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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Novelle Bioabfallverordnung - Fremdstoffe im Bioabfall

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

17.06.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3028703.06.2021

Novelle Bioabfallverordnung − Fremdstoffe im Bioabfall

der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Bioabfälle werden kompostiert, vergärt oder als thermische Energie weiter genutzt (https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/bioabfaelle#verwertungswege-biogener-abfaelle). Durch die Vergärung und Kompostierung entsteht Humus, der in Gärten oder in der Landwirtschaft genutzt wird.

Je weniger Fremdstoffe der gesammelte Bioabfall enthält, desto einfacher ist die Verwertung und desto besser ist die Qualität des Produkts. Bereits seit 2015 sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger dazu verpflichtet, Bioabfälle getrennt zu sammeln (https://www.bmu.de/meldung/getrennte-sammlung-von-bioabfaellen-ab-1-januar-2015/).

Dabei ist die Bereitstellung einer Biotonne jedoch nicht verpflichtend. Stattdessen kann auch ein Bringsystem angeboten werden, das mit Nachteilen für die Verbraucher einhergeht: Kein Verbraucher bringt gern den Biomüll, der besonders bei hohen Temperaturen naturgemäß bereits nach kurzer Zeit starke Gerüche entwickelt und schimmelt, zu einer Sammelstelle. Dies ist nach Ansicht der Fragesteller daher keine praktikable Option, um der Verpflichtung der Getrenntsammlung von Bioabfällen nach § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) nachzukommen, wie auch die Ergebnisse einer Untersuchung des NABU nahelegen (https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/abfall-und-recycling/bioabfall/biomuell.html).

Nur für ländliche Regionen, in denen eine separate Abholung der Bioabfälle nur mit sehr großem Aufwand gewährleistet werden kann, sollten Ausnahmeregelungen geschaffen werden.

Laut Umweltbundesamt betrug der Fremdstoffgehalt in Komposten und Gärresten 2018 maximal 0,1 Prozent. Kunststoffe machten bei der am stärksten belasteten Fraktion der Bioabfallkomposte lediglich 0,03 Prozent aus. Insgesamt hat sich nach Aussage des Umweltbundesamtes die Qualität des Komposts in Deutschland stetig verbessert (https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/bioabfaelle#qualitaetsanforderungen-fur-kompost-und-garreste-).

Nichtsdestotrotz sieht die Bundesregierung weiteren Handlungsbedarf. Durch die Novellierung der Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf Böden (Bioabfallverordnung – BioAbfV) soll der Eintrag von Kunststoffen und anderen Fremdstoffen in die Umwelt weiter verringert werden. Nach § 2a NEU BioAbfV soll der Fremdstoffgehalt von Glas, Metall und Kunststoffen auf 0,5 Prozent in der Trockenmasse beschränkt werden, die zur Verwertung gesammelt wird.

Die Abnehmer stellen hohe Qualitätsansprüche an Kompostprodukte und wünschen sich möglichst wenig Fremdstoffe. Deshalb spricht sich die Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. (BGK) als unabhängige Organisation zur Gütesicherung bei Kompostprodukten für einen Anteil von Fremdstoffen im Ausgangsmaterial, d. h. den in den Anlagen angelieferten kommunalen Bioabfällen, von maximal 1 Prozent aus (https://www.kompost.de/fileadmin/user_upload/Dateien/HUK-Dateien/2021/Q1_2021/Entwurf_zur_Novelle_der_BioAbfV_03__HUK_Q1_2021.pdf). Damit geht die Anforderung der BioAbfV über die strengen Qualitätsanforderungen der BGK hinaus.

Statt Fremdstoffe nach der Sammlung der Bioabfälle abzutrennen, sollte insbesondere auch der Eintrag von Fremdstoffen während der Sammlung vermieden werden. Immer wieder besteht Unsicherheit oder Unwissenheit bei den Verbrauchern, welche Stoffe außer dem offensichtlichen Bioabfall in die Biotonne gegeben werden dürfen. Aus hygienischen Gründen und um den Bioabfall zur Biotonne oder zum Kompost zu transportieren, greifen viele Verbraucher auf Zeitungspapier, Papier-Sammeltüten oder Beutel aus bioabbaubaren Kunststoffen zurück.

Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung sollen in Zukunft Küchenkrepp und Zeitungspapier „in kleinen Mengen“ im privaten Bioabfall erlaubt sein. Die konkrete Angabe von maximal 0,5 Prozent aus der derzeitigen Bio-AbfV entfällt damit.

Auch kompostierbare Kunststoffbeutel, die nach DIN EN 13432 zertifiziert sind und überwiegend aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden, sind im Bioabfall erlaubt. Diese Kunststoffbeutel tragen durch ihre Verbraucherfreundlichkeit zur vermehrten Getrenntsammlung von Bioabfällen bei und verringern die Menge an konventionellen Kunststoffen in der Biotonne, wie das Umweltbundesamt schreibt (https://www.umweltbundesamt.de/biobasierte-biologisch-abbaubare-kunststoffe#35-welche-nachteile-haben-bioabfallsammelbeutel-aus-biologisch-abbaubaren-kunststoffen).

Allerdings darf die Kompostierung dieser Materialen gemäß Entwurf der Bundesregierung zur Novelle der BioAbfV sechs Wochen nicht überschreiten. Damit geht der Entwurf deutlich über die Anforderungen der zitierten Zertifizierungsnormen hinaus. Laut DIN EN 14995 und DIN EN 13432 (Anhang A.3.1) darf der Kompostierungsprozess höchstens zwölf Wochen betragen. Untersuchungen des Witzenhausen-Instituts und der Universität Bayreuth bestätigen, dass zertifiziert bioabbaubare Kunststoffbeutel in den meisten biologischen Bioabfallbehandlungsanlagen innerhalb der regulären Behandlungszeit vollständig abgebaut werden (https://www.muellundabfall.de/ce/kunststoffe-im-kompost/detail.html).

Nichtsdestotrotz verweisen viele Entsorger (https://www.abfallwelt.de/abfaelle/kompostierbare-biomuellbeutel/; https://www.bsr.de/biogut-21861.php) darauf, dass kompostierbare Kunststoffbeutel nicht in den Bioabfall gegeben werden dürfen.

Explizite Vorgaben bezüglich der Zertifizierung gelten ebenfalls für die Beschichtungen von Papier-Sammeltüten aus Wachsen oder Kunststoffen, jedoch nicht für die Papier-Sammeltüten selbst (S. 50 ff.; https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/19._Lp/bioabfallvo/Referentenentwurf/bioabfallvo_refe_lesefassung-bf.pdf), was in Kontrast mit dem Produktsicherheitsgesetz steht, besonders mit den §§ 3, 4 und 5.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele Bioabfälle werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland jährlich, aufgeschlüsselt für die letzten zehn Jahre, getrennt gesammelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie viele Bioabfälle werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland jährlich, aufgeschlüsselt für die letzten zehn Jahre, nicht getrennt gesammelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Fremdstoffgehalt im Bioabfall aufgeschlüsselt nach Sammlung aus privaten Haushalten, Gartenabfällen, Parkabfällen, dem Gastgewerbe, dem LebensmittelEinzelhandel und dem Lebensmittelgroßhandel, aufgeschlüsselt für die letzten zehn Jahre (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

4

Wie viele Bioabfälle werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in Deutschland wie verwertet, aufgeschlüsselt für die letzten zehn Jahre und die Bundesländer?

5

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, die Menge an Bioabfällen in den einzelnen Nutzungen zu ändern, und wie plant die Bundesregierung, dies ggf. zu erreichen?

6

Worauf begründet die Bundesregierung die Begrenzung auf maximal 0,5 Prozent Fremdstoffgehalt nach § 2a NEU BioAbfV (bitte unter Angabe der wissenschaftlichen Quellen)?

7

Welche konkreten Maßnahmen zur Behebung der Mängel, die die zuständige Behörde bei Überschreitung des Fremdstoffgehalts von 0,5 Prozent anordnen kann (§ 2a Absatz 4 NEU BioAbfV), sieht die Bundesregierung vor?

8

Wird die Bundesregierung für deutschlandweit einheitliche Vorgaben bezüglich der in der Frage 7 angesprochenen Maßnahmen sorgen, und wenn nein, warum nicht?

9

Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich technischer Möglichkeiten zur Einhaltung eines Fremdstoffgehalts von 0,5 Prozent vor, angesichts der in vielen Fällen erheblich höheren Fremdstoffgehalte bei Anlieferung des Bioabfalls aus den Kommunen und zusätzlich schwieriger Verarbeitung solch feuchter und inhomogener Bioabfälle?

10

Wie unterstützt die Bundesregierung die Aufklärung von Verbrauchern und anderen Nutzern der Bioabfallentsorgung, bzw. welche Projekte und Initiativen sind der Bundesregierung bekannt, und wie groß schätzt die Bundesregierung den Erfolg der Maßnahmen ein (bitte mit Kosten und Dauer angeben, auch geplante Maßnahmen aufführen)?

11

Wie definiert die Bundesregierung kleine Mengen an „Küchenkrepp und Altpapier (Zeitungspapier)“, die im Bioabfall laut Abfallschlüssel 20 03 01 zulässig sein sollen (S. 49, https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/19._Lp/bioabfallvo/Referentenentwurf/bioabfallvo_refe_lesefassung-bf.pdf), und wieso entfällt die definierte Angabe von maximal 0,5 Prozent mit dem Abfallschlüssel 20 01 01?

12

Sind „Küchenkrepp und Altpapier (Zeitungspapier)“ nach Auffassung der Bundesregierung schadstofffrei, und falls nein, wie rechtfertigt die Bundesregierung die Zulassung kleiner Mengen davon im privat gesammelten Bioabfall?

13

Wie definiert die Bundesregierung natürliche Wachse, und gehen nach Auffassung der Bundesregierung von natürlichen Wachsen keine Verunreinigungen oder Eintragungen von Schadstoffen in den Kompost aus?

14

Wie kann im Markt oder in den Verwertungsanlagen geprüft werden, ob für die Beschichtung der angebotenen bzw. durch die Haushalte für die getrennte Sammlung eingesetzten Papiertüten ausschließlich „natürliche“ Wachse oder auch „artifizielle“ (d. h. nichtnatürliche) Wachse eingesetzt wurden?

15

Weshalb beschränkt die Bundesregierung die Zertifizierung von Papier-Sammeltüten auf die bioabbaubare Kunststoffschicht und hat sich gegen Papier-Sammeltüten entschieden, bei denen das gesamte Produkt zertifiziert ist?

16

Warum hat die Bundesregierung sich dafür entschieden, Papier-Sammeltüten und biologisch abbaubare Kunststoffbeutel hinsichtlich ihrer Anforderungen (Zertifizierung) nicht gleich zu behandeln (level playing field)?

17

Wie viele Stellungnahmen zum Referentenentwurf der Bundesregierung (https://www.bmu.de/gesetz/referentenentwurf-einer-verordnung-zur-aenderung-abfallrechtlicher-verordnungen/) hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit während der Verbändeanhörung erhalten, und welche Absender haben der Veröffentlichung nicht widersprochen?

18

Wieso hat das Bundesumweltministerium bisher keine Stellungnahmen diesbezüglich auf seiner Homepage zur Verfügung gestellt, obwohl die Verbändeanhörung bereits am 5. Februar 2021 endete (https://www.bmu.de/gesetz/referentenentwurf-einer-verordnung-zur-aenderung-abfallrechtlicher-verordnungen/)?

19

Wann plant die Bundesregierung, einen im Kabinett abgestimmten Entwurf der BioAbfV zu veröffentlichen, nachdem bereits am 5. Februar 2021 die Verbändeanhörung endete?

Berlin, den 19. Mai 2021

Christian Lindner und Fraktion

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