Umsetzbarkeit eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ab dem Jahr 2025
der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Nicole Bauer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die von der Bundesregierung geplante Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter wirft nach Ansicht der Fragesteller Informationsbedarf auf.
So plant die Bundesregierung laut Kabinettsbeschluss vom 5. Mai 2021, während die Kultusministerkonferenz (KMK) der Bundesländer eine Ganztagsschule ab einem Betreuungsumfang von drei Werktagen und sieben Stunden pro Tag definiert (https://web.archive.org/web/20040120023910/http://www.gew-nrw.de/binarydata/download/Fachgruppen/KMKGT_2.PDF).
Darüber hinaus ist den Fragestellern aus zahlreichen Gesprächen bekannt, dass keine verlässlichen Daten zu dem derzeit beschäftigten Personal in ganztägigen Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter vorliegen. Dies betrifft die Anzahl der Beschäftigten, aber auch deren Qualifikationen und Beschäftigungsverhältnisse. Auch die Einschätzung der Bundesregierung zur Umsetzbarkeit des Rechtsanspruchs ab dem Jahr 2025 ist für die Fragesteller von Interesse, insbesondere vor dem Hintergrund der Einschätzung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, dass ein Einbringen des Gesetzentwurfs zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter bereits im Jahr 2020 für eine sachgerechte Umsetzung zielführend gewesen wäre (Deutscher Bundestag – Ja zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern).
Vor diesem Hintergrund gibt es nach Ansicht der Fragesteller Informationsbedarf bezüglich der Umsetzung des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ab dem Jahr 2026.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung durch ihre strukturelle Zusammenarbeit mit den Bundesländern über die Anzahl der in ganztägigen Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter beschäftigten Personen vor (bitte nach Betreuungsform und Bundesland aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung pädagogische Fachkräfte (bitte in absoluten Zahlen und vom Hundert nach Bundesland aufschlüsseln)?
Wie viele Auszubildende bzw. Studierende befinden sich derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in pädagogischen Ausbildungen bzw. Studiengängen (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Welche Regelungen und Vorgaben trifft die Regierung bezüglich der Qualifikationen für Beschäftigte in ganztägigen Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter im Zuge der Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter (bitte begründen)?
Wie viele Plätze in ganztägigen Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele der bestehenden Plätze in ganztägigen Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter erfüllen nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorgaben einer werktäglichen Betreuung im Umfang von mindestens acht Stunden pro Tag (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Unterschieden der Definition der Ganztagsschule der KMK und der von der Bundesregierung geplanten werktäglichen Ganztagsbetreuung von mindestens acht Stunden pro Tag?
Welche Rückmeldungen der Kommunen haben die Bundesregierung bezüglich der Umsetzbarkeit des Rechtsanspruchs ab dem Jahr 2025 erreicht, und welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus diesen Rückmeldungen gezogen?