autobahn GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Ländern abgeschlossen?

a) Zu welchen Themen bzw. Bereichen, mit welcher Laufzeit, und mit welchen Ländern (bitte aufschlüsseln)?

b) Plant die Autobahn GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung, weitere Kooperationsverträge zu unterzeichnen, und wenn ja, welche, warum, und mit welcher zeitlichen Befristung (bitte aufschlüsseln)?

9

Welche voraussichtlichen Kosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die geschlossenen Kooperationsverträge in den Haushaltsjahren 2021 bis 2023 verursacht, und ergibt sich für das Haushaltsjahr 2021 betreffend die geschlossenen Kooperationsverträge ein Mehrbedarf der Autobahn GmbH?

Wenn ja, in welcher Höhe, betreffend welche Kooperationsverträge, und wie soll dieser ausgeglichen werden?

Berlin, den 13. Mai 2021

Christian Lindner und Fraktion

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