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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mittelabrufe bei Bundesprogrammen für den Ausbau von Frauenhäusern sowie der Bekämpfung und Prävention von Gewalt an Frauen

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

21.06.2021

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3031204.06.2021

Mittelabrufe bei Bundesprogrammen für den Ausbau von Frauenhäusern sowie der Bekämpfung und Prävention von Gewalt an Frauen

der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Otto Fricke, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Michael Georg Link, Bettina Stark-Watzinger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Gyde Jensen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung fördert über verschiedene Bundesprogramme den Ausbau von Frauenhäusern sowie die Bekämpfung und Prävention von Gewalt an Frauen. Hierzu zählen u. a. das „Bundesprogramm zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern“ oder das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ (Bundestagsdrucksache 19/23324). Vor diesem Hintergrund richten wir den Blick auf die Mittelabrufe der entsprechenden Programme sowie die Bedarfsermittlung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie ist der Mittelabruf im Haushaltsjahr 2020 für Kapitel 17 03 Titel 893 23 „Bundesprogramm zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern – Bau, Modernisierung und Sanierung“ (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Sollte das Soll 2020 nicht erreicht worden sein, welche Gründe liegen hierfür vor?

2

Wie ist die Anzahl der a) eingegangenen, b) bewilligten, c) abgelehnten Förderanfragen mit Stichtag 30. April 2021 (2020 und 2021 insgesamt gesehen) im Rahmen des „Bundesprogramms zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern – Bau, Modernisierung und Sanierung“ (Kapitel 17 03 Titel 893 23; bitte nach Bundesländern, bei Ablehnung mit Angabe des entsprechenden Grundes aufschlüsseln)?

3

Wie ist der Mittelabruf im Haushaltsjahr 2020 für Kapitel 17 03 Titel 684 24 „Bundesprogramm zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern“ (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Sollte das Soll 2020 nicht erreicht worden sein, welche Gründe liegen hierfür vor?

4

Wie ist die Anzahl der a) eingegangenen, b) bewilligten, c) abgelehnten Förderanfragen mit Stichtag 30. April 2021 (2020 und 2021 insgesamt gesehen) im Rahmen des „Bundesprogramms zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern“ (Kapitel 17 03 Titel 684 24; bitte nach Bundesländern, bei Ablehnung mit Angabe des entsprechenden Grundes aufschlüsseln)?

5

Wie ist der Mittelabruf im Haushaltsjahr 2020 für das Projekt „Nachhaltiges technisches Empowerment von Fachberatungsstellen und Frauenhäusern in der Corona-Pandemie, Hilfesystem 2.0“ im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

6

Ergaben sich durch die Corona-Pandemie Auswirkungen auf den Ablauf des „Bundesprogramms zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern“ (Kapitel 17 03 Titel 893 23 sowie Kapitel 17 03 Titel 684 24)?

Wenn ja, welche, und wie wurde diesen entgegengewirkt?

7

Wurden seit dem 1. Januar 2018 Bitten bzw. Bedarfsmitteilungen an die Bundesregierung für eine Aufstockung der Mittel in a) Kapitel 17 03 Titel 893 23, b) Kapitel 17 03 Titel 684 24 gerichtet, und wenn ja, von wem, wann, und welcher Bedarf wurde mitgeteilt bzw. welche Mittelaufstockung erbeten?

8

Wurden seit dem 1. Januar 2018 Bitten bzw. Bedarfsmitteilungen an die Bundesregierung durch a) die Frauenhauskoordinierung e. V., b) den Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe für eine Aufstockung der Mittel des „Bundesprogramms zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern“ (Kapitel 17 03 Titel 893 23 sowie Kapitel 17 03 Titel 684 24) gerichtet, und wenn ja, wann wurde welcher Bedarf mitgeteilt bzw. welche Mittelaufstockung erbeten?

9

Bestehen von Seiten der Bundesregierung Planungen, die Bundesländer bei der Bedarfsermittlung von Frauenhausplätzen zu unterstützen, und wenn ja, welche, und wie sind diese ausgestaltet?

Wenn nein, warum nicht?

10

Wie wird der regionale Bedarf an Frauenhausplätzen in die Ausgestaltung des „Bundesprogramms zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern“ einbezogen, und welche konkreten Auswirkungen ergeben sich auf die Höhe sowie die Verteilung der Mittel des Bundesprogramms?

11

Bestehen von Seiten der Bundesregierung Planungen, eine Bund und Länder übergreifende Übersicht bzw. Datenbank zu etablieren, in welcher der regionale bzw. lokale Bedarf an Frauenhausplätzen dokumentiert und für die Umsetzung von Hilfs- und Bundesprogrammen genutzt wird, und wenn ja, seit wann, in welcher Ausgestaltung, und mit welchem Umsetzungshorizont?

Wenn nein, warum nicht?

12

Werden die Ergebnisse des Abschlussberichts der Wissenschaftlichen Begleitung zum Modellprojekt „Bedarfsanalyse und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt“ in die Erstellung des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2022 einfließen?

Wenn ja, wie, bzw. welche Änderungen bei welchen Titelansätzen, im Vergleich zum Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2021, wurden durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) mitgeteilt bzw. angemeldet?

13

Wurden im Haushaltsjahr 2020 Mittel aus Kapitel 60 02 Titel 971 04 „Globale Mehrausgabe für Kosten im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie“ sowie Kapitel 60 02 Titel 971 07 „Globale Mehrausgabe Corona-Pandemie“ für Maßnahmen bzw. Projekte betreffend den Ausbau von Frauenhäusern sowie die Bekämpfung und Prävention von Gewalt an Frauen verwendet bzw. für eine entsprechende Verwendung in anderen Einzelplänen bereitgestellt?

Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, wo wurden diese umgesetzt, und Mittel in welcher Höhe wurden aufgewendet?

Wenn nein, warum nicht?

14

Wurden im Haushaltsjahr 2021 mit Stichtag 30. April 2021 Mittel aus Kapitel 60 02 Titel 971 04 „Globale Mehrausgabe für Kosten im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie“ für Maßnahmen bzw. Projekte betreffend den Ausbau von Frauenhäusern sowie die Bekämpfung und Prävention von Gewalt an Frauen verwendet bzw. für eine entsprechende Verwendung in anderen Einzelplänen bereitgestellt?

Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, wo wurden diese umgesetzt, und Mittel in welcher Höhe wurden aufgewendet?

Wenn nein, warum nicht?

15

Wurden aus Kapitel 17 02 Titel 684 01 „Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe“, a) Projekte im Jahr 2020, b) bzw. werden im Jahr 2021 Projekte gefördert, die sich der Bekämpfung und Prävention von Gewalt an Kindern und Jugendlichen sowie häuslicher Gewalt widmen?

Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich, wo werden diese umgesetzt, mit welcher konkreten Fördermaßnahme, mit welcher Fördersumme, und wie ist der entsprechende Mittelabruf?

16

Wurden aus Kapitel 17 02 Titel 684 04 „Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie“, a) Projekte im Jahr 2020, b) bzw. werden im Jahr 2021 Projekte gefördert, die sich der Bekämpfung und Prävention von Gewalt an Frauen sowie häuslicher Gewalt widmen?

Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich, wo werden diese umgesetzt, mit welcher konkreten Fördermaßnahme, mit welcher Fördersumme, und wie ist der entsprechende Mittelabruf?

Berlin, den 19. Mai 2021

Christian Lindner und Fraktion

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